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Allgemeines Verwaltungsrecht: Voll-Lehrgang - Lerninhalte und Lernziele, Prüfungen von Verwaltungsrecht

Fiskalisches Handeln. - Verwaltungsprivatrecht. 5.2 Wichtige Grundsätze des Verwaltungshandelns. - Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. - Pflichtgemäßes Ermessen.

Art: Prüfungen

2021/2022

Hochgeladen am 09.08.2022

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Allgemeines Verwaltungsrecht
Fachkompetenz:
Sie können
die Zuständigkeiten und Aufgaben wichtiger Verwaltungsträger und
ihrer Behörden bestimmen.
Ermessensspielräume kompetent erkennen und nutzen.
Bei Konflikten eine angemessene Abwägung widerstreitender
Interessen vornehmen.
die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigen, Entscheidungen ohne
bzw. gegen den Willen des betroffenen Bürger durchzusetzen.
aber auch berechtigte Ansprüche des Bürgers erkennen und erfüllen.
Verwaltungsentscheidungen überprüfen und ggf. korrigieren.
bei einer Streitigkeit die zulässigen Rechtsbehelfe des rgers
bestimmen.
Methodenkompetenz:
Sie sind sicher
bei der Auswahl der richtigen Handlungsinstrumente der Verwaltung.
bei der Vorbereitung verbindlicher Entscheidungen für den Bürger in
der Leistungs- und Eingriffsverwaltung.
bei der verständlichen und praxisnahen Formulierung von hoheitlichen
Anordnungen.
bei der kompetenten Beratung des Bürgers und bei Beantwortung
seiner Beschwerden.
bei der Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit von
Bescheiden sowie der Berechung von Rechtsbehelfsfristen.
Sozialkompetenz:
Sie sind in der Lage
ihre Entscheidungen bürgernah zu formulieren.
Einwänden und Bedenken des Bürgers wertschätzend zu begegnen.
für belastende Maßnahmen und notwendige Eilentscheidungen eine
glichst hohe Akzeptanz seitens des Bürgers zu erreichen.
aber auch Fehlentscheidungen kompetent zu korrigieren.
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Allgemeines Verwaltungsrecht

Fachkompetenz: Sie können  die Zuständigkeiten und Aufgaben wichtiger Verwaltungsträger und ihrer Behörden bestimmen.  Ermessensspielräume kompetent erkennen und nutzen.  Bei Konflikten eine angemessene Abwägung widerstreitender Interessen vornehmen.  die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigen, Entscheidungen ohne bzw. gegen den Willen des betroffenen Bürger durchzusetzen.  aber auch berechtigte Ansprüche des Bürgers erkennen und erfüllen.  Verwaltungsentscheidungen überprüfen und ggf. korrigieren.  bei einer Streitigkeit die zulässigen Rechtsbehelfe des Bürgers bestimmen. Methodenkompetenz: Sie sind sicher  bei der Auswahl der richtigen Handlungsinstrumente der Verwaltung.  bei der Vorbereitung verbindlicher Entscheidungen für den Bürger in der Leistungs- und Eingriffsverwaltung.  bei der verständlichen und praxisnahen Formulierung von hoheitlichen Anordnungen.  bei der kompetenten Beratung des Bürgers und bei Beantwortung seiner Beschwerden.  bei der Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit von Bescheiden sowie der Berechung von Rechtsbehelfsfristen. Sozialkompetenz: Sie sind in der Lage  ihre Entscheidungen bürgernah zu formulieren.  Einwänden und Bedenken des Bürgers wertschätzend zu begegnen.  für belastende Maßnahmen und notwendige Eilentscheidungen eine möglichst hohe Akzeptanz seitens des Bürgers zu erreichen.  aber auch Fehlentscheidungen kompetent zu korrigieren.

Allgemeines Verwaltungsrecht

Voll-Lehrgang Lerninhalte Stundenzahl

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wird noch festgelegt wird noch festgelegt wird noch festgelegt wird noch festgelegt

8 UE

14 UE + 2 UE online 12 UE + 4 UE online 4 UE 8 UE Die UE der Praktischen Umsetzung (PU) können individuell z. B. zu Übungszwecken oder zur Bearbeitung von Teilnehmerfragen genutzt werden. Lerninhalte Lernziele

**1. Der Begriff der öffentlichen Verwaltung

  1. Die Abgrenzung der öffentlichen Verwaltung** (horizontale Gewaltenteilung) - zur Gesetzgebung - zur Regierung - zur Rechtsprechung 3. Die Träger der öffentlichen Verwaltung (vertikale Gewaltenteilung) - Bundesverwaltung - Landesverwaltung - Kommunalverwaltung 4. Die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung
    • in der Leistungsverwaltung
    • in der Eingriffsverwaltung
    • in der Planungsverwaltung Stufe I Stufe II Stufe II Stufe II Bei begünstigenden VA aufgrund gesetzli- cher Verbote mit Erlaubnisvorbehalt handelt es sich stets um eine Maßnahme der Ein- griffsverwaltung (Beispiel: Fahrerlaubnis). hier kann auf Grundlagen, die im Fach „Verwaltungsorganisation“ vermittelt wurden, Bezug genom- men werden.

Lerninhalte Lernziele 5.6 Die Beachtung der Grundsätze des Verwaltungsverfahrens

  • Beginn des Verwaltungsverfahrens
  • Zuständigkeiten
  • Grundsatz der Nichtförmlichkeit
  • Beteiligungsfähigkeit
  • Handlungsfähigkeit
  • Vertretung
  • Ausgeschlossene Personen
  • Untersuchungsgrundsatz
  • Beratung, Auskunft
  • Beweismittel
  • Anhörung der Beteiligten und ihre Aus- nahmen (Gefahr im Verzug; Allgemeinver- fügung)
  • Akteneinsicht
  • Geheimhaltung
  1. 7 Grundsatz der Formfreiheit des Verwaltungsakts
  • schriftlich
  • mündlich
  • elektronisch
  • in anderer Form
  1. 8 Nebenbestimmungen und deren Zulässigkeit
  • Auflage
  • Bedingung (aufschiebende, auflösende)
  • Befristung 5.9 Der Bescheid und die Begründung
  • Abgrenzung des Bescheids vom Verwaltungsakt
  • Bescheidaufbau
  • Kopf
  • Tenor
  • Hauptregelung
  • Nebenregelungen
  • Nebenbestimmungen
  • Sofortvollzug
  • Zwangsmittel
  • Kostenentscheidung
  • Gründe
  • Sachverhalt
  • Begründung (rechtliche Würdigung)
  • Rechtsbehelfsbelehrung
  • Unterschrift 5.10 Die Bekanntgabe des Verwaltungsakts
  • Bekanntgabe von mündl. VA und Bek. von VA in sonstiger Weise
  • Bekanntgabe von schriftl. und elektron. VA Stufe I Stufe I Stufe II Stufe I Stufe II Stufe I Stufe I Beachte: wieder Stufe III (Warntafeln, Schilder, Ampel etc.) Prüfungsreihenfolge Art. 36 BayVwVfG:
  • Abs. 1
  • Abs. 2
  • Abs. 3 – (Stufe I) Bei der Begründung des VA ist auf die Bedeutung der Grundsätze des Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungshandelns besonders einzugehen!
  • einfache Bekanntgabe
  • elektron. Bekanntgabe
  • Zustellung
  • Postzustellungsurkunde
  • Einschreiben
  • Empfangsbekenntnis
  • Zustellung nach Art. 17 VwZVG
  • Öffentliche Bekanntgabe (insb. bei der Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen 5.11 Die Wirksamkeit und Bestandskraft des Verwaltungsakts
  • äußere und innere Wirksamkeit
  • Bedeutung der Rechtsbehelfsfrist
  • Bestandskraft und ihre Folgen Stufe I (Elektron. Bekanntgabe) Zitierweise zur Anwendung des VwZVG: Art. 41 Abs. 5 VwZVG, Art. 1 Abs. 5, Art. 2 Abs. 3, Art. 3 ff. VwZVG Ersatzzustellung ist zu lehren! Stufe I Stufe II Lerninhalte Lernziele 5.1 2 Die Vollstreckung des Verwaltungsakts
  • Vollstreckung von Geldforderungen
  • Vollstreckung von einem sonstigen Tun, Dulden oder Unterlassen
  • Zulässige Zwangsmittel, insb. Zwangsgeld
  • Bedeutung der Anordnung der sofortigen Vollziehung 5.1 3 Der rechtswidrige Verwaltungsakt
  • Abgrenzung Rechtswidrigkeit - Nichtigkeit
  • Der nichtige Verwaltungsakt und die Rechts- folgen
  • Der (nur) anfechtbare Verwaltungsakt und die Rechtsfolgen
  • Abgrenzung des rechtswidrigen VA zu den offenbaren Unrichtigkeiten im VA 5.1 4 Die Aufhebung von Verwaltungsakten durch die erlassende Behörde
  • Abgrenzung zur Aufhebung des VA im Widerspruchsverfahren
  • Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte
  • Widerruf rechtmäßiger Verwaltungsakte (Gewährung einer Geldleistung) Stufe II Stufe I Stufe II Stufe II Stufe II ohne Art. 46 und 47 BayVwVfG! Stufe II Stufe I