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Leitfäden und Tipps
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Folien zur Veranstaltung Einführung Umweltrecht, Mitschriften von Umweltrecht

II. Der Umweltschutz im Primär- und Verfassungsrecht und im einfachen Recht. • das Bekenntnis zum Umweltschutz im europäischen Primär- und staatlichen ...

Art: Mitschriften

2021/2022

Hochgeladen am 03.05.2022

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Einführung in das Umweltrecht
§ 1 Einführung
Grundbegriffe: Umwelt, Umweltschutz, Umweltrecht
Bedeutung des Umweltrechts für die Umweltbildung
Funktion des Umweltrechts
Regelungsbereiche und -ansätze des Umweltrechts
Entwicklungsstand des Umweltrechts
- insbes.: der gescheiterte Referentenentwurf von 2008 für ein Umweltgesetzbuch
§ 2 Rechtsgrundlagen und Systematik des Umweltrechts
I. Öffentliches und privates Umweltrecht
privates Umweltrecht als Ergänzung des öffentlichen Umweltrechts
II. Der Umweltschutz im Primär- und Verfassungsrecht und im
einfachen Recht
das Bekenntnis zum Umweltschutz im europäischen Primär- und staatlichen Verfassungsrecht
die Regelung des Umweltschutzes durch europäische Rechtsakte und staatliche Gesetze
rechtliche Vorgaben und Grenzen für die Umweltrechtsetzung im europäischen Primär- und
staatlichen Verfassungsrecht
III. Das Mehrebenensystem ("Kaskadensystem") im Umweltrecht
siehe dazu ausführlich Schema 1
1) Grundlagen
2) Der Umweltschutz im Völkerrecht
3) Der Umweltschutz im Recht der Europäischen Union
a) Primärrecht
b) Sekundärrecht
4) Der Umweltschutz im Bundesrecht
a) Grundgesetz
b) Bundesgesetze
5) Der Umweltschutz im Landesrecht
a) Landesverfassung
b) Landesgesetze
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Einführung in das Umweltrecht

§ 1 Einführung

  • Grundbegriffe: Umwelt, Umweltschutz, Umweltrecht
  • Bedeutung des Umweltrechts für die Umweltbildung
  • Funktion des Umweltrechts
  • Regelungsbereiche und -ansätze des Umweltrechts
  • Entwicklungsstand des Umweltrechts
    • insbes.: der gescheiterte Referentenentwurf von 2008 für ein Umweltgesetzbuch

§ 2 Rechtsgrundlagen und Systematik des Umweltrechts

I. Öff e ntliches und privates Umweltrecht

  • privates Umweltrecht als Ergänzung des öffentlichen Umweltrechts

II. Der Umweltschutz im Primär- und Verfassungsrecht und im

einfachen Recht

  • das Bekenntnis zum Umweltschutz im europäischen Primär- und staatlichen Verfassungsrecht
  • die Regelung des Umweltschutzes durch europäische Rechtsakte und staatliche Gesetze
  • rechtliche Vorgaben und Grenzen für die Umweltrechtsetzung im europäischen Primär- und staatlichen Verfassungsrecht

III. Das Mehrebenensystem ("Kaskadensystem") im Umweltrecht

  • siehe dazu ausführlich Schema 1

1) Grundlagen

2) Der Umweltschutz im Völkerrecht

3) Der Umweltschutz im Recht der Europäischen Union

a) Primärrecht

b) Sekundärrecht

4) Der Umweltschutz im Bundesrecht

a) Grundgesetz

b) Bundesgesetze

5) Der Umweltschutz im Landesrecht

a) Landesverfassung

b) Landesgesetze

§ 3 Prinzipien des Umweltrechts

I. Die Prinzipien des deutschen Umweltrechts

1) Grundlagen

  • keine Rechtsgrundsätze sondern rechtspolitische Leitbilder , die auf unterschiedliche Weise in den umweltrechtlichen Gesetzen verankert und umgesetzt sind

2) Das Vorsorgeprinzip

  • Umweltbelastungen und -gefahren sind durch frühzeitiges und vorausschauendes Handeln von vornherein auszuschließen oder zu minimieren
    • gefahrenunabhängige Risikovorsorge (nicht nur vorbeugende Gefahrenabwehr)
  • vgl. z.B. §§ 1 UVPG, 1, 13 BNatSchG, 5 I Nr. 2, 50 BImSchG, 7 II Nr. 3 AtomG

3) Das Verursacherprinzip

  • Verursacher ist für Umweltbelastungen verantwortlich, trägt Kosten für Vermeidung, Beseitigung oder Ausgleich und ist Adressat umweltrechtlicher Maßnahmen
    • Gegensatz: Gemeinlastprinzip
  • vgl. z.B. §§ 15 BNatSchG, 9 AbwAG

4) Das Kooperationsprinzip

  • Umweltschutz durch Zusammenarbeit des Staates mit Wirtschaft und Gesellschaft
    • Verzicht auf einseitiges hoheitliches Handeln zugunsten öffentlich-rechtlicher Verträge oder informaler Absprachen (z.B. freiwillige Selbstverpflichtung)
    • Beteiligung von gesellschaftlichen Organisationen an Entscheidungsprozessen
  • vgl. z.B. §§ 3 III, 63 BNatSchG, 60 KrW-/AbfG, 51 BImSchG

5) Das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung (sustainable development)

  • natürliche Ressourcen sind so zu nutzen und zu bewirtschaften, dass sie langfristig erhalten ibleiben und auch von künftigen Generationen genutzt werden können
  • vgl. z.B. §§ 1 I BNatSchG, 1 WHG, 1 II S. 1 ROG, 1 V S. 1 BauGB

II. Die Prinzipien des europäischen Umweltrechts (Art. 191 II AEUV)

1) Grundlagen

  • primärrechtliche verbindliche Vorgaben für die inhaltliche Ausrichtung der Umweltpolitik und des Umweltrechts der Union

2) Grundsatz des hohen Schutzniveaus

  • aber unter Berücksichtigung der unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten...

3) Das Vorsorge- und Vorbeugeprinzip (wie oben, I.2)

4) Das Ursprungsprinzip

  • Umweltbeeinträchtigungen sind an ihrem Ursprung zu bekämpfen
  • im Abfallrecht Konkretisierung durch Prinzip der Entsorgungsnähe

5) Das Verursacherprinzip

  • hier (nur) Grundsatz für Verteilung der Kostenlast

§ 5 Instrumente des Umweltrechts

I. Grundlagen und Überblick

  • die Bedeutung der Wahl des Instrumentariums für die rechtliche Praxis
  • Möglichkeiten der Systematisierung - nach der Art des staatlichen Handelns: Normsetzung, Eingriffsverwaltung, Leistungs- verwaltung, umweltrelevantes Eigenhandeln - nach der Rechtsform des staatlichen Handelns: Rechtsetzung (Gesetz, Verordnung, Satzung), Verwaltungsakt, schlichtes Verwaltungshandeln (Realakt), öffentlich-rechtlicher Vertrag, informelles Verwaltungshandeln - nach dem einschlägigen Verwaltungsbereich: Planungsinstrumente, ordnungsrechtliche (gefahrenabwehrrechtliche) Instrumente, abgabenrechtliche Instrumente, Instrumente der Kooperation und des informellen Handelns - nach der Art der Einwirkung auf den Adressaten: Planungsinstrumente, Umweltverträg- lichkeitsprüfung, Instrumente direkter Verhaltenssteuerung, Instrumente indirekter Verhal- tenssteuerung, informale Instrumente

II. Planungsinstrumente

1) Formen der Planung

a) Räumliche Gesamtplanung (unter Berücksichtung des Umweltschutzes)

  • Raumplanung (ROG), Landesplanung (in M-V: LPlG), Bauleitplanung (Flächen- nutzungsplan, Bebauungsplan, §§ 5 ff., 8 ff. BauGB) b) Räumliche Fachplanung aa) Umweltspezifische Fachplanung (mit Umweltschutz als Hauptziel)
  • z.B. Landschaftsplanung (§§ 8 ff. BNatSchG), Abfallwirtschaftsplanung (§ 29 KrW-/AbfG), Luftreinhaltepläne (§ 47 BImSchG) bb) Umweltrelevante Fachplanung (unter Berücksichtigung des Umweltschutzes)

2) Das Planfeststellungsverfahren

  • mit Anhörungsverfahren
  • Ausübung des Planungsermessens in umfassender Abwägung
  • Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses

3) Materiellrechtliche Vorgaben für die Planung

  • insbes. fachgesetzliche Abwägungsdirektiven, Art. 20a GG, Grundrechte
  • im Rahmen der Abwägung eingehend zu berücksichtigen

III. Umweltprüfungen

  • unselbständige Bestandteile verwaltungsbehördlicher Verfahren mit breiter Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit
  • Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen von Vorhaben auf Menschen, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen diesen Schutzgütern

1) Projektbezogene Umweltprüfung (Umweltverträglichkeitsprüfung,

§§ 3a ff. UVPG)

  • Teil des Genehmigungsverfahrens

2) Planungsbezogene Umweltprüfung (strategische Umweltprüfung,

§§ 14a ff. UVPG)

  • Teil des behördlichen Planungsverfahrens

IV. Instrumente direkter Verhaltenssteuerung

1) Gesetzliche Verbote, Schonungs-, Erhaltungs- und Bewirtschaftungs-

pflichten

  • z.B. nach §§ 23 II BNatSchG, 5 I WHG, 11 BWaldG

2) Anzeige-, Anmelde- und Berichtspflichten

3) Behördliche Überwachung, Untersagung, Stillegungs- und Beseitigungs-

anordnungen

  • z.B. nach §§ 20, 25 BImSchG

4) Präventive Verbote mit Genehmigungsvorbehalt

  • Genehmigung hat Funktion einer Kontrollerlaubnis und muss bei gegebenen Voraus- setzungen erteilt werden
  • Verhaltenssteuerung insbes. durch - auch nachträgliche - Auflagen und andere Nebenbestimmungen zur Genehmigung
  • z.B. immissionsschutzrechtliche Genehmigungen nach BImSchG

5) Repressive Verbote mit Befreiungsvorbehalt

  • Genehmigung hat Funktion einer Ausnahmebewilligung, auf sie besteht kein Anspruch
  • z.B. wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen nach WHG

V. Instrumente indirekter Verhaltenssteuerung

1) Umweltinformation, Warnungen, Empfehlungen

2) Umweltabgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge, Sonderabgaben)

3) Umweltsuvbentionen

4) Handelbare Emissionszertifikate (z.B. nach EH-Richtlinie)

VI. Besondere Instrumente des Umweltschutzes im Betrieb

1) Umweltbeauftragte ( z.B. nach §§ 53 ff. BImSchG, 54 KrW-/AbfG)

2) Umweltaudit 3) Selbstverpflichtungen der Industrie

e) Von anerkannten Umweltverbänden aa) naturschutzrechtliche Verbandsklage (§ 63 BNatSchG) bb) Verbandsklage nach § 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

3) Rechtsschutz durch den Europäischen Gerichtshof

a) Nichtigkeitsklage Betroffener gegen Sekundärrechtsakte (Art. 263 AEUV)

  • nur in seltenen Fällen möglich - setzt unmittelbare u. individuelle Betroffenheit voraus b) Klärung der Auslegung des Primärrechts oder der Gültigkeit oder Auslegung von Sekundärrechtsakten im Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV)
  • auf Vorlage nationaler Gerichte

Folien (Einführung UmwR))