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Übungsfälle und Lösungen zum Kurs Vetragsrecht Uni Darmstadt.
Art: Übungen
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Studentin A bestellt am 1. 7. 2015 im Online-Shop des Schneiders S, der sich seinen Lebensunterhalt damit verdient, ein T-Shirt für 9,90 Euro. Die Versandkosten betragen 5 Euro. Die Farbe gefällt A nicht, so dass sie das Shirt zwei Tage nach der Lieferung zurückschickt. S erstattet ihr nicht wie erwartet die gezahlten 14,90 Euro (Ware + Versand), sondern mit Verweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen nur 9,90 Euro. Hat A einen Anspruch auf Erstattung der gesamten 14,90 Euro? (§§ 305 ff. BGB sind nicht zu prüfen.) 2. Der zehnjährige K kauft im Mobilfunkshop des V in Darmstadt ein Handy zum Preis von 50 Euro. Das Handy bezahlt er mit dem Geburtstagsgeld seiner Eltern, das allerdings für die Ausgaben (Essen, Ausflüge etc.) im Rahmen der Klassenfahrt in den Schwarzwald bestimmt war. Kann V von K die Zahlung von 50 Euro verlangen? 3. M kauft bei T für 80 Euro einen Kubikmeter transportfertig verpacktes Feuerholz. Dieses möchte M zunächst auf dem öffentlich zugänglichen Hof des T lassen und erst am nächsten Tag abholen und bezahlen. T erklärt sich damit einverstanden. Entgegen der Absprache kommt M erst eine Woche später. Das Feuerholz ist inzwischen von unbekannten Tätern gestohlen worden und unauffindbar. Kann T von M Zahlung der 80 Euro verlangen?
In der Klausur nicht stichpunktartig lösen, sondern bitte ausformulieren. Zu 1. Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises und der Versandkosten i. H. v. 14,90 Euro aus §§ 355 Abs. 3, 357 Abs. 1 i. V. m. §§ 346 ff. BGB? A. I. Kaufpreis: A kann von S den Kaufpreis nur zurückverlangen, wenn sie sich wirksam vom Kaufvertrag lösen kann - > gem. § 355 Abs. 1 BGB durch Widerruf