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Leitfäden und Tipps
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Aufstockung und Dachausbau Freundgasse 9, 1040 Wien, Abschlussarbeiten von Denkmalpflege

Aufstockung und Dachausbau Freundgasse 9, 1040 Wien Gutachten vom 24. Juni 2019 Forschungsbereich Denkmalpflege und Bauen im Bestand Modul Denkmalpflege / Denkmalkunde II: Umfeld und Praxis: Im Fokus der Kritik – das denkmalpflegerische Gutachten

Art: Abschlussarbeiten

2018/2019

Hochgeladen am 26.09.2022

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Su Bilgen E251 Institut für Kunstgeschichte, Greta Karbacher Bauforschung und Denkmalpflege Elisabeth Steinberger Technische Universität Wien


Aufstockung und Dachausbau

Freundgasse 9, 1040 Wien

Gutachten vom 24. Juni 2019

Forschungsbereich Denkmalpflege und Bauen im Bestand

Modul Denkmalpflege / Denkmalkunde II: Umfeld und Praxis: Im Fokus der Kritik – das denkmalpflegerische Gutachten


1. Anlass der Begutachtung und Ausgangslage

Es wird um ein Gutachten zur Frage der Grundsanierung mit Aufstockung und Dachausbau in der Freundgasse 9 ersucht. Das Haus steht in einer Reihe von Biedermeier Häuser im 4. Wiener Gemeindebezirk und befindet sich in einer Schutzzone.

Im Bezirk Wieden hat in den vergangenen Jahren der Ausbau zahlreicher Dächer stattgefunden. Eine Aufstockung um ein Geschoss, sowie der Dachausbau in der bestehenden Kubatur des Daches, ist nun auch für das Objekt Freundgasse 9 geplant.

Eine Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass die neue Dachkonstruktion in Leichtbauweise (Holz-Stahlkonstruktion) statisch möglich ist.

Nun soll ein unabhängiges Gutachten klären, ob dieses Vorhaben rechtlich und aus denkmalpflegerischer Sicht durchführbar ist. Aus dieser Überprüfung ergeben sich folgende Fragen:

- Ist die Aufstockung und der Dachausbaus laut Flächenwidmungsplan und der Wiener _Bauordnung überhaupt möglich?

  • Wie wirkt sich das Bauvorhaben auf die städtebauliche Lage und die Umgebung aus?
  • Falls sich die Aufstockung nicht durchführbar ist, welche Alternativen des Ausbaus gibt es?
  • Welche Leitlinien für die Gestaltung sollen befolgt werden, falls das Vorhaben stattfinden soll?_

2. Grundlagen der Begutachtung

Am 16. Mai 2019 wurde die Freundgasse 9 von drei Architekturstudentinnen der Technischer Universität Wien besichtigt. Folgende Unterlagen standen für das Verfassen des Gutachtens zur Verfügung:

Quellen

  • Flächenwidmungs- und Bebauungsplan
  • Wiener Bauordnung (u.a. § 81 Gebäudehöhe und Gebäudeumrisse; Bemessung sowie § 85 Äußere Gestaltung von Bauwerken, etc.)
  • Bestandspläne der Baupolizei
  • Zeitungsartikel und Pläne der Nachbarhäuser aus dem Bezirksamt Wieden
  • Informationen zum Gebäude der Stadt Wien
  • Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes

Literatur

  • Renate Wagner-Rieger, Das Wiener Bürgerhaus des Barock und Klassizismus, Verlag Hollinek, Wien, 1957
  • Charta von Venedig 1964, in: Internationale Grundsätze und Richtlinien der Denkmalpflege, Principes et directives internationaux pour la conservation, International Principles and Guidelines of Conservation, hrsg. vom Internationalen Rat für Denkmalpflege, ICOMOS Deutschland/Luxemburg/Österreich/Schweiz, Fraunhofer IRB Verlag, München, 2012
  • Leitsätze zur Denkmalpflege in der Schweiz, hrsg. von der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege, vdf-Hochschulverlag, Zürich, 2007

3. Das Schutzobjekt

3.1 Lage

Das Objekt befindet sich in der Freundgasse, Hausnummer 9, im 4. Wiener Gemeindebezirk Wieden. Dieser gilt als die älteste Vorstadt Wiens, da das Gebiet bereits sehr früh besiedelt war und das erste mal 1137 urkundlich erwähnt wurde. Im 18. sowie am Anfang des 19. Jahrhunderts kam es zu einem rasanten Siedlungs- und Bevölkerungswachstum. Im Zuge dessen wurden zahlreiche Stadtpalais und bürgerlichen Zinspaläste errichtet, die bis heute das Erscheinungsbild prägen. Der Bezirk etablierte sich zu einem bürgerlich, wohlhabenden Stadtteil in dem mehr Menschen als in jeder anderen Wiener Vorstadt lebten. Die Eingemeindung erfolgte im Jahr 1850 und die Vorstädte Wieden, Schaumburgergrund, Hungelbrunn, Matzleinsdorf und Nikolsdorf zu einem Bezirk vereint, bis 1862

Fassaden dieser Wohnhäuser aus dem Spätbarock, bezeichnete die Autorin Renate Wagner-Rieger „josephinischen Plattenstil“.

4. Projektvorhaben

Seit 1974 steht das Wohnhaus, Freundgasse 9, unter Denkmalschutz. Da es jedoch seit einigen Jahren unbewohnt ist, sind einige Sanierungsarbeiten dringend notwendig. Laut einem Zeitungsartikel von 2012, sorgen sich mehrere Bewohner der Freundgasse um das Wohnhaus und reichen seit 2009 immer wieder Beschwerden ein. Allerdings kann ein Antrag auf Sicherungsmaßnahmen vom Bundesdenkmamat nur gestellt werden, sobald die Bausubstanz gefährdet ist. In einem weiteren Artikel von 2013 wurden von der Baupolizei erhebliche Mängel festgestellt, die dringend behoben werden müssen. Dem Hauseigentümer wurde sogar von der MA25 eine Frist zur Sanierung gestellt. Dies geschah allerdings schon vor 6 Jahren und seither hat sich bis jetzt noch nichts an der Situation geändert. Zusätzlich zu einer dringend notwendigen Grundsanierung, soll wie bereits erwähnt eine Aufstockung um 1 Geschoß mit einer Raumhöhe von mindestens 2,5m geplant werden, sowie ein Dachausbau in der bestehenden Kubatur des Daches.

Als Vorbild für einen möglichen Dachgeschoßausbau bieten sich die Nachbargebäude an, die bereits renoviert wurden. Ein Beispiel dafür ist das Wohngebäude Freundgasse 5, welches 1994 den Stadterneuerungspreis erhielt. Das Haus wurde 1792 für einen Uhrmacher errichtet, weshalb es den Namen “Goldene Uhr” trug, bis es 1984 vom Architekten Michael Hein von Grund auf renoviert wurde. Mehrere Wohnungen wurden zusammengelegt und somit zur Kategorie A erhoben. Kategorie A-Wohnung müssen mindestens 30 m2 groß sein und aus einem Vorraum, einem Zimmer, einer Küche oder Kochnische, einem WC und einem Badezimmer bestehen. Gleichzeitig muss sie über eine Wärmeversorgungsanlage, sowie über eine Warmwasseraufbereitung verfügen. Zusätzlich wurde das Dachgeschoß des Wohnhauses ausgebaut, in dem sich heute eine Ordination befindet. Die Auszeichnung wurde dem Gebäude verliehen, da man die Pawlatschen im Innenhof harmonisch in den Wohnbereich einbezogen hatte und das Straßenbild unverändert erhalten blieb.

5. Rechtliche Grundlagen

Um die Frage, ob eine Aufstockung mit einem Dachausbaus überhaupt möglich ist, zu beantworten, wurden für das Gutachten mehrere rechtliche Bestimmungen, wie der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, sowie die Wiener Bauordnung herangezogen.

Die Freundgasse 9 hat laut Flächenwidmungs- und Bebauungsplan die Widmung W II g und befindet sich in einer Schutzzone. Der Flächenwidmungsplan gibt laut §4 der Wiener Bauordnung die Nutzung eines Grundstückes vor, für das eines der vier Widmungsarten; Grünland, Bauland, Verkehrsbänder

und Sondergebiete angegeben sein können. Der Bebauungsplan muss hingegen nach §5 der Bauordnung für Wien zusätzlich die Fluchtlinien, Bauklassen, Bauweisen und Höhenlage und Querschnitt von Verkehrsflächen darstellen. Der Buchstabe “W” bedeutet, dass sich das Gebäude in einem Wohngebiet befindet und es sich somit um Bauland handelt, während “g” die Bauweise vorgibt und für eine geschlossene Bauweise steht (§76). Die Bezeichnung “II” gibt die Bauklasse vor, welche nach §75 eine Gebäudehöhe von mindestens 2,5m und höchstens 12m zulässig ist. Die detaillierte Ermittlungsmethode der Gebäudehöhe wird laut §81 durch die Schnittlinie der Außenwand mit der Dachoberfläche gemessen, wodurch die bauliche Ausnützbarkeit eines Grundstückes überprüft werden kann. Ist die maximale Gebäudehöhe erreicht, kann beim oberen Abschluss der Gebäudefront ein Winkel von 45°, von der Waagrechten gegen das Gebäudeinnere ansteigend, angesetzt werden. Zusätzlich muss die zulässige Firsthöhe berechnet werden, die jedoch auf maximal 7,5 m über der Gebäudehöhe begrenzt ist.

Zusätzlich steht das Gebäude in einer Schutzzone und befindet sich somit in einem Bereich, in dem das charakteristische Stadtbild erhalten werden muss (§7). Seit 1972 kann die Stadt Wien durch die Altstadterhaltungsnovelle Schutzzonen, unabhängig vom Denkmalschutz, festlegen und somit charakteristische Ensembles, wie Bereiche, die entweder durch ihre natürliche Gegebenheit, historische Struktur, prägende Bausubstanz oder die Vielfalt der Funktionen charakteristisch für das Stadtbild sind, schützen. Primär geht es darum, dass das äußere Erscheinungsbild eines Objektes geschützt wird. So ist zum Beispiel auch laut §85 die äußere Gestaltung von Bauwerken definiert, damit die einheitliche Gestaltung des örtlichen Stadtbildes nicht stört wird.

6. Schlussfolgerung und Empfehlung

Da die Freundgasse 9 nach §81 eine ermittelte Gebäudehöhe von ungefähr 10m aufweist, wäre eine Aufstockung von 2m, sowie ein “Aufklappen” der Dachflächen auf eine Dachneigung von 45°, laut den Bestimmungen der Wiener Bauordnung, möglich. Da die Kubatur des Daches unverändert bleiben soll, könnte im Zuge einer Aufstockung mit einem Dachausbau das Gebäude um Geschoß mit einer Raumhöhe von mindestens 2,5 ergänzt werden. Es wäre daher rechtlich möglich einen Antrag für einen Dachgeschoßausbau zu erstellen.

An dieser Stelle merken wir jedoch an, dass sich die Freundgasse 9 in einer Reihe von Wohnhäusern befinden, die alle aus derselben Epoche stammen und durch ihre ähnliche Fassadengestaltung und einheitliche Gebäudehöhe ein städtisches Ensemble bilden, welches unter allen Umständen erhalten werden sollte. Eine Aufstockung würde daher das einheitliche Stadtbild zerstören, deshalb sollte Abstand genommen werden von Veränderungen die Auswirkungen auf das historisch gewachsene