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Fiskalisches Handeln. - Verwaltungsprivatrecht. 5.2 Wichtige Grundsätze des Verwaltungshandelns. - Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. - Pflichtgemäßes Ermessen.
Art: Prüfungen
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Fachkompetenz: Sie können die Zuständigkeiten und Aufgaben wichtiger Verwaltungsträger und ihrer Behörden bestimmen. Ermessensspielräume kompetent erkennen und nutzen. Bei Konflikten eine angemessene Abwägung widerstreitender Interessen vornehmen. die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigen, Entscheidungen ohne bzw. gegen den Willen des betroffenen Bürger durchzusetzen. aber auch berechtigte Ansprüche des Bürgers erkennen und erfüllen. Verwaltungsentscheidungen überprüfen und ggf. korrigieren. bei einer Streitigkeit die zulässigen Rechtsbehelfe des Bürgers bestimmen. Methodenkompetenz: Sie sind sicher bei der Auswahl der richtigen Handlungsinstrumente der Verwaltung. bei der Vorbereitung verbindlicher Entscheidungen für den Bürger in der Leistungs- und Eingriffsverwaltung. bei der verständlichen und praxisnahen Formulierung von hoheitlichen Anordnungen. bei der kompetenten Beratung des Bürgers und bei Beantwortung seiner Beschwerden. bei der Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit von Bescheiden sowie der Berechung von Rechtsbehelfsfristen. Sozialkompetenz: Sie sind in der Lage ihre Entscheidungen bürgernah zu formulieren. Einwänden und Bedenken des Bürgers wertschätzend zu begegnen. für belastende Maßnahmen und notwendige Eilentscheidungen eine möglichst hohe Akzeptanz seitens des Bürgers zu erreichen. aber auch Fehlentscheidungen kompetent zu korrigieren.
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14 UE + 2 UE online 12 UE + 4 UE online 4 UE 8 UE Die UE der Praktischen Umsetzung (PU) können individuell z. B. zu Übungszwecken oder zur Bearbeitung von Teilnehmerfragen genutzt werden. Lerninhalte Lernziele
**1. Der Begriff der öffentlichen Verwaltung
Lerninhalte Lernziele 5.6 Die Beachtung der Grundsätze des Verwaltungsverfahrens