Docsity
Docsity

Prüfungen vorbereiten
Prüfungen vorbereiten

Besser lernen dank der zahlreichen Ressourcen auf Docsity


Download-Punkte bekommen.
Download-Punkte bekommen.

Heimse Punkte ein, indem du anderen Studierenden hilfst oder erwirb Punkte mit einem Premium-Abo


Leitfäden und Tipps
Leitfäden und Tipps

Beispielfälle/Lösungsansatz Vertragsrecht - Zivilrecht, Übungen von Vertragsrecht

Übungsfälle und Lösungen zum Kurs Vetragsrecht Uni Darmstadt.

Art: Übungen

2019/2020

Hochgeladen am 09.04.2020

Tim_Resinger
Tim_Resinger 🇩🇪

4.2

(35)

1 / 3

Toggle sidebar

Diese Seite wird in der Vorschau nicht angezeigt

Lass dir nichts Wichtiges entgehen!

bg1
Beispielfälle
1.
Studentin A bestellt am 1. 7. 2015 im Online-Shop des Schneiders S, der sich seinen
Lebensunterhalt damit verdient, ein T-Shirt für 9,90 Euro. Die Versandkosten betragen 5 Euro.
Die Farbe gefällt A nicht, so dass sie das Shirt zwei Tage nach der Lieferung zurückschickt. S
erstattet ihr nicht wie erwartet die gezahlten 14,90 Euro (Ware + Versand), sondern mit Verweis
auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen nur 9,90 Euro.
Hat A einen Anspruch auf Erstattung der gesamten 14,90 Euro? (§§ 305 ff. BGB sind nicht zu
prüfen.)
2.
Der zehnjährige K kauft im Mobilfunkshop des V in Darmstadt ein Handy zum Preis von 50 Euro.
Das Handy bezahlt er mit dem Geburtstagsgeld seiner Eltern, das allerdings für die Ausgaben
(Essen, Ausflüge etc.) im Rahmen der Klassenfahrt in den Schwarzwald bestimmt war.
Kann V von K die Zahlung von 50 Euro verlangen?
3.
M kauft bei T für 80 Euro einen Kubikmeter transportfertig verpacktes Feuerholz. Dieses möchte
M zunächst auf dem öffentlich zugänglichen Hof des T lassen und erst am nächsten Tag abholen
und bezahlen. T erklärt sich damit einverstanden. Entgegen der Absprache kommt M erst eine
Woche später. Das Feuerholz ist inzwischen von unbekannten Tätern gestohlen worden und
unauffindbar.
Kann T von M Zahlung der 80 Euro verlangen?
pf3

Unvollständige Textvorschau

Nur auf Docsity: Lade Beispielfälle/Lösungsansatz Vertragsrecht - Zivilrecht und mehr Übungen als PDF für Vertragsrecht herunter!

Beispielfälle

Studentin A bestellt am 1. 7. 2015 im Online-Shop des Schneiders S, der sich seinen Lebensunterhalt damit verdient, ein T-Shirt für 9,90 Euro. Die Versandkosten betragen 5 Euro. Die Farbe gefällt A nicht, so dass sie das Shirt zwei Tage nach der Lieferung zurückschickt. S erstattet ihr nicht wie erwartet die gezahlten 14,90 Euro (Ware + Versand), sondern mit Verweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen nur 9,90 Euro. Hat A einen Anspruch auf Erstattung der gesamten 14,90 Euro? (§§ 305 ff. BGB sind nicht zu prüfen.) 2. Der zehnjährige K kauft im Mobilfunkshop des V in Darmstadt ein Handy zum Preis von 50 Euro. Das Handy bezahlt er mit dem Geburtstagsgeld seiner Eltern, das allerdings für die Ausgaben (Essen, Ausflüge etc.) im Rahmen der Klassenfahrt in den Schwarzwald bestimmt war. Kann V von K die Zahlung von 50 Euro verlangen? 3. M kauft bei T für 80 Euro einen Kubikmeter transportfertig verpacktes Feuerholz. Dieses möchte M zunächst auf dem öffentlich zugänglichen Hof des T lassen und erst am nächsten Tag abholen und bezahlen. T erklärt sich damit einverstanden. Entgegen der Absprache kommt M erst eine Woche später. Das Feuerholz ist inzwischen von unbekannten Tätern gestohlen worden und unauffindbar. Kann T von M Zahlung der 80 Euro verlangen?

Lösungsansatz

In der Klausur nicht stichpunktartig lösen, sondern bitte ausformulieren. Zu 1. Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises und der Versandkosten i. H. v. 14,90 Euro aus §§ 355 Abs. 3, 357 Abs. 1 i. V. m. §§ 346 ff. BGB? A. I. Kaufpreis: A kann von S den Kaufpreis nur zurückverlangen, wenn sie sich wirksam vom Kaufvertrag lösen kann - > gem. § 355 Abs. 1 BGB durch Widerruf

  1. Widerrufsrecht aus §§ 312c, 312g BGB: (+), wenn Fernabsatzvertrag Vertrag über entgeltliche Leistung, § 312 Abs. 1 BGB: Kaufvertrag
  2. Zwischen Unternehmer und Verbraucher (+), A ist Verbraucherin, § 13 BGB, S ist Unternehmer i. S. d. § 14 BGB
  3. Ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln i. S. d. § 312c Abs. 2 BGB (+)
  4. Kein Ausschluss des Widerrufsrechts gem. § 312g Abs. 2 BGB (+)
  5. Frist- und formgerechter Widerruf nach § 355 BGB a) innerhalb von zwei Wochen, § 355 Abs. 2 BGB, Fristbeginn mit Belehrung, § 356 Abs. 3 BGB b) begründungslos in Textform, § 355 Abs. 1 S. 2 BGB II. Rechtsfolgen des Widerrufs
  6. A ist an ihre Vertragserklärung nicht mehr gebunden, § 355 Abs. 1 S.1 BGB
  7. Nach §§ 357 Abs. 1, 346 BGB kann A den Kaufpreis i. H. v. 9,90 Euro von S zurückverlangen B. Versandkosten sind von S zu erstatten gem. § 357 Abs. 2 i. V. m. § 346 BGB Zu 2. Anspruch des V gegen K auf Zahlung von 50 Euro aus § 433 Abs. 2 BGB? I. Wirksamer Kaufvertrag gem. § 433 BGB zustande gekommen?
  8. Willenserklärung des V (+)
  9. Willenserklärung des K - > P: K ist gem. § 2 BGB minderjährig und daher beschränkt geschäftsfähig, § 106 BGB a) Grundsatz: gem. § 107 BGB bedarf die WE eines Minderjährigen der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters