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Leitfäden und Tipps
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BWL III – Rechnungswesen Finanzbuchhaltung, Skripte von Rechnungswesen

Ansonsten ist nach 30 Tagen der Rechnungsbetrag fällig ohne Abzug. a). Buchen Sie die Lieferung nach der Nettomethode b). A zahlt innerhalb ...

Art: Skripte

2021/2022

Hochgeladen am 28.06.2022

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BWL III – Rechnungswesen
Finanzbuchhaltung
Ak. OR Dr. Ursel Müller
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BWL III – Rechnungswesen

Finanzbuchhaltung

Ak. OR Dr. Ursel Müller

Übersicht

I. Grundlagen zur Finanzbuchhaltung

1. Was wird gebucht?

2. Wie wird gebucht?

3. Wie wird der Abschluss erstellt?

4. Wer ist zur doppelten Buchführung verpflichtet?

Besonderheiten

II. Besonderheiten

1. Die Umsatzsteuer

2. Personalkosten

3. Besonderheiten bei Beschaffung- und Absatzvorgängen

4. Planmäßige Jahresabschlussbuchungen

5. Außerplanmäßige Jahresabschlussbuchungen

6. Jahresabschluss - Analyse

Anschaffungskosten/Herstellungskosten

Anschaffungskosten: § 255 Abs. 1 HGB Der Preis ggf. die Aufwendungen zur Schaffung der Betriebsbereitschaft Nebenkosten Nachträgliche Anschaffungskosten Anschaffungspreisminderungen sind abzuziehen Herstellungskosten: § 255 Abs. 2 HGB Materialkosten, Fertigungskosten, Sonderkosten der Fertigung (Untergrenze HGB)

  • Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten, Abschreibungen, soweit durch die Fertigung veranlasst (BilMoG) Untergrenze E-HGB Wahlrecht für zeitlich zurechenbare allgemeine Verwaltungskosten, Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen, Fremdkapitalzinsen (wie HK) ObergrenzeHGB/E-HGB Verbot für Forschungs- und Vertriebskosten

Besonderheiten bei der Leistungserstellung

BilMoG Leistungserstellung Grenzbereiche: selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Grundsätzlich: Aktivierungspflicht, aber gilt nicht für Marken, Druckmittel, Verlagsrechte, Kundenlisten Forschungskosten werden immer als Aufwand verbucht Entwicklungskosten müssen aktiviert werden ab dem Beginn der Entwicklungsphase für einen im Entstehen befindlichen Vermögensgegenstand Aber: für alle selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und alle aktivierten Entwicklungskosten besteht eine Ausschüttungssperre

3. Beschaffung- und Absatzvorgänge

n Der Skonto

Vertrags- abschluss Lieferung 10 Tage 30 Tage t

n Beispiel 1: Skonto auf der Beschaffungsseite

Der Einzelunternehmer A kauft Handelswaren vom

Großhändler XL für 10.000 + 19% USt. Die Rechnung von XL

enthält folgende Zahlungsmodalität: Bei Zahlung innerhalb von

10 Tagen können 2% Skonto vom Rechnungsbetrag

abgezogen werden. Ansonsten ist der Rechnungsbetrag ohne

Anzug 30 Tage nach der Lieferung zu überweisen.

der erhaltene Skonto

3. Beschaffungs- und Absatzvorgänge

Netto + 19 % USt = Brutto Zielpreis (nach 30 Tagen)

Skonto

Skonto BruttoskontoBruttoskonto = Barpreis (innerhalb von 10 Tagen)

Buchungssatz: Kto Handelswaren 9.

Kto Vorsteuer 1.862 an Kto Verb L+L 11.

n Beispiel 2: Skonto auf der Absatzseite

Der Einzelunternehmer Z verkauft an den Kunden

TREU Waren für 5.000 + 19 % USt.

Wie immer kann TREU 2 % Skonto abziehen, wenn er

den Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach der

3. Beschaffung- und Absatzvorgänge

den Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach der

Lieferung bezahlt. Ansonsten ist der Brutto-

Rechnungsbetrag 30 Tage ohne Abzug zu überweisen.

Der gewährte Skonto

3. Beschaffungs- und Absatzvorgänge

Netto + 19 % USt = Brutto Zielpreis (nach 30 Tagen)

Skonto

Bruttoskonto BarpreisBarpreis (innerhalb von 10 Tagen)

Buchungssatz: Kto Ford. L+L 5.831 an Umsatzertrag 4.

an Umsatzsteuer 931

3. Beschaffung- und Absatzvorgänge

n Der Bonus

Der Betrieb Die Unternehmung

Die Beschaffungs-

seite

Die Absatzseite

Die Unternehmung

hier : der

erhaltene

Bonus

Ertrag!

hier : der

gewährte

Bonus

Aufwand!

n Merke: der erhaltene Bonus wird eigenständig und

nicht als AK – Minderung gebucht

3. Beschaffung- und Absatzvorgänge

n Der Bonus – eine Minderung der AK?

Ein umsatzabhängiger Bonus der erst nach Ablauf des Jahres

feststeht, darf nur in so weit noch anschaffungspreismindernd

berücksichtigt werden, als sich die angeschafften

Vermögensgegenstände, auf die der Bonus sich bezieht,

nachweislich noch im Bestand befinden. Im Umlaufvermögen

dürfte diese Voraussetzung meist nicht vorliegen.

dürfte diese Voraussetzung meist nicht vorliegen.

Häufig wird der Bonus als eine Art Treueprämie und

Pauschalbelohnung für gute und stetige Geschäftsbeziehungen

gewährt. Die Bemessung mag sich an Umsatz- oder

Mengenzielen orientieren.

Die Einzelzuordnung zu bestimmten Anschaffungsvorgängen ist

dann nicht möglich (Anm.62 zu § 255 HGB, Beck´scher

Bilanzkommentar 2006).

Übungsaufgaben zu 3.

1. Der Einzelunternehmer A mit Sitz im Inland kauft vom

Großhändler XXL mit Sitz in Koblenz Handelswaren. Wie immer

„räumt“ XXL dem A Skonto ein: den Rechnungsbetrag über

20.000 + 19% USt kann A um 2% kürzen, wenn er innerhalb von

8 Tagen nach der Lieferung bezahlt. Ansonsten ist nach 30 Tagen

der Rechnungsbetrag fällig ohne Abzug.

a) Buchen Sie die Lieferung nach der Nettomethode b) A zahlt innerhalb der Frist b) A zahlt innerhalb der Frist c) A zahlt nach 30 Tagen d) Wie teuer ist der Lieferantenkredit?

2. Bitte buchen Sie die Vorgänge a) bis d) aus der Sicht von XXL.

3. Einzelunternehmer A erhält von der XY – GmbH für gute

Geschäftsbeziehungen zum Jahresende eine Bonusgutschrift

über 2.000 € + 19% USt.

4. Der Einzelunternehmer A gewährt seinem treuen Kunden, der Z-

KG einen Bonus zum Jahresabschluss: 2% vom Jahresumsatz

(59.500 €) erhält die KG als Bonus.

4. Planmäßige Abschlußbuchungen

1. Buch Handelsstand §§ 1 - 104

  1. Buch Handelsgesellschaft und §§ 105 - 236

Der Aufbau des Handelsgesetzbuches

  1. Buch Handelsgesellschaft und stille Gesellschaft
  1. Buch Handelsbücher §§ 238 - 342 d
  2. Buch Handelsgeschäfte §§ 343 – 475 h
  3. Buch Seehandel §§ 476 - 905

4. Planmäßige Abschlußbuchungen

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Die tiefstgreifende Änderung seit dem

Bilanzrichtliniengesetz von 1985

Schaffung eines wettbewerbsfähigen Bilanzrechts im internationalen Kontext. Beibehaltung der Bemessungsfunktion des HGB für Ausschüttungen und für die steuerliche des HGB für Ausschüttungen und für die steuerliche Gewinnermittlung. Die neuen Bilanzregeln sollen für Deregulierung und erhöhten Informationsgehalt stehen und schließlich eine gleichwertige, aber kostengünstigere und vor allem einfachere Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS darstellen Verabschiedung des Gesetzes am 3.4.

4. Planmäßige Jahresabschlussbuchungen

n § 242 Abs.1 bis 3 HGB (1)Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluss geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz beziehen. (2) Er hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (Gewinn- und Verlustrechnung) Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen.

(3) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss.

(4) Die Absätze 1 bis 3 sind auf Einzelkaufleute im Sinn des § 241a nicht anzuwenden. Im Fall der Neugründung treten die Rechtsfolgen nach Satz 1 schon ein, wenn die Voraussetzungen des § 241a Abs. 1 Satz 1 am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung vorliegen (BilMoG)