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Leitfäden und Tipps
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Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung (gemäß § 7 WaffG), Zusammenfassungen von Unternehmensführung

Version 2010.

Art: Zusammenfassungen

2019/2020

Hochgeladen am 10.04.2020

Erik_Jedamski
Erik_Jedamski 🇩🇪

4.2

(25)

47 dokumente


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Nur auf Docsity: Lade Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung (gemäß § 7 WaffG) und mehr Zusammenfassungen als PDF für Unternehmensführung herunter! aig Bundesverwaltungsamt Fassung O1.01.201T0O Fragenkatalog fur die Sachkundeprufung (gemaB § 7 WaffG) Stand: 01.01.2010 Impressum Mitglieder der Arbeitsgruppe: Peter Hans Durben, Deutsche Schießsport Union e.V. Wolfgang Finze; Deutscher Schützenbund e.V. Michael Gellenbeck; Landeskriminalamt Brandenburg Helmut Glaser; Bund Deutscher Sportschützen e.V. Dieter Graefrath; Bund der Militär- und Polizeischützen e.V. Niels Heinrich; Polizei Hamburg Berthold Holzenthal; Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. Bernd Kamm; Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Helmut Kinsky; Deutsche Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen Peter Krampe; Deutscher Seglerverband e.V. Detlef Mesletzky; Bund der Militär- und Polizeischützen e.V. Dr. Maik Pawlowsky, Bundesministerium des Inneren Gerhard Schorner; Landeskriminalamt 421, Schleswig-Holstein Hans Ströter; Deutsche Schießsport Union e.V. Redaktion Thomas Conrad, Bundesverwaltungsamt Referat II B 7 – Waffenrechtliche Erlaubnisse Im Auftrag des Bundesministerium des Innern I. Waffenrecht Themenbereich 1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe Seite 5 1.01 1. Was ist eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes? 2. Was sind den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände? 3. Welche hier aufgeführten Gegenstände werden waffenrechtlich erfasst? Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjek- tion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Tragbare Gegenstände, - die zum Abschießen von Munition zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanz- injektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind. - bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskel- kraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann, sind den Schusswaffen gleich- gestellt. a) Druckluftgewehr b) Armbrust c) Bogen 1.02 Wie werden Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes definiert? Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalge- bung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. 1.03 Wie wird eine Schusswaffe dauerhaft unbrauchbar gemacht um sie ohne Erwerbsberechtigung erwerben zu können? (sog. Dekorationswaffe) Dauerhaft unbrauchbar gemacht wird eine Schusswaffe durch den Inhaber einer Waffen- bearbeitungserlaubnis, wenn mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen die Schussfähig- keit der Waffe oder der wesentlichen Teile nicht wiederhergestellt werden kann und dies durch das Anbringen eines Zulassungszeichens (Ortszeichen in der Raute) durch ein Beschus- samt bestätigt wird. I. Waffenrecht Themenbereich 1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe Seite 6 1.04 Wie wird eine Schusswaffe dauerhaft unbrauchbar gemacht um sie ohne Erwerbsberechtigung erwerben zu können? (sog. Dekorationswaffe) a) Ein Büchsenmacher macht mehrere wesentliche Teile dauerhaft un- brauchbar und bringt sein Markenzei- chen auf der Dekorationswaffe an. b) Ein Waffenhändler macht alle wesent- lichen Teile vörübergehend unbrauch- bar und bringt ein Beschusszeichen auf der Dekorationswaffe anbringen. c) Der Inhaber einer Waffenbearbei- tungserlaubnis macht alle wesent- lichen Teile unbrauchbar und lässt vom Beschußamt das Zulassungs- zeichen anbringen. 1.05 Bei welchen Dekorationswaffen ist kein Zulassungszeichen (Ortszeichen des Beschussamtes in der Raute) erforderlich? a) Bei allen offensichtlich unbrauchbaren und nicht mehr schussfähigen Waffen, die vor dem 01.01.1970 hergestellt wurden. b) Bei allen Schusswaffen, die vor dem 01.04.2003 nach dem damals geltenden Waffenrecht unbrauch- bar gemacht wurden. c) Bei allen Schusswaffen, deren Modell vor dem 01.01.1871 hergestellt oder entwickelt wurde. 1.06 Welche der hier genannten Gegens- tände sind Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes? a) Blasrohr a) Druckluftgewehr mit Zulassungs- zeichen „F im Fünfeck“ b) Doppelflinte I. Waffenrecht Themenbereich 1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe Seite 7 1.07 Welche der hier genannten Gegen- stände sind Feuerwaffen im Sinne des Waffengesetzes? a) Einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussi- onswaffen), deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde. b) Einläufige Waffen mit Zündnadel- zündung, deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde. c) Einläufige Waffen mit Luntenzün- dung, deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde. 1.08 Was ist keine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes? a) Druckluftpistole b) Zündblättchenpistole c) Signalpistole Kaliber 4 1.09 Welche der hier genannten Gegens- tände sind keine Schusswaffen, bzw. ihnen gleichgestellte Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes? a) Soft-Air-Waffen mit einer Geschoss- energie über 0,5 Joule b) Waffen mit einer Mündungsenergie von weniger als 7,5 Joule, bei denen die Geschosse durch Federdruck durch einen Lauf getrieben werden. c) Präzisionsschleudern. 1.10 Welche der hier genannten Gegens- tände sind keine Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes? a) Einläufige Waffen mit Funkenzündung (Steinschloss), deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde. b) Bolzenschussgeräte für das Baugewerbe. c) Böller. 1.11 Was versteht man unter halbautoma- tischen Schusswaffen? Dies sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit sind und bei denen aus demselben Lauf durch erneute Betätigung des Abzuges jeweils ein weiterer Schuss abgegeben werden kann (ausgenommen Double-Action-Revolver). I. Waffenrecht Themenbereich 1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe Seite 10 1.19 Gibt es Schusswaffen, oder sonstige Gegenstände, die nicht erworben, besessen oder überlassen werden dürfen? Nennen sie mindestens vier dieser Gegenstände! Ja, „verbotene Waffen oder Munition“, z.B.: - Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, But- terflymesser, Wurfsterne, Hartkernmunition, Leuchtspurmunition - Hieb- und Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind - Gegenstände, bei denen leicht entflammba- re Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann - Gegenstände, die nach ihrer Beschaffen- heit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädi- gen (z.B. Nun-Chakus). (Hinweis: Vollständige Aufzählung s. Anlage 2 Abschnitt 1 Waffengesetz.) 1.20 Welcher der nebenstehend aufgeführten Gegenstände ist eine verbotene Waffe? a) Samuraischwert b) feststehendes Messer mit einer Klinge von mehr als 8,5 cm c) Vorderschaftrepetierflinte Vorder- schaftrepetierflinte mit einer Lauf- länge unter 45 cm. 1.21 Welches sind „verbotene Waffen“ im Sinne des Waffengesetzes? a) Blasrohr, Harpune, Armbrust b) halbautomatisches Gewehr / halbau- tomatische Pistole c) Schlagring, Stockdegen, Würgeholz (Nun-Chaku) I. Waffenrecht Themenbereich 1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe Seite 11 1.22 Was versteht man unter einer „verbotenen Waffe“? a) Eine Waffe, zu deren Erwerb es der Erlaubnis in Form einer Erwerbsbe- rechtigung (WBK, Jagdschein) der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde bedarf. b) Eine Waffe, mit der der Umgang verboten ist (wobei eine Ausnah- megenehmigung des BKA möglich ist). c) Eine Waffe, die nur von Personen über 25 Jahren erworben werden darf. 1.23 Bei welchen der aufgeführten Beispiele handelt es sich um „verbotene Waffen“? a) Schusswaffen mit Schalldämpfer. b) Schusswaffen, die Reihenfeuer (Dauerfeuer) schießen. c) Schusswaffen mit einem Laserzielgerät. 1.24 Welche Schusswaffen zählen zu den „verbotenen Waffen“? a) Vorderschaftrepetierflinten deren Gesamtlänge in der kürzest mögli- chen Verwendungsform weniger als 95 cm beträgt. b) Betäubungsgewehre c) Schießkugelschreiber 1.25 Welches sind verbotene Waffen? a) Harpunen b) Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, Gegens- tände des täglichen Gebrauchs vorzutäuschen c) Vorderschaftrepetierer 1.26 Welche der nebenstehend aufgeführten Gegenstände ist eine „verbotene Waffe“? a) Präzisionsschleuder b) Fahrtenmesser (14 cm lange Klinge, beidseitig geschliffen) c) Baseballschläger I. Waffenrecht Themenbereich 1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe Seite 12 1.27 Welcher der nebenstehend aufgeführten Gegenstände ist eine „verbotene Waffe“? a) Sportdegen b) Stockdegen c) Halbautomatisches Gewehr 1.28 Welche der nachfolgend genannten Gegenstände sind gemäß Waffengesetz verboten? a) Schalldämpfer b) Distanz-Elektroimpulsgeräte c) für Schusswaffen bestimmte Zielscheinwerfer 1.29 Welche der nachfolgend genannten Gegenstände sind gemäß Waffengesetz verboten? a) Butterflymesser b) Schlagringe c) Teleskopschlagstöcke 1.30 Welche der nachfolgend genannten Gegenstände sind gemäß Waffengesetz verboten? a) Kurzwaffenpatronen mit Hohlspitzgeschossen b) Büchsenpatronen mit Treibspiegelgeschossen c) Kleinkaliberpatronen mit Leuchtspurgeschossen 1.31 Was sind „wesentliche Teile“ von Schusswaffen? Nennen Sie mindestens vier! „Wesentliche Teile“ sind: - der Lauf / Gaslauf - der Verschluss - das Patronen- oder Kartuschenlager (wenn dieses nicht bereits Bestandteil des Laufes ist) - das Griffstück, oder sonstige Waffenteile von Kurzwaffen, soweit sie für die Aufnah- me des Auslösemechanismus bestimmt sind. - die Verbrennungskammer, soweit zum An- trieb ein entzündbares flüssiges oder gas- förmiges Gemisch verwendet wird - bei Schusswaffen mit anderem Antrieb auch die Antriebsvorrichtung, sofern sie fest mit der Schusswaffe verbunden ist. I. Waffenrecht Themenbereich 1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe Seite 15 1.45 Welche der hier genannten Waffen ist ein Einzellader im Sinne des Waffengesetzes? a) Doppelbüchse b) Single-Action-Revolver c) halbautomatische Pistole 1.46 Welche der hier genannten Waffen sind Mehrlader im Sinne des Waffengesetzes? a) Double-Action-Revolver b) Repetierbüchse c) Doppelflinte 1.47 Zu welcher Waffenart im Sinne des Waffengesetzes zählt eine Doppelflinte? a) Einzelladerwaffen b) Repetierwaffen c) halbautomatische Waffen 1.48 Zu welcher Waffenart im Sinne des Waffengesetzes zählt eine Unterhe- bel-Repetierbüchse (lever-action)? a) Einzelladerwaffen b) Repetierwaffen c) halbautomatische Waffen 1.49 Welcher Unterschied besteht zwischen Büchse und Flinte? a) Büchse mit gezogenem Lauf für Kugelschuss, Flinte mit glattem Lauf für Schrotschuss b) Büchsen haben Kammerstängel und Verschluss, Flinten haben immer einen Kipplauf c) kein Unterschied 1.50 Die Vorderschaft-Repetierflinte ist eine.................................im Sinne des Waffengesetzes. a) Einzelladerwaffe b) Repetierwaffe c) halbautomatische Waffe I. Waffenrecht Themenbereich 1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe Seite 16 1.51 Was sind Geschosse im Sinne des Waffengesetzes? Sind als Waffen oder für Schusswaffen bestimmte - feste Körper (Einzelgeschosse oder Schrote) oder - gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen, die zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmt sind. 1.52 Was zählt zu den Geschossen im Sinne des Waffengesetzes? a) Platzpatronen b) Schrote c) Pfeile 1.53 Was zählt zu den Geschosse im Sinne des Waffengesetzes? a) Pfeile für Jagdbögen b) Bleirundkugeln für Vorderlader c) CO2 - Kartuschen für Druckluftwaffen 1.54 Welche Arten von Munition unter- scheidet das Waffengesetz? - Patronenmunition (Hülsen mit Treibla- dungen, die ein Geschoss enthalten und Geschosse mit Eigenantrieb) - Kartuschenmunition (Hülsen mit Ladun- gen, die kein Geschoss enthalten) - Pyrotechnische Munition (Munition, in der explosionsgefährliche Stoffe oder Stoff- gemische enthalten sind, die einen Licht-, Schall-, Rauch- oder ähnlichen Effekt erzeugen) - Hülsenlose Munition (Treibladungen mit und ohne Geschosse) 1.55 Welche Munitionsarten unterscheidet das Waffengesetz? - Patronenmunition, - hülsenlose Munition, - Kartuschenmunition, - pyrotechnische Munition. I. Waffenrecht Themenbereich 1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe Seite 17 1.56 Welche Munitionsarten sind vom Waffengesetz erfasst? a) Patronenmunition b) hülsenlose Munition c) pyrotechnische Munition 1.57 Zur Munition im Sinne des Waffengesetzes zählen: a) Stahlkugeln für Präzisionsschleudern. b) Wadcutter-Patronen. c) .177 (4,5 mm) Rundkugeln. 1.58 Was ist keine Munition im Sinne des Waffengesetzes? a) Wurfpfeile b) Randfeuerpatronen c) Platzpatronen 1.59 Welche der hier genannten Gegens- tände sind Munition im Sinne des Waffengesetzes? a) Hohlspitzgeschosse für Kurzwaffen b) Armbrustbolzen c) Schrotpatronen 1.60 Welcher der hier genannten Gegens- tände ist keine Munition im Sinne des Waffengesetzes? a) Geschosse für Druckluftgewehre (Diabolos). b) Platzpatronen für Schreckschuss- waffen. c) Zündhütchen für Vorderladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussion). 1.61 Eine Kleinkaliberpatrone besteht aus... Hülse, Geschoss, Zündsatz, Treibladung. 1.62 Aus welchen Teilen besteht eine Zentralfeuerpatrone? a) Zündhütchen, Treibladung, Hülse, Geschoss b) Pressling und Geschoss c) Hülse, Treibladung, Zündsatz I. Waffenrecht Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 20 20 2.01 Was bedeutet „erwerben“ im Sinne des Waffengesetzes? Das Erlangen der tatsächlichen Gewalt. 2.02 Was bedeutet „erwerben“ einer Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes? a) Abschluss eines Kaufvertrages b) einsetzen als Erbe im Testament c) erlangen der tatsächlichen Gewalt über die Waffe 2.03 Was müssen Sie unternehmen, wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe gefunden haben? a) Als Waffenbesitzkarteninhaber muss ich nichts unternehmen. b) Ich muss unverzüglich eine An- zeige bei der zuständigen Behör- de machen. c) Ich muss sie sofort einem Waffen- händler überlassen. 2.04 Sie erwerben eine erlaubnispflichtige Schusswaffe. Welche Angaben hat der Waffenhändler in Ihre „grüne Waffenbesitzkarte“ einzutragen? a) Meine Adresse und die Nummer meines Personalausweises. b) Hersteller-/ Warenzeichen oder Marke, Modellbezeichnung, Se- riennummer, Tag des Überlassens und den Überlasser. c) Waffenmodell, Kaliber und Bauartzulassung. 2.05 Ist der Dieb einer Schusswaffe Erwerber im Sinne des Waffengesetzes? a) Ja. b) Ja, wenn er sie behalten will. c) Nein. 2.06 Ist der Finder einer Schusswaffe Erwerber im Sinne des Waffengesetzes? a) Ja. b) Nein. c) Nur, wenn der Eigentümer nicht feststellbar ist. I. Waffenrecht Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 21 21 2.07 Ist der Erbe einer Schusswaffe Erwerber im Sinne des Waffengesetzes? a) Ja. b) Nein. c) Nur, wenn im Testament dem Erben zugesprochen wird. 2.08 Was hat der Erbe einer Schusswaffe zu veranlassen? a) Benachrichtigung des Nachlassge- richts b) Änderung der WBK des Verstorbe- nen c) Benachrichtigung der zuständi- gen Waffenbehörde binnen eines Monats 2.09 Ein Schützenkamerad sagt: “Ich wer- de dir schon zu Lebzeiten mein Kleinkaliber-Gewehr vermachen.“ Wie ist dieser Vorgang waffenrecht- lich zu beurteilen? Es ist kein Erbfall, sondern eine beabsichtigte Schenkung. Der Erwerber muss zuvor erwerbsberechtigt sein. 2.10 Sie sind gesetzlicher Erbe einer Schusswaffe. Was müssen sie tun? Als Erbe habe ich innerhalb eines Monats die Ausstellung einer WBK zu beantragen, sofern die Schusswaffe nicht vorher einem Berech- tigten überlassen oder unbrauchbar gemacht wird. Dies habe ich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die gesetzliche Anzeigepflicht über eine e- ventuelle Inbesitznahme bleibt hiervon unbe- rührt. Erben ohne waffenrechtliches Bedürfnis müs- sen die Erbwaffe ggf. blockieren lassen. (Hinweis: Die Frist beginnt mit der Annahme der Erbschaft.) 2.11 Sie wollen ihren Revolver mit dem Ihres Schützenkameraden dauerhaft tauschen, was müssen sie dabei beachten? Ein erlaubnisfreier Tausch ist waffenrechtlich nicht vorgesehen. Es handelt sich dabei um ein gegenseitiges Überlassen und Erwerben. Beide haben demzufolge eine Erlaubnis zum Erwerb der jeweiligen Waffe zu beantragen. Es werden dabei von der Behörde die Ertei- lungsvoraussetzungen im vollen Umfang ge- prüft. I. Waffenrecht Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 22 22 2.12 Wann wird eine Schusswaffe im Sinne des Gesetzes erworben? a) Bei unrechtmäßiger Aneignung (Einbruchdiebstahl). b) Waffenrechtlicher Erwerb liegt erst bei behördlichem Eintrag der Waffe in die WBK vor. c) Wenn der Waffenhändler dem Schützen die Waffe nur zur Ansicht im Geschäft übergibt. 2.13 Was ist im Erbfall bei der Annahme des Erbes, das eine erlaubnispflichti- ge Waffe beinhaltet, zu veranlassen? Der Erbe hat innerhalb eines Monats eine waffenrechtliche Erlaubnis (WBK) zu beantragen oder die Waffe einem Berechtigten zu überlassen oder unbrauchbar machen zu lassen und dies der zuständigen Behörde anzuzeigen. Erben ohne waffenrechtliches Bedürfnis müs- sen die Erbwaffe ggf. blockieren lassen. Die gesetzliche Anzeigepflicht über eine e- ventuelle Inbesitznahme bleibt hiervon unbe- rührt. 2.14 Wer erwirbt eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes? a) Jeder, der die tatsächliche Gewalt über die Waffe erlangt. b) Jeder, der sich die Waffe für einen Zeitraum von weniger als 4 Wo- chen ausleiht. c) Jeder, der die Waffe im Beisein des Besitzers in der Hand hält. 2.15 Wer erwirbt eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes? a) Der Dieb, der die Waffe stiehlt. b) Der Kunde einer Waffenhandlung, wenn er seine Kaufabsicht erklärt und seine Waffenbesitzkarte vorlegt. c) Der Finder, wenn er die Waffe an sich nimmt. I. Waffenrecht Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 25 25 2.24 Wem darf auf einer Schießstätte eine Kleinkaliber-Pistole überlassen wer- den, wenn eine für die Jugendarbeit geeignete Aufsichtsperson zur Verfügung steht? a) Einem 12-jährigen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten vorliegt. b) Einem 14-jährigen, wenn eine schriftliche Einverständniserklä- rung des Sorgeberechtigten vorliegt. c) Einem 14-jährigen, aber nur wenn er Mitglied der Schützenjugend ist. 2.25 Wem dürfen Sie während Ihres 3- wöchigen Urlaubs ihre erlaubnis- pflichtigen Schusswaffen zur Aufbewahrung überlassen? a) befreundeten Polizeibeamten b) Inhabern einer Waffenbesitzkarte c) besonders vertrauenswürdigen Personen (z.B. Notar, Pfarrer) 2.26 Wer benötigt keinen Waffenschein? a) Derjenige, der eine erlaubnispflichti- ge Kurzwaffe aufgrund eines Ar- beitsverhältnisses im Rahmen seiner Tätigkeit als Geld- und Werttranspor- teur führt. b) Derjenige, der eine erlaubnispflichti- ge Kurzwaffe während einer traditio- nellen Brauchtumsveranstaltung (z.B. Schützenaufmarsch) führt. c) Derjenige, der als Inhaber eines Jahresjagdscheins eine erlaub- nispflichtige Kurzwaffe während der berechtigten Jagdausübung führt. I. Waffenrecht Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 26 26 2.27 Wer benötigt keinen Waffenschein? a) Berufssoldaten, die im Manöver ihre private Schusswaffe (z.B. Double- Action-Revolver) als Ergänzung mitführen. b) Verantwortliche Führer von Was- serfahrzeugen, wenn sie an Bord der Wasserfahrzeuge eine erlaub- nispflichtige Signalwaffe führen. c) Personen, die eine Waffe mit dem Zulassungszeichen „PTB im Viereck“ in der Öffentlichkeit tragen und Inha- ber des Kleinen Waffenscheins sind. 2.28 Was darf der Inhaber eines Kleinen Waffenscheins? a) Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Zulas- sungszeichen „PTB im Kreis“ in der Öffentlichkeit (ausgenommen öffentliche Veranstaltungen) füh- ren. b) Druckluft- und CO2-Waffen mit dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ in der Öffentlichkeit (ausgenommen öffentliche Veranstaltungen) führen. c) Erlaubnispflichtige Schusswaffen lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat von einem Berechtigen zur sicheren Lagerung übernehmen. 2.29 Wer ist sachkundig im Sinne des Waffengesetzes? a) Wer mehr als zehn Leistungsnadeln geschossen hat. b) Wer die Sachkundeprüfung bestanden hat. c) Wer länger als zwölf Monate Mitglied in einem Schießsportverein ist. I. Waffenrecht Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 27 27 2.30 Wer ist sachkundig im Sinne des Waffengesetzes? a) Derjenige, der vor einem Prü- fungsausschuss die Sachkunde- prüfung erfolgreich abgelegt hat. b) Soldaten, die mehrere Jahre mit Wartung, Pflege und Lagerung von Handfeuerwaffen betraut waren. c) Derjenige, der erfolgreich seine Gesellenprüfung im Büchsenma- cherhandwerk abgelegt hat. 2.31 Was bedeutet „führen“ im Sinne des Waffengesetzes? Das Ausüben der tatsächlichen Gewalt au- ßerhalb der eigenen Wohnung, Geschäfts- räume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte. 2.32 „Führen“ im Sinne des Waffengeset- zes bedeutet Ausübung der tatsächlichen Gewalt... a) in der eigenen Wohnung. b) außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums. c) durch den Waffenhändler im Geschäftsraum. 2.33 „Führen“ im Sinne des Waffengeset- zes liegt vor, wenn die Waffe.... a) in der eigenen Wohnung im Holster getragen wird. b) im Treppenhaus eines fremden Mehrfamilienhauses im Holster getragen wird. c) im eigenen PKW in der offenen Seitenablage transportiert wird. 2.34 Durch wen und wie wird die Zuver- lässigkeit einer Person festgestellt? Die Zuverlässigkeit wird von der zuständigen Behörde an Hand von Auskünften aus dem Bundeszentralregister, dem zentralen staats- anwaltschaftlichen Verfahrensregister und einer Stellungnahme der örtlichen Polizei- dienststelle geprüft. I. Waffenrecht Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 30 30 2.45 Was versteht man unter „verbringen“ im Sinne des WaffG? Waffen oder Munition werden verbracht, in- dem sie den Geltungsbereich des Waffen- gesetzes zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels verlassen, oder in diesen Geltungsbereich eingeführt werden. Dies beinhaltet auch die Durchreise durch die Bundesrepublik Deutschland. Das Verbringen erlaubnispflichtiger Waffen und Munition bedarf grundsätzlich einer Er- laubnis (Verbringungserlaubnis). 2.46 Was bedeutet der Rechtsbegriff „Mitnahme einer Schusswaffe“? a) Von zu Hause auf den Schießstand mitnehmen. b) Von zu Hause in die Wohnung eines Freundes mitnehmen. c) Zur Wettkampfteilnahme ins Ausland mitnehmen. 2.47 Was muss ein Waffenbesitzer veran- lassen, wenn er seine erlaubnispflich- tige Schusswaffe in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union verkaufen möchte? a) Nichts, der Verkauf von erlaubnis- pflichtigen Schusswaffen in das europäische Ausland ist generell erlaubnisfrei. b) Er lässt sich die Erwerbserlaubnis des Käufers vorlegen, überlässt die- sem dann die Waffe. Der Käufer meldet die Waffe nach Erhalt in sei- nem Heimatland an. Anschließend schickt er dem Verkäufer eine Kopie der Anmeldung, damit dieser die Waffe bei seiner Behörde abmelden kann. c) Er bittet den Käufer um Übersen- dung einer Erlaubnis des Emp- fängerlandes zur Einfuhr der Waf- fe. Anschließend beantragt der Verkäufer bei seiner zuständigen Behörde eine Erlaubnis zum dau- erhaften Verbringen der Waffe ins Ausland. Erst nach Erlaubnisertei- lung darf die Waffe verbracht werden. Dies ist dem BKA zu mel- den. I. Waffenrecht Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 31 31 2.48 Was versteht man unter dem Begriff „Europäischer Feuerwaffenpass“? a) Einen europaweit gültigen Waffen- schein für gefährdete Personen, die gegenüber dem Bundesverwal- tungsamt ein besonderes Schutzbe- dürfnis glaubhaft gemacht haben. b) Eine europaweit gültige Waffenbe- sitzkarte, die die Waffenmitnahme auf Reisen in Mitgliedstaaten der EU gestattet. c) Ein von der EU standardisiertes Waffenbesitzdokument, das aber erst mit einer Erlaubnis des Ein- reiselandes zur Waffenmitnahme berechtigt. 2.49 Darf man als Inhaber einer Waffen- besitzkarte eine im Ausland erworbe- ne Schusswaffe in die Bundesrepu- blik Deutschland einführen? a) Ja, aber nur wenn sich in der Waf- fenbesitzkarte ein entsprechender Voreintrag der zuständigen Erlaub- nisbehörde befindet. b) Ja, die Waffe ist innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Erlaub- nisbehörde anzumelden. c) Nein, man benötigt vor der Ein- fuhr eine Verbringungserlaubnis der zuständigen Behörde. 2.50 Wer benötigt keine Waffenbesitzkarte? a) Derjenige, der eine Druckluftwaffe mit dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ erwirbt. b) Derjenige, der eine Schreck- schuss-, Reizstoff- oder Signal- waffe mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ erwirbt. c) Derjenige, der einen doppelläufigen Perkussions-Vorderlader erwirbt, wenn das Modell dieser Waffe vor dem 01.01.1871 hergestellt worden ist. I. Waffenrecht Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 32 32 2.51 Wer benötigt keine eigene Waffenbe- sitzkarte (ausgenommen Jäger und Büchsenmacher)? a) Derjenige, der eine erlaubnis- pflichtige Schusswaffe nur vorü- bergehend auf einem Schießstand zum dortigen Schießen erwirbt. b) Derjenige, der eine erlaubnispflichti- ge Schusswaffe nur vorübergehend für einen Zeitraum von weniger als einem Monat von einem Berechtig- ten leiht. c) Derjenige, der eine erlaubnis- pflichtige Schusswaffe nur vorü- bergehend von einem Berechtig- ten zur gewerbsmäßigen Beförde- rung, bzw. Lagerung übernimmt. 2.52 Welche Angaben zu einer Waffe werden in einer Waffenbesitzkarte eintragen? a) Waffenart, Bezeichnung der Muni- tion oder des Kalibers, Hersteller- / Warenzeichen oder Marke, Mo- dellbezeichnung, Herstellungs- nummer und Tag des Überlas- sens, sowie der Name und die Anschrift des Überlassers. b) Waffenart, Kaliber, Hersteller- oder Warenzeichen, Beschusszeichen, Seriennummer und Tag des Über- lassens, sowie der Name und die Personalausweisnummer des Über- lassers. c) Waffenart, Kaliber, Hersteller- oder Warenzeichen, Nummer der Waf- fenherstellungserlaubnis und Tag des Überlassens, sowie der Name und die Waffenbesitzkartennummer des Überlassers. I. Waffenrecht Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 35 35 2.64 Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes? a) Wenn sie geladen und gespannt ist. b) Wenn sie geladen, aber entspannt und gesichert ist. c) Wenn ein gefülltes Magazin einge- führt ist. d) Immer. 2.65 Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes? a) Waffe geladen, aber gesichert und im abgeschlossenen Koffer. b) Waffe ungeladen und ohne Magazin in der Hosentasche. c) Waffe ungeladen in der Hand. 2.66 Wann ist eine Schusswaffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes? a) Wenn sie mit wenigen Griffen in Anschlag zu bringen ist. b) Wenn sie geladen ist. c) Wenn sie im Holster mitgeführt wird. 2.67 Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes? a) Wenn sie ungeladen im Holster getragen wird. b) Wenn sie in einem verschlosse- nen Koffer liegt und sich eine Pat- rone im Patronenlager befindet. c) Wenn das Magazin in der Waffe mit Patronen gefüllt ist und die Waffe im unverschlossenen Handschuhfach eines PKW liegt. 2.68 In welchem zeitlichen Mindestab- stand werden die Inhaber waffen- rechtlicher Erlaubnisse erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung geprüft? Mindestens alle drei Jahre. I. Waffenrecht Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 36 36 2.69 Welche Voraussetzungen müssen Sie als Antragsteller für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte erfüllen? 1. Ich muss ein Bedürfnis nachweisen. 2. Ich muss die persönliche Eignung besit- zen. 3. Ich muss die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. 4. Ich muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. 5. Ich muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. 2.70 Das Fortbestehen des Bedürfnisses wird nach erstmaliger Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis von der Behörde geprüft. Welche Frist hat der Gesetzgeber hier vorgesehen? Drei Jahre. 2.71 Das Fortbestehen des Bedürfnisses wird drei Jahre nach der erstmaligen Erteilung einer waffenrechtlichen Er- laubnis von der Behörde geprüft. Ist dies die einzige Prüfung des Fort- bestehens des Bedürfnisses? Nein, das Fortbestehen des Bedürfnisses kann von der zuständigen Behörde auch nach diesem Zeitraum geprüft werden. 2.72 Eine Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe im Sinne des Waffen- gesetzes ist erforderlich, wenn a) ... sie entladen in der unver- schlossenen Aktentasche mitge- führt wird. b) ... sie geladen in einer verschlos- senen Aktentasche mitgeführt wird. c) ... sie sich entladen im unver- schlossenen Handschuhfach ei- nes PKW befindet und die Muniti- on in einem Metallbehältnis mit Schwenkriegelschloss im Koffer- raum mitgeführt wird. 2.73 Welcher Sportschütze muss für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schuss- waffen ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über seine geistige Eignung vorlegen? a) Ein 18-jähriger, der ein Kleinkaliber- gewehr erwerben möchte. b) Ein 19-jähriger, der eine Doppelflinte im Kaliber 12/70 erwerben möchte. c) Ein 22-jähriger, der einen großka- librigen Revolver erwerben möch- te. I. Waffenrecht Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 37 37 2.74 Wer benötigt als Sportschütze ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten? Sportschützen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erstmalig eine er- laubnis- und bedürfnispflichtige Waffe erwer- ben wollen - außer Schusswaffen bis .22 l.r. / lfB. (mit Randzündung), sowie Einzellader- Flinten bis Kaliber 12. 2.75 Welcher Sportschütze muss sich ei- ner amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Untersuchung unterziehen, um seine persönliche Eignung zum Waffenerwerb nachzuweisen? a) 18-jähriger Sportschütze für eine Kleinkaliberpistole (KK-Pistole) b) 21-jähriger Sportschütze für ein Kleinkalibergewehr (KK-Gewehr) c) 24-jähriger Sportschütze für eine als erste Großkaliberwaffe zu erwerbende halbautomatische Pistole .45 ACP 2.76 Für den Erwerb welcher Schusswaffe bedarf es einer Waffenbesitzkarte? a) mehrschüssiger Vorderla- derrevolver b) CO2-Pistole mit Zeichen c) Gaspistole mit Zulassungs- zeichen 2.77 Für den Erwerb welcher der nachfol- gend genannten Waffen bedarf es einer Waffenbesitzkarte? a) Druckluftgewehre ohne Zulas- sungszeichen „F im Fünfeck“, die nach dem 01.01.1970 hergestellt wurden (ausgenommen DDR- Produktion). b) Perkussionsrevolver, deren Mo- dell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde. c) Waffen in 4 mm M20 mit den Zu- lassungszeichen „F im Fünfeck“ und „PTB im Viereck“. I. Waffenrecht Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 40 40 2.84 Welcher der genannten Gegenstände darf nicht ohne weiteres geführt wer- den? a) Baseballschläger b) Fahrtenmesser mit 11 cm langer Klinge. c) Kochmesser mit 14 cm langer Klinge. 2.85 Welcher der genannten Gegenstände darf nicht ohne weiteres geführt wer- den? a) Klappmesser mit 14 cm langer, nicht feststellbarer einseitig ge- schliffener Klinge. b) , Gummiknüppel c) Küchenmesser mit 11 cm langer Klinge . 2.86 Welcher der genannten Gegenstände darf nicht ohne weiteres geführt wer- den? a) Samuraischwert. b) Buschmesser. c) Forstaxt 2.87 Welche Ausnahmen vom Verbot des Führens von Hieb- und Stoßwaffen, bzw. Einhandmessern und feststehen- den Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm gibt es? Hieb- und Stoßwaffen, bzw. Einhandmes- ser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm dürfen geführt werden, bei - der Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder bei Theaterauf- führungen - dem Transport in einem verschlossenen Behältnis - sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt (insbesondere im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein aner- kannten Zweck) I. Waffenrecht Themenbereich 3 Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition Seite 41 41 3.01 Welches Kennzeichen muss u.a. auf einem Großkaliber-Revolver angebracht sein? a) Bezeichnung der Munition b) Herstellerzeichen c) Warnhinweis „Gefährlich…“ 3.02 Welche Kennzeichnung trägt übli- cherweise eine Feuerwaffe? a) Name des Besitzers b) Beschusszeichen c) Lauflänge 3.03 Welche der nebenstehenden Kennzeichen sind nicht auf einer waffenbesitzkartenpflichtigen Schusswaffe zu finden? a) b) c) 3.04 Welche Kennzeichnung trägt übli- cherweise eine Schusswaffe? 1. Name, Firma oder Marke eines Waffenher- stellers oder -händlers, der im Geltungsbe- reich dieses Gesetzes eine gewerbliche Niederlassung hat, 2. Landeskürzel des Herstellungslandes 3. die Bezeichnung der Munition; sofern keine Munition verwendet wird, die Bezeichnung der Geschosse, 4. eine fortlaufende Nummer, 5. Beschusszeichen 6. bei Importwaffen auch Einfuhrland (Länder- kürzel) und Einfuhrjahr. 3.05 Wie sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gekennzeichnent, deren Erwerb und Besitz erlaubnisfrei ist? Durch das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ (PTB = Physikalisch-Technische Bundesan- stalt). I. Waffenrecht Themenbereich 3 Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition Seite 42 42 3.06 Welche Kennzeichnung muss eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe mindestens aufweisen? a) Hersteller- oder Händlerzeichen, Se- riennummer, Modell, Bezeichnung der Munition b) Hersteller- oder Händlerzeichen, Herstellungsland (Länderkürzel), Seriennummer, Beschusszeichen, Bezeichnung der Munition, bei Im- portwaffen auch Einfuhrland (Lan- deskürzel) und Einfuhrjahr c) Hersteller- oder Händlerzeichen, Seriennummer, Herstellungsjahr, Bezeichnung der Munition 3.07 Welche Kennzeichen müssen auf der kleinsten Verpackungseinheit von Patronen angebracht sein? a) Hersteller- oder Fertigungszeichen, Fertigungsserie, Patronendaten, Zulassungszeichen b) Herstellungsdatum, Patronenkaliber c) keine 3.08 Welche Kennzeichnung muss die Randfeuerpatrone aufweisen? a) Kaliberangabe auf der Hülse. b) Herstellerzeichen und Bezeichnung der Munition auf der Hülse. c) Kaliber und Herstellerzeichen auf der Hülse. 3.09 Welche Kennzeichnung muss die Zentralfeuerpatrone aufweisen? a) Kaliberangabe und Geschossart auf dem Hülsenboden. b) Herstellerzeichen auf dem Hülsenhals. c) Herstellerzeichen und Bezeichnung der Munition auf der Hülse. I. Waffenrecht Themenbereich 3 Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition Seite 45 45 Welche Kennzeichnung muss auf einer Randfeuerpatrone angebracht sein? a) Herstellerzeichen auf der Hülse. b) Kaliberangabe auf dem Hülsenboden c) Beschusszeichen und Nummer des Fertigungsloses 3.20 3.21 Welche Bedeutung hat ein Beschusszeichen? a) Sicherheitsüberprüfung der Waffe beim zuständigen TÜV. b) Die Waffe ist durch die Physikalisch- Technische Bundesanstalt auf Funkti- onsfähigkeit geprüft. c) Die Waffe ist auf Haltbarkeit, Funk- tionssicherheit, Maßhaltigkeit und richtige Kennzeichnung durch ein anerkanntes Beschussamt geprüft. 3.22 Welche Bedeutung hat ein Beschusszeichen auf einer Feuerwaffe? a) Haltbarkeit, Funktionssicherheit, Maßhaltigkeit und richtige Kenn- zeichnung der Waffe wurden durch ein Beschussamt geprüft. b) Es handelt sich um eine gebrauchte Waffe. c) Es handelt sich um eine Sportwaffe. 3.23 Welches Beschusszeichen trägt ein in der Bundesrepublik beschossener Revolver .357 Magnum? a) Bundesadler, V b) Bundesadler, N c) Bundesadler, PN 3.24 Auf welchem Waffenteil muss das Beschusszeichen auch angebracht sein? a) Auf dem Lauf. b) Auf dem Schaft. c) Auf dem Visier. I. Waffenrecht Themenbereich 3 Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition Seite 46 46 3.25 Was bedeutet das Beschusszeichen ? a) Die Waffe ist behördlich geprüft und zum Schießen zugelassen. b) Die Gebühren sind bezahlt. c) Die Waffe ist gebraucht. Woran erkennt man, ob eine Schuss- waffe zum Schießen zugelassen ist? Die Waffe muss ein gültiges Prüf- und/oder Be- schusszeichen tragen. 3.26 Was bedeutet das Beschusszeichen? Die Waffe wurde auf Haltbarkeit, Funktionssi- cherheit, Maßhaltigkeit und richtige Kennzeich- nung behördlich geprüft 3.27 3.28 Wann ist eine Schusswaffe erneut zum Beschuss vorzulegen? Wenn ein wesentliches Teil ausgetauscht, verändert oder instandgesetzt worden ist. 3.29 Darf eine Waffe ohne Beschusszei- chen einem anderen zum Schießen überlassen werden? Nein. (Ausgenommen sind Schusswaffen, die vor dem 1. Januar 1891 hergestellt wurden oder für die von einem Beschussamt eine Bescheini- gung darüber ausgestellt wurde, dass der Be- schuss der Waffe nicht durchgeführt werden kann.) 3.30 Handfeuerwaffen müssen Beschuss- zeichen tragen. Was wird geprüft? - Haltbarkeit, - Funktionssicherheit, - Maßhaltigkeit und - richtige Kennzeichnung. 3.31 Dürfen Sie mit nachgebauten Vorder- laderschusswaffen ohne Beschuss- zeichen auf Schießstätten schießen? a) Ja, weil es sich hier um Nachbauten von historischen Schusswaffen (Origi- nal vor 1891 hergestellt) handelt. b) Grundsätzlich nein, alle nach dem 01.01.1891 hergestellten Feuerwaf- fen müssen amtliche Beschusszei- chen tragen. c) Ja, aber nur bei einläufigen Vorderla- derschusswaffen. I. Waffenrecht Themenbereich 3 Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition Seite 47 47 3.32 Welche Schusswaffe muss ein amtli- ches Beschusszeichen tragen? a) ein jetzt hergestellter Nachbau einer Steinschlosspistole (Original 18. Jhdt.) b) Ein Druckluftgewehr, das dem Geschoss eine Energie von ca. 10 Joule erteilt. c) Ordonnanzgewehr aus dem 2. Welt- krieg d) Bauartgeprüfter Schreckschussrevol- ver im Kaliber bis 6 mm 3.33 Dürfen Sie als Sportschütze mit einer Schusswaffe, die der Beschusspflicht unterliegt, auf dem Schießstand „Pro- beschüsse“ abgeben, wenn kein Be- schussstempel angebracht ist? a) Ja, das Probeschießen ist gestattet. b) Nein, das ist niemals gestattet. c) Solche Schüsse sind nur durch die verantwortliche Aufsicht zulässig. 3.34 Welche Bedeutung hat das Beschusszeichen? a) Der zuständige TÜV hat eine umfang- reiche Sicherheitsprüfung vorgenom- men, die Waffe ist somit für den Gebrauch als Jagd- und Sportwaffe zugelassen. b) Die Physikalisch-Technische Bundes- anstalt hat eine Funktionsprüfung durchgeführt, die Waffe ist für den Gel- tungsbereich des Waffengesetzes zu- gelassen. c) Ein Beschussamt hat die Waffe auf Haltbarkeit, Funktionssicherheit, Maßhaltigkeit und Kennzeichnung geprüft. 3.35 Welche Beschussstempelung trägt üblicherweise eine in der Bundesre- publik Deutschland beschossene Schusswaffe? Beschusszeichen in Form eines Bundesadlers mit darunter liegendem Kennbuchstaben für die Art des Beschusses, Ortszeichen für das Beschussamt, Zahlen oder Buchsta- bencodierung für das Beschussdatum. I. Waffenrecht Themenbereich 3 Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition Seite 50 50 3.42 Wann ist eine Waffe erneut zum Beschuss vorzulegen? a) ein neuer Lauf wurde eingebaut b) Sportgriffschalen wurden montiert c) der Verschluss wurde erneuert d) die Schussfolge wurde geändert e) der Lauf wurde mit Kompensator- öffnungen versehen f) das Abzugsgewicht wurde durch Ein- bau einer anderen Feder verringert 3.43 Auf welchen Waffenteilen muss das Beschusszeichen (auch) angebracht sein? a) Lauf, Verschluss b) Schaft, Visier c) Sicherung, Magazin 3.44 Welche der folgenden Waffenteile unterliegen der Beschusspflicht? a) Einsteckläufe für Zentralfeuerpatro- nen b) Wechseltrommeln c) Wechselsysteme 3.45 Darf mit einer amerikanischen Schusswaffe mit französischem Be- schusszeichen in der Bundesrepublik geschossen werden? a) Nein, die Waffe braucht ein deutsches Beschusszeichen. b) Ja, das französische Beschusszei- chen ist anerkannt. c) Nein, die Waffe braucht ein amerikani- sches Beschusszeichen. 3.46 Eine Feuerwaffe wird aus einem der nebenstehenden Länder eingeführt. Bei welchem Land muss die Feuer- waffe einem Beschussamt der C.I.P. (Internationale Kommission zur Prüfung von Handfeuerwaffen und Munition) vorgelegt werden? a) USA b) Ungarn c) Chile I. Waffenrecht Themenbereich 3 Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition Seite 51 51 3.47 Werden in Deutschland auch Beschusszeichen anderer Staaten anerkannt? a) Ja, aller Staaten, die eine Sicherheits- prüfung vorschreiben. b) Ja, aber nur Staaten, die dem Über- einkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschusszeichen und Prüfzeichen beigetreten sind. c) Nein, alle Schusswaffen müssen vor ihrem Gebrauch von deutschen Beschussämtern geprüft sein. 3.48 Welcher der nebenstehend angeführ- ten Staaten gehört dem Übereinkom- men über die gegenseitige Anerken- nung von Beschusszeichen nicht an? a) Schweiz b) Chile c) Ungarn 3.49 Welche der nebenstehend angeführ- ten Staaten gehören dem Überein- kommen über die gegenseitige Aner- kennung von Beschusszeichen an? a) Österreich b) USA c) Ungarn 3.50 Bei welchen der folgenden Staaten ist der dortige amtliche Beschuss auch in der Bundesrepublik Deutschland gül- tig? (D.h. die dort beschossenen Waf- fen müssen nicht von einem deut- schen Beschussamt erneut beschos- sen werden.) a) Ungarn, Russland b) USA, Kanada c) Belgien, Italien 3.51 Bei welchen der folgenden ehemali- gen Staaten ist der dortige amtliche Beschuss auch in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin gültig? (D.h. die dort beschossenen Waffen müssen nicht von einem deutschen Beschussamt erneut beschossen werden.) a) CSSR b) DDR c) Deutsches Reich 3.52 Braucht ein Volljähriger für den Er- werb von Druckluft-, Federdruck- oder CO2-Waffen eine Erwerbsberechti- gung? a) Ja, in jedem Fall. b) Ja, wenn die Waffe mit gekennzeichnet ist. c) Nein, wenn die Waffe mit gekennzeichnet ist. I. Waffenrecht Themenbereich 3 Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition Seite 52 52 3.53 Welche Bedeutung hat das Zeichen ? a) F wie „Feuerwaffe“. b) Die Geschossenergie E0 beträgt maximal 7,5 Joule. c) Die Geschossgeschwindigkeit V0 liegt unter 7,5 m/s. 3.54 Welche Bedeutung hat das Zeichen ? a) Die Waffe wurde von dem Beschus- samt auf ihre Handhabungssicherheit hin geprüft. b) Die Geschossenergie E0 beträgt maximal 7,5 Joule. c) Diese Waffe ist für das Schießen von Munition im „Kleinstkaliber“ 4 mm lang zugelassen. 3.55 Wo dürfen Sie mit Druckluftwaffen, die das Zeichen „F im Fünfeck“ tragen, schießen? a) In Ihrem eingezäunten Garten, wenn sichergestellt ist, dass die Ge- schosse den Garten nicht verlassen können. b) In einem verlassenen Steinbruch (kein Geschoss kann das Gelände ver- lassen). c) Nur auf zugelassenen Schießständen. d) Im eigenen Keller, wenn hierbei niemand gefährdet werden kann. 3.56 Welche Schusswaffe muss neben dem Zulassungszeichen „F im Fünf- eck“ noch als weiteres Zulassungs- zeichen „PTB im Quadrat“ tragen? (PTB = Physikalisch-Technische Bun- desanstalt) a) Druckluftwaffen mit einer Bewegungs- energie bis zu 7,5 Joule. b) Schusswaffen mit kleinerem Kaliber als .22 l.r. und einer Bewegungsener- gie bis zu 10 Joule. c) Feuerwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird. I. Waffenrecht Themenbereich 4 Umgang mit Waffen und Munition Seite 55 55 4.01 Darf eine Schusswaffe, auch wenn sie ungeladen ist, auf Menschen gerichtet werden? a) Niemals. b) Ja. c) Nein, außer bei Notwehr. 4.02 Wie soll eine Schusswaffe an eine andere Person übergeben werden? a) geladen, gesichert b) geladen, ungesichert c) ungeladen 4.03 Mit welchen Waffen darf man auf seinem befriedeten Grundstück schießen, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können und niemand durch Lärm behindert oder belästigt wird? a) Druckluftwaffen mit dem Zulas- sungszeichen „F im Fünfeck“ und Soft-Airwaffen. b) Mit Waffen für Randfeuermunition bis .22 l.r. (= lfB). c) Mit Waffen (z.B. im „Kleinstkaliber“ 4 mm M20), sofern diese das Zulas- sungszeichen „F im Fünfeck“ und das Zulassungszeichen „PTB im Viereck“ tragen. 4.04 Um Ihre Vorderschaftrepetierflinte leichter transportieren zu können ersetzen Sie den normalen Hinter- schaft durch einen Pistolengriff. a) Das ist verboten. b) Das macht Sinn und ist zulässig. c) Das ist nur Jägern erlaubt. 4.05 Welche Gegenstände zählen zu den verbotenen Waffen? a) Feuerwaffen mit Dauerfeuereinrich- tung. b) Spielzeugwaffen. c) Schusswaffen mit Schalldämpfer. 4.06 Erlaubnispflichtig, jedoch keine verbotene Waffe ist... a) ein Fallmesser. b) eine vollautomatische Pistole. c) eine zivile halbautomatische Schusswaffe, die wie eine vollau- tomatische Kriegswaffe aussieht. I. Waffenrecht Themenbereich 4 Umgang mit Waffen und Munition Seite 56 56 4.07 Was ist keine verbotene Waffe? a) halbautomatische Flinte b) Nun-Chaku c) Präzisionsschleuder 4.08 Mit welchen Waffen ist der Umgang verboten? a) Stockdegen b) Richtschwert (auch Henkerschwert genannt) c) Morgenstern 4.09 Mit welchen Waffen ist der Umgang verboten? a) Butterflymesser, Präzisionsschleu- dern mit Armstütze b) Wurfsterne, Schlagringe c) Stahlruten, beidseitig geschliffene Springmesser 4.10 Mit welchen Gegenständen ist der Umgang verboten? a) Zielscheinwerfer b) Leuchtpunktvisiere für Kurzwaffen c) Nachtzielgeräte 4.11 Gehören Schalldämpfer zu den verbotenen Waffen? Nein. 4.12 Dürfen Schalldämpfer erworben werden? a) Ja, für alle in der grünen WBK einge- tragenen Waffen. b) Nein. c) Ja, jedoch unterliegen Schalldämp- fer für erlaubnispflichtige Schuss- waffen ebenfalls der Erlaubnis- pflicht. Ein Voreintrag in die Waf- fenbesitzkarte ist erforderlich. 4.13 Wie kann man eigene Munition entsorgen? a) In den Hausmüll werfen. b) Beim Waffenhändler abgeben. c) In den Sondermüll geben. I. Waffenrecht Themenbereich 4 Umgang mit Waffen und Munition Seite 57 57 4.14 Was versteht man unter „Kaliber“? a) Den Außendurchmesser eines Laufes. b) Den Innendurchmesser des Laufes. c) Den Durchmesser des Einzelge- schosses. 4.15 Welche Munition dürfen Sie aus Ihrer Waffe verschießen? a) Alles, was ins Patronenlager passt. b) Munition, für die diese Waffe kon- struiert und zugelassen ist. c) Nur Zentralfeuermunition. 4.16 Was bezeichnet die Zahl „12“ bei dem entsprechenden Flintenkaliber? a) Den Innendurchmesser des Laufes in Millimetern. b) Den Innendurchmesser des Laufes in Zoll (Inch). c) Der Innendurchmesser des Laufes entspricht dem Durchmesser einer Bleikugel mit dem Gewicht eines zwölftel (1/12) Pfundes (englisches Maß, ca. 454 Gramm) Blei -> es handelt sich also um einen „Zwölf- telpfünder“. 4.17 Wie darf unbrauchbar gewordene Munition entsorgt werden? a) Geschoss abziehen, Pulver in Wasser auflösen, Rest in Hausmüll geben. b) Als Sondermüll / Gefahrstoff bei der örtlichen Annahmestelle abgeben. c) An den Verkäufer / Hersteller oder einen Delaborierbetrieb geben. 4.18 Darf man einem Kind eine leere Patronenhülse schenken? a) Ja. . Bei Kindern im Alter bis zu sechs Jahren ist die Verschlu- ckungsgefahr von Kleinteilen zu beachten. b) Nein, nur Personen über 18 Jahren. c) Nein, nur Inhabern einer Waffenbe- sitzkarte, eines Jagd- oder Munitions- erwerbsscheines. I. Waffenrecht Themenbereich 4 Umgang mit Waffen und Munition Seite 60 60 4.30 Was versteht man unter dem Begriff „Double-Action-Pistole“? a) Eine Waffe mit Spannabzug (auch im entspannten Zustand kann durch Betätigen des Abzugs ein Schuss abgegeben werden). b) Eine Waffe, die für mindestens zwei Schießsportdisziplinen zugelassen ist. c) Eine Waffe, bei der durch Betätigen der Sicherung im gespannten Zustand sowohl der Hahn (das Schlagstück) entspannt, als auch der Schlagbolzen gesichert wird. 4.31 Nennen Sie mindestens fünf Grund- regeln zum Umgang mit einer Schusswaffe, die Sie unbedingt beachten müssen! Hier sind allgemeine Sicherheitsregeln zu benennen wie z.B.: - eine Schusswaffe ist immer als geladen zu betrachen, so lange man sich nicht persön- lich vom Gegenteil überzeugt hat - es ist immer dafür Sorge zu tragen, dass kein Unbefugter die Waffe an sich nehmen kann - die Waffe darf nur in sicherer Richtung ge- und entladen werden - eine geladene Waffe darf nicht aus der Hand gelegt werden - eine Schusswaffe darf nicht spielerisch auf Personen gerichtet werden - auf Schießanlagen ist die Schießstandord- nung zu beachten - den Anweisungen der Aufsicht ist folge zu leisten - fremde Waffen dürfen nicht ohne die aus- drückliche Genehmigung des Besitzers oder der Standaufsicht berührt werden - kein Hantieren mit Waffen unter dem Einfluß berauschender Mittel I. Waffenrecht Themenbereich 4 Umgang mit Waffen und Munition Seite 61 61 4.32 Für die Anerkennung eines Bedürf- nisses zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen ist bei Sportschützen die Vorlage einer Bescheinigung des anerkannten Schießsportverbandes erforderlich, dem der Antragsteller durch seine Vereinsmitgliedschaft angehört. Die Bescheinigung muss ausweisen, dass... a) er seit mindestens 12 Monaten den Schießsport in einem Verein regel- mäßig als Sportschütze betreibt. b) er seine Sammlung vervollständigen möchte. c) die Waffe für eine Disziplin nach der Sportordnung des Schieß- sportverbandes zugelassen und erforderlich ist. 4.33 Wie soll eine halbautomatische Pistole auf der Schießstätte an eine andere Person übergeben werden? a) Die geladene Waffe ist zu sichern, der Ladezustand ist mitzuteilen. b) Aus der geladenen Waffe ist das Ma- gazin zu entnehmen, der Ladezustand ist mitzuteilen. c) Ungeladen, mit geöffnetem Verschluss. 4.34 Was sollte als erstes geschehen, wenn man eine Schusswaffe übergeben bekommt? a) Die Waffe ist sofort auf ihren Ladezustand zu überprüfen. b) Es genügt die Sicherung der Waffe auf ihre Funktionssicherheit zu prüfen. c) Die Waffe ist sofort zu zerlegen und auf Beschädigungen zu prüfen. Au- ßerdem sollten die Beschusszeichen in Augenschein genommen werden. 4.35 Was haben Sie zu tun, bevor Sie mit einer Schusswaffe schießen? a) Waffe auf sichtbare Beschädigun- gen prüfen. b) Überprüfen, ob das Patronenlager und der Lauf frei von Fremdkörpern sind. c) Prüfen, ob die bereitgestellte Muni- tion aus dieser Waffe verschossen werden darf. I. Waffenrecht Themenbereich 4 Umgang mit Waffen und Munition Seite 62 62 4.36 Wo darf ein Sportschütze seine Waffe laden? a) Nur auf dem Schützenstand. b) Auf dem gesamten Schießstand. c) Im Aufenthaltsraum. 4.37 Darf ausnahmsweise eine geladene Waffe einem anderen übergeben werden? a) Ja, bei Waffenstörung der verant- wortlichen Aufsichtsperson. b) Nur an den Nachbarschützen. c) Nein, auf keinen Fall. 4.38 Dürfen Sie mit einem Druckluftge- wehr (E0 max. 7,5 J) in Ihrem Keller schießen, wenn sichergestellt ist, dass hierbei niemand gefährdet wird? a) Das ist waffenrechtlich erlaubt. b) Nein, das ist verboten. c) Nein, ich darf nur mit sogenannten Spielgeräten (Energie 0,08 J) außer- halb von Schießständen schießen. 4.39 Darf mit jeder beliebigen Waffe auf Schießstätten geschossen werden? a) Ja, wenn sie funktionssicher sind. b) Nein. 4.40 Welche Erlaubnis berechtigt zum Schießen mit Schreckschuss-, Reiz- stoff- und Signalwaffen (mit Zulas- sungszeichen PTB im Kreis) außer- halb des eigenen befriedeten Besitztums? a) Kleiner Waffenschein b) behördliche Schießerlaubnis c) Waffenbesitzkarte 4.41 Sie erhalten durch Voreintrag die Erlaubnis zum Erwerb einer Kurzwaf- fe. Wie lange gilt die Erwerbsberech- tigung? Ein Jahr. 4.42 Sie haben in ihrer WBK einen Voreintrag für einen Revolver .38 Spezial. Ihr Waffenhändler bietet Ihnen zu einem sehr günstigen Preis ein Sondermodell .357 Mag. an. Dürfen Sie diesen erwerben? a) Ja, der Durchmesser (das Kaliber) ist ja gleich. b) Nein, die Magnum-Patrone ist länger. c) Nein, weil Sie keinen entsprechen- den Voreintrag haben. I. Waffenrecht Themenbereich 4 Umgang mit Waffen und Munition Seite 65 65 4.52 Was haben Sie zu veranlassen, wenn Sie eine erlaubnispflichtige Waffe auf Grund einer waffenrechtlichen Erlaubnis dauerhaft erworben haben? a) Ich melde den Erwerb schriftlich meiner örtlichen Erlaubnisbehörde. b) Ich melde den Erwerb schriftlich der Erlaubnisbehörde des Verkäufers. c) Ich melde den Erwerb schriftlich meinem örtlichen Polizeirevier. 4.53 Innerhalb welcher Zeit haben Sie den Erwerb, bzw. den Verkauf einer er- laubnispflichtigen Waffe zu melden? a) binnen einer Woche b) binnen zwei Wochen c) binnen eines Monats 4.54 Sie wollen ein Kleinkaliber- Repetiergewehr verkaufen. Es interessieren sich 1. ein Jäger, 2. ein Sportschütze. In welcher Form ist der Nachweis der Erwerbsberechtigung in den genann- ten Fällen zu erbringen? Zu 1: gültiger Jagdschein Zu 2: Waffenbesitzkarte für Sportschützen oder grüne Waffenbesitzkarte mit Voreintrag 4.55 An wen dürfen erlaubnispflichtige Pistolen verkauft werden? a) Reservisten der Bundeswehr b) Polizeibeamte c) Personen mit Erwerbsberechtigung 4.56 Welches Dokument berechtigt auch zum Erwerb von Munition? a) Europäischer Feuerwaffenpass b) Jagdschein (nur für Langwaffen- munition) c) Polizeidienstausweis 4.57 Welche Erlaubnisse berechtigen zum Beispiel zum Erwerb von Munition? - Gültiger Jagdschein (Langwaffenmuniti- on). - Waffenbesitzkarte, sofern eine Muniti- onserwerbsberechtigung eingetragen ist. - Munitionserwerbsschein. 4.58 Wo kann erlaubnispflichtige Munition frei erworben werden? Auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch auf dieser Schießstätte. I. Waffenrecht Themenbereich 4 Umgang mit Waffen und Munition Seite 66 66 4.59 Darf man Schrotmunition in unbe- schränkter Menge erwerben? a) Ja, auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch lediglich auf dieser Schießstätte. b) Ja, mit Erwerbsberechtigung. c) Nein. 4.60 Unter welchen Umständen dürfen anderen Personen z.B. Waffen oder Munition überlassen werden? a) Nur, wenn Waffen und Munition getrennt übergeben werden. b) Waffen vorübergehend zur nicht ge- werbsmäßigen sicheren Aufbewah- rung, wenn der Andere selbst keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt. c) Auf dem Schießstand: Waffen ja, Munition nur zum sofortigen Verbrauch. d) Zur Beförderung, wenn der Andere selbst eine WBK besitzt. e) Zur vorübergehenden Aufbewah- rung, wenn der Andere selbst eine WBK hat. 4.61 Was ist zu veranlassen, wenn eine Privatperson einer anderen berech- tigten Privatperson eine erlaubnis- pflichtige Schusswaffe dauerhaft überlässt? Bei dieser Art des Überlassens sind der Erwer- ber und der Überlasser verpflichtet, ihre Waf- fenbesitzkarten innerhalb von zwei Wochen der Behörde zur Eintragung des Besitzwechsels und der sonstigen vorgeschriebenen Angaben vorzulegen und den Besitzwechsel schriftlich anzuzeigen. 4.62 Sie überlassen Ihre WBK-pflichtigen Schusswaffen Ihrem Vereinskollegen für die Dauer von 2 Monaten. Er will die Waffen ausprobieren und Ihnen gegebenenfalls abkaufen. a) Das ist waffenrechtlich erlaubt. b) Das ist waffenrechtlich nicht erlaubt. c) WBK-Inhaber dürfen ihre Schusswaf- fen grundsätzlich immer tauschen. 4.63 Sie überlassen einem Berechtigten auf Dauer Ihr Großkaliber- Sportgewehr. Innerhalb welcher Frist müssen Sie Ihrer Behörde das Überlassen anzeigen? a) 2 Wochen b) 4 Wochen c) 1 Woche I. Waffenrecht Themenbereich 4 Umgang mit Waffen und Munition Seite 67 67 4.64 Dürfen Sie während des Urlaubes einem Vereinskamaraden Ihre WBK- pflichtige Schusswaffe zur sicheren Aufbewahrung überlassen? a) Ja, wenn er selbst auch eine WBK besitzt und über ein entsprechen- des Behältnis verfügt. b) Nein, das ist nicht gestattet. c) Dies ist unter Vereinsmitgliedern gestattet. d) Nur, wenn er ein entsprechendes Behältnis besitzt. 4.65 Wem dürfen Sie während Ihres Urlaubs eine erlaubnispflichtige Waffe vorübergehend zur sicheren Aufbewahrung überlassen? a) Einem Waffenhändler. b) Einer volljährigen Person meines Vertrauens. c) Einer über 25-jährigen Person meines Vertrauens. 4.66 Wem dürfen Sie während Ihres Urlaubs eine erlaubnispflichtige Waffe vorübergehend zur sicheren (nicht gewerblichen) Aufbewahrung überlassen? a) Einem befreundeten Polizeibeamten. b) Dem Kundenbetreuer (über 21 Jahre alt) meiner Bank, sofern er die Waffe im Tresorraum lagert. c) Einem Inhaber einer Waffenbesitz- karte. 4.67 Wo darf eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe gelagert werden? a) In einem Waffenschrank der Sicher- heitsstufe A, sofern sich keine dazu passende Munition im Schrank befindet. b) In einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe B, sofern sich keine dazu passende Munition im Schrank befindet. c) In einem Waffenschrank mit dem Widerstandsgrad 0. I. Waffenrecht Themenbereich 4 Umgang mit Waffen und Munition Seite 70 70 4.77 Welcher Nachweis ist als Erwerbsbe- rechtigung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen erforderlich? a) Waffenbesitzkarte b) Fotokopie der Waffenbesitzkarte c) Sportschützenausweis 4.78 Berechtigt die „grüne“ Waffenbesitz- karte zum Munitionserwerb? a) Nur bei einem entsprechenden behördlichen Vermerk. b) Grundsätzlich ja. c) Nur bei sogenanntem „Altbesitz“. 4.79 Welche Eintragungen sieht die grüne Waffenbesitzkarte zum Erwerb einer Schusswaffe vor? Laufende Nummer, Art, Bezeichnung der Munition oder des Kalibers, Dauer der Er- werbsberechtigung und Dienstsiegel. 4.80 Wie erfolgt die Eintragung zum Erwerb von Munition in der grünen Waffenbesitzkarte? Durch Dienstsiegel an entsprechender Stelle. 4.81 An wen darf eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe verkauft werden? a) An Jugendliche, wenn die Eltern ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben. b) An Inhaber einer grünen WBK mit entsprechendem Voreintrag. c) An jeden Polizeibeamten. 4.82 Welche behördliche Erlaubnis ist im Allgemeinen zum Erwerb und Besitz einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe erforderlich? Waffenbesitzkarte. 4.83 Welche Teile erlaubnisflichtiger Schusswaffen dürfen einzeln nur mit einer Waffenbesitzkarte erworben werden? - Lauf - Verschluss - Patronen- oder Kartuschenlager - Griffstück bei Kurzwaffen 4.84 Wie lange gilt eine Waffenbesitzkarte? Unbefristet. 4.85 Welches sind die Voraussetzungen zur Erlangung einer Waffenbesitz- karte? - Zuverlässigkeit - Bedürfnis - Sachkunde - Persönliche Eignung - Mindestalter I. Waffenrecht Themenbereich 4 Umgang mit Waffen und Munition Seite 71 71 4.86 Kann eine Waffenbesitzkarte auch nachträglich mit Auflagen versehen werden? Ja. 4.87 Kann eine Waffenbesitzkarte auch einem Schützenverein erteilt werden? a) Ja, wenn es sich um einen einge- tragenen Verein handelt. b) Nein. c) Ja, jedem Verein. 4.88 Welche Erlaubnispapiere berechtigen nur mit einem entsprechenden Ein- trag zum Erwerb von Munition für die eingetragenen Waffen? a) Polizeidienstausweis b) allgemeine WBK -grün- c) Sammler-WBK 4.89 Für Erwerb und Besitz welcher Waffen bedarf es keiner Waffenbesitzkarte? a) Harpunen mit Gummizug. b) Einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussi- onswaffen), deren Modell vor dem 01. Januar 1871 entwickelt worden ist. c) Alle Perkussionsrevolver, deren Modell vor dem 01. Januar 1871 entwickelt worden ist. 4.90 Für Erwerb und Besitz welcher Waffen bedarf es keiner Waffenbesitzkarte? a) Druckluftwaffen, die das Zulas- sungszeichen „F im Fünfeck“ tragen b) Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die das Zulassungs- zeichen „PTB im Kreis“ tragen c) Spielzeugwaffen mit einer Mündungs- energie von mehr als 0,5 Joule 4.91 Wie lange gilt ein Voreintrag zum Erwerb einer Schusswaffe in einer grünen Waffenbesitzkarte? a) 6 Monate b) 1 Jahr c) unbefristet I. Waffenrecht Themenbereich 4 Umgang mit Waffen und Munition Seite 72 72 4.92 Wer benötigt keine eigene Waffenbesitzkarte? a) Der Finder einer Waffe, sofern er den Fund unverzüglich bei der zu- ständigen Behörde oder nächsten Polizeidienststelle anzeigt. b) Der Ehepartner eines Erlaubnisinha- bers, wenn er dessen Waffen wei- sungsgemäß zum Schießstand oder Büchsenmacher transportiert. c) Ein Kurierfahrer, der die Waffe im Auftrag des Erlaubnisinhabers gewerbsmäßig transportiert. 4.93 Darf man einem anderen Waffenbe- sitzkarteninhaber eine Waffe leihen? a) Ja, für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck, aber nur vorü- bergehend, höchstens für einen Monat. b) Ja, ohne Zweckbindung, aber nur vorübergehend, für die Dauer von maximal einen Monat. c) Nein, es ist grundsätzlich eine behörd- liche Genehmigung erforderlich. 4.94 Wie lange gilt der Kleine Waffenschein? a) 1 Jahr b) 3 Jahre c) unbefristet 4.95 Wie lange gilt ein Waffenschein maximal? a) 1 Jahr b) 3 Jahre c) 5 Jahre I. Waffenrecht Themenbereich 5 Transport und Mitführen von Schusswaffen und Munition Seite 75 75 5.06 Wer benötigt in der Regel einen Kleinen Waffenschein? Wer außerhalb seiner Wohnung, Geschäfts- räume, seines befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte eine Schusswaffe mit dem Bauartzulassungszeichen „PTB im Kreis“ füh- ren möchte (PTB = Physikalisch-Technische Bundesanstalt). 5.07 Benötigen Jäger zur befugten Jagdausübung einen Waffenschein? Nein. 5.08 Wozu berechtigt der Kleine Waffenschein? Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnisfrei sind. 5.09 Wer benötigt in der Regel einen Waffenschein? Wer eine Schusswaffe zugriffs- und schussbe- reit führen will. 5.10 Wer benötigt einen „großen“ Waffen- schein? a) Wer eine „scharfe“ Waffe zu Hause führt. b) Wer eine Druckluftpistole unver- packt auf dem Rücksitz im PKW mitnimmt. c) Wer mit der Armbrust auf einem Feld schießt. 5.11 Bei welcher der nebenstehend aufge- führten Schusswaffen benötigt man einen Waffenschein, wenn man sie außerhalb der Wohnung zugriffsbe- reit „bei sich“ hat? a) doppelläufiges Steinschlossgewehr (Modell vor 1871) b) Druckluftpistole mit einer Mün- dungsenergie bis zu 7,5 Joule c) Steinschloss-Duellpistole (Modell vor 1871) 5.12 Einer Erlaubnis zum Führen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe bedarf nicht, a) wer diese beim Schießen auf Schießstätten zu einem vom Be- dürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt. b) wer die Waffe als Sportschütze unverpackt auf dem PKW-Rücksitz zum Büchsenmacher bringt. c) wer die Waffe seinen Freunden auf der Straße zeigt. I. Waffenrecht Themenbereich 5 Transport und Mitführen von Schusswaffen und Munition Seite 76 76 5.13 Welche Voraussetzungen müssen zur Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für einen Revolver .44 Magnum bei Sportschützen gegeben sein? 1. Vollendung des 21. Lebensjahres 2. Nachweis der Sachkunde 3. Zuverlässigkeit 4. Persönliche Eignung, bei Personen vor Vollendung des 25. Lebensjahres nachgewiesen durch ein amts- oder fachärztlichen oder fachpsycho- logischen Zeugnis 5. Nachweis eines Bedürfnisses 5.14 a) Welche Signalwaffen können erlaubnisfrei erworben werden? b) Dürfen diese zugriffsbereit geführt werden? a) Signalwaffen mit dem Bauartzulassungszei- chen „PTB im Kreis“ (PTB = Physikalisch- Technische Bundesanstalt). b) Das Führen ist nur mit dem Kleinen Waffen- schein erlaubt. 5.15 Unter welchen Voraussetzungen darf Ihnen ein Waffenhändler eine erlaubnispflichtige Schusswaffe zum Ausprobieren ohne vorherige Erlaubnis der zuständigen Behörde überlassen? a) Überhaupt nicht. Ohne vorherige Erlaubnis ist das immer verboten. b) Das ist waffenrechtlich für die Dauer von bis zu 6 Wochen ohne weitere Voraussetzung erlaubt. c) Das ist nur erlaubt, wenn ich bereits eine WBK besitze und der Erwerb vorübergehend ist (höchstens einen Monat). 5.16 Welche Legitimationspapiere sind beim Transport einer erlaubnispflich- tigen Schusswaffe durch einen Sportschützen mitzuführen? a) Personal- und Schützenausweis b) Waffenbesitzkarte und Waffenschein c) Personalausweis oder Reisepass und Waffenbesitzkarte 5.17 Welche Dokumente muss ein Sportschütze mitführen, der a) seine eigene erlaubnispflichtige Waffe zum Schießstand führt (nicht zugriffs- bzw. schussbereit) b) die erlaubnispflichtige Waffe eines anderen zum Schießstand führt (nicht zugriffs- bzw. schuss- bereit)? a) Personalausweis oder Reisepass und WBK b) Personalausweis oder Reisepass, die eige- ne WBK und eine Bescheinigung des Überlassens mit Datum der Überlassung. I. Waffenrecht Themenbereich 5 Transport und Mitführen von Schusswaffen und Munition Seite 77 77 5.18 Welche Dokumente benötigen Sie zum zugriffsbereiten Führen einer bauartzugelassenen Schreckschuss- waffe? a) Keine Dokumente erforderlich, da der Erwerb ja auch genehmigungsfrei ist. b) Kleiner Waffenschein und Personalausweis oder Reispass. c) Waffenbesitzkarte und Personalausweis oder Reisepass. 5.19 Der Transport einer Kleinkaliber- Sportpistole ist erlaubt, wenn sie... a) im nicht einsehbaren Handschuhfach eines Pkw befördert wird. b) versteckt am Körper getragen wird. c) im verschlossenen Waffenkoffer befördert wird. 5.20 Darf ein Anderer als der WBK- Inhaber dessen Kurzwaffe zur In- standsetzung zum Waffengeschäft bringen? a) Ja, wenn er Inhaber einer WBK ist oder die Waffe gewerblich transportiert. b) Nein, das ist nicht erlaubt. c) Das muss immer erst bei der Behörde beantragt werden. 5.21 Sie wollen den defekten Lauf ihrer Pistole zum Waffenhändler bringen. Wie nehmen sie ihn waffenrechtlich einwandfrei mit? Bei einem Lauf handelt es sich um einen we- sentlichen Teil einer Waffe. Diese stehen den Schusswaffen gleich. Der Lauf ist deshalb nicht zugriffsbereit zu transportieren. 5.22 Was ist beim Transport einer Schusswaffe von der Wohnung zur Schießstätte zu beachten? Beim Transport darf die Waffe nicht schuss- bereit und nicht zugriffsbereit sein. Der Transport darf nur zum vom Bedürfnis umfassten Zweck erfolgen. 5.23 Erlaubnisfreies Führen im Sinne des Waffengesetzes liegt vor, wenn man die Waffe.... a) bei einer Schützenhochzeit zum Spalier stehen verwendet. b) im verschlossenen Kofferraum des PKW, ungeladen und verpackt zum Schießstand fährt. c) im verschlossenen Waffenkoffer, getrennt von der Munition zum Büchsenmacher transportiert. I. Waffenrecht Themenbereich 5 Transport und Mitführen von Schusswaffen und Munition Seite 80 80 5.36 Wann ist eine Waffe „schussbereit“? Wenn Sie geladen ist, d. h. dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht ge- spannt ist. 5.37 Wann ist eine Waffe „zugriffsbereit“? Wenn Sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann. 5.38 Was ist Voraussetzung für den Erwerb von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnisfrei ist, Voraussetzung? Vollendung des 18. Lebensjahres. 5.39 Wann ist der Erwerb eines Wechsel- systems .22 l.r. zur eingetragenen Waffe .32 S&W Long WC waffen- rechtlich zulässig? a) Ab 18 Jahren frei zu erwerben. b) Ohne Altersbeschränkung frei zu erwerben. c) Nur mit Nachweis der Original-WBK frei zu erwerben. 5.40 Wie lange müssen sie mindestens als Mitglied eines schießsportlichen Vereins geschossen haben, um als Sportschütze der Behörde ein Bedürfnis zum Erwerb einer Schuss- waffe nachweisen zu können? a) mindestens 6 Monate b) mindestens 12 Monate c) mindestens 18 Monate 5.41 Wie alt müssen Sie als Sportschütze mindestens sein, um eine Büchse (.308 Win.) ohne amts- oder fachärzt- liches oder fachpsychologisches Zeugnis dauerhaft erwerben zu können? a) 21 Jahre b) 25 Jahre c) 27 Jahre 5.42 Welches Lebensjahr müssen sie vollendet haben, um Einzellader- Langwaffen mit glatten Läufen im Kaliber 12 oder kleiner als Sport- schütze dauerhaft erwerben zu dürfen? a) 18 Jahre b) 21 Jahre c) 25 Jahre 5.43 Welche der nebenstehend aufgeführ- ten Schusswaffen kann mit der Waf- fenbesitzkarte für Sportschützen erworben werden? a) halbautomatische Langwaffe b) einläufige Einzellader-Kurzwaffe c) halbautomatische Kurzwaffe I. Waffenrecht Themenbereich 5 Transport und Mitführen von Schusswaffen und Munition Seite 81 81 5.44 Wieviele Schusswaffen dürfen Sie als Sportschütze in der Regel innerhalb von 6 Monaten bei entsprechendem Bedürfnis erwerben? a) Zwei b) Eine c) Drei 5.45 Wie können Sie als 19-jähriger Sportschütze Ihre persönliche Eig- nung für den dauerhaften Erwerb einer halbautomatischen Pistole .45 ACP gegenüber der Behörde nach- weisen? a) Durch ein fachärztliches Gutachten. b) Durch eine Bescheinigung eines an- erkannten Schießsportverbandes. c) Es besteht keine Möglichkeit des Erwerbs in diesem Alter. 5.46 Welche Schusswaffen dürfen Sie als 20-jähriger Sportschütze ohne vorhe- riges Gutachten über Ihre persönliche Eignung dauerhaft erwerben? a) halbautomatische Pistole 9 mm Luger b) Double-Action-Revolver .357 Magnum c) Bockflinte im Kaliber 12/70 II. Waffenrecht Themenbereich 6 Schießen und Schießstätten Seite 82 82 6.01 Benötigen Sie zum Schießen mit einer Waffe 6 mm Flobert eine behördliche Erlaubnis? a) Nein. b) Ja, außerhalb von Schießstätten. c) Nicht auf dafür zugelassenen Schießstätten. 6.02 Wo darf man ohne Erlaubnis mit ei- nem Gewehr (.22 l.r.) schießen? a) Im Wald. b) Außerhalb des befriedeten Besitztums. c) Auf dafür zugelassenen Schießstätten. 6.03 Dürfen erlaubnispflichtige Schusswaf- fen und Munition auf einer Schieß- stätte zum Schießen Personen ohne Erwerbsberechtigung überlassen werden? Ja, Waffen nur zum vorübergehenden Gebrauch auf dieser Schießstätte und Munition zum sofortigen Verbrauch. 6.04 Bedarf es zum Schießen außerhalb von Schießstätten einer behördlichen Erlaubnis? Zum Schießen außerhalb von Schießstätten bedarf es in der Regel einer Erlaubnis. 6.05 Darf der Berechtigte für Vereinswaf- fen im Schützenverein einem Sport- schützen die Vereinswaffe ohne vorherige Erlaubnis der Behörde zum Beispiel für einen Wettkampf auf einem anderen Schießstand (ohne berechtigte Begleitperson) überlassen? a) Nein, nicht erlaubt. b) Hier ist eine vorherige Absprache mit der Erlaubnisbehörde vorgeschrieben. c) Der Schütze darf nach Weisung des Berechtigten im Verein die Schusswaffe für den vorgesehenen Zweck transportieren und am Wett- kampf teilnehmen. Der Berechtigte darf dem Weisungsabhängigen nur die Befugnisse einräumen, die zur Erfüllung dieser konkreten Aufga- ben erforderlich sind. 6.06 Wann darf ein 14-jähriger mit dem Einverständnis des/der Sorgeberech- tigten auf dem Schießstand mit einer Waffe für Randfeuerpatronen bis 5,6 mm lfb (.22 l. r.) und einer Mün- dungsenergie von maximal 200 Joule schießen? a) Wenn der Schießstandbetreiber zustimmt. b) Wenn der erforderlichen Aufsichts- person das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten vorliegt. c) Wenn die behördliche Ausnahmege- nehmigung vorliegt. II. Waffenrecht Themenbereich 6 Schießen und Schießstätten Seite 85 85 6.15 Wie sind Kleinkalibergewehre auf dem Schießstand abzulegen? a) Entladen, mit geöffnetem Ver- schluss, Magazin entnommen. b) Unterladen, mit der Mündung nach oben. c) Gesichert, mit geschlossenem Verschluss. 6.16 Darf ich eine fremde Schusswaffe auf dem Schützenstand in die Hand nehmen? a) Nur mit Erlaubnis des Besitzers. b) Nur mit Erlaubnis des Schießleiters. c) Ja, wenn sie entladen ist, immer. 6.17 Dürfen Sie zur Scheibenbeobachtung eine geladene Schusswaffe ablegen? a) Ja, wenn die Schusswaffe gesichert ist. b) Nur mit Erlaubnis des Schießleiters. c) Nein, nur die entladene und geöff- nete Waffe darf abgelegt werden. 6.18 Wann darf mit dem Schießen begonnen werden? a) Wenn sich niemand mehr vor dem Ziel aufhält. b) Wenn die verantwortliche Auf- sichtsperson das Schießen freigegeben hat. c) Wenn alle Schützenstände belegt sind. 6.19 Darf ohne waffenrechtliche Erlaubnis Munition auf einer Schießstätte zum Schießen überlassen werden? a) Ja, nur einem Mitglied des Schützenvereins. b) Ja, aber nur zum sofortigen Verbrauch. c) Nein. II. Waffenrecht Themenbereich 6 Schießen und Schießstätten Seite 86 86 6.20 Ist es zulässig im Aufenthaltsraum Anschlagübungen mit Schusswaffen zu machen? a) Ja, nur nach Anleitung des Schießleiters. b) Ja, wenn eine entsprechende Ladeecke eingerichtet wurde. c) Nein, nur auf dem Schützenstand erlaubt. 6.21 Darf einem Gastschützen, der nicht im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist, eine erlaubnispflichtige Schusswaffe überlassen werden? a) Ja, aber nur zur Mitnahme nach Hause. b) Ja, nur zum Schießen auf einer Schießstätte. c) Nein, unter keinen Umständen. 6.22 Wie sind Schusswaffen auf dem Schießstand aus der Hand zu legen? a) Geladen, entspannt und gesichert. b) Entladen, nur mit leerem Magazin, Verschluss geschlossen. c) Verschluss offen, Lauf Richtung Geschoßfang, leeres Patronenla- ger, leeres Magazin (entfernt von Waffe). 6.23 Darf eine kombinierte Langwaffe (z.B. Drilling) zum sportlichen Schießen benutzt werden? a) Ja, wenn es Sportordnung und Schießstandzulassung erlauben. b) Nein, kombinierte Waffen sind vom sportlichen Schießen ausgeschlossen. c) Ohne jede Einschränkung. 6.24 Was ist beim Schießen mit einer halbautomatischen Pistole hinsicht- lich der Schussbereitschaft zu beachten? a) Die Waffe ist nach jedem Schuss wieder schussbereit, solange sich Patronen im Magazin befinden. b) Nichts besonderes, wenn die Waffe eine Sicherung hat. c) Die Waffe ist sofort nach Schussab- gabe zu sichern. II. Waffenrecht Themenbereich 6 Schießen und Schießstätten Seite 87 87 6.25 Ist ein Drilling für das Schießen auf dem Wurfscheibenstand zugelassen? a) Nein. b) Ja. c) Ja, wenn nur die Schrotläufe benutzt werden. 6.26 Sind auch Platzpatronen gefährlich? Ja, auch Platzpatronen können schwere, unter Umständen auch tödliche Verletzungen verur- sachen. 6.27 Was ist bei der Übergabe einer Schusswaffe zu beachten? Was ist bei der Übernahme einer Schusswaffe zu beachten? Waffen sind immer ungeladen zu übergeben, und der Übergebende muss den Zustand der Waffe ansagen. Der Übernehmende hat sich zu überzeugen, in welchem Ladezustand sich die Waffe befindet. 6.28 Darf mit einem Gewehr .22 l.r. im befriedeten Besitztum geschossen werden? a) Nein. b) Ja, wenn die Geschosse das Grund- stück nicht verlassen können. c) Ja, wenn Personen oder Sachen nicht gefährdet werden können. 6.29 Welche Dokumente benötigt ein Salutschütze beim Schießen in der Öffentlichkeit? a) Waffenschein und Pass. b) Waffenbesitzkarte und Sportschützenausweis. c) Schießerlaubnis, evtl. Waffenbe- sitzkarte und Personalausweis, bei Vorderladern: „Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz“. 6.30 Ist für das Schießen mit einem Ge- wehr .22 l.r. im Keller eines Wohn- hauses eine behördliche Erlaubnis erforderlich? a) Nein, wenn die Sicherheit gewährleistet ist. b) Ja, eine Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte oder eine Schießerlaubnis. c) Nein, die des Hauseigentümers reicht aus. II. Waffenrecht Themenbereich 6 Schießen und Schießstätten Seite 90 90 6.40 Dürfen Sorgeberechtigte minderjähri- ge Schützen beim Schießbetrieb be- aufsichtigen? a) Ja, wenn sie zur Standaufsicht be- rechtigt sind, dürfen sie ihre Kinder beaufsichtigen. b) Nein, das dürfen nur in der Kinder- und Jugendarbeit ausgebildete Ob- hutspersonen. c) Ja, Sorgeberechtigte dürfen alle min- derjährigen Schützen beim Schießbe- trieb beaufsichtigen. I. Waffenrecht Themenbereich 7 Nichtgewerbliches Herstellen und Bearbeiten von Schusswaffen und Munition Seite 91 91 7.01 Ist das nichtgewerbliche Wiederladen von Patronenhülsen erlaubt? a) Ja, für Inhaber einer Munitionser- werbserlaubnis. b) Ja, nur mit einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. c) Nein. 7.02 Das nichtgewerbliche Wiederladen von Patronenmunition ist... a) für jeden erlaubt, der eine Waffen- sachkundeprüfung bestanden hat. b) für jeden erlaubt, der gefahrlos mit Schwarzpulver umgehen kann. c) für jeden erlaubt, der die Fachkun- deprüfung nach dem Sprengstoff- gesetz bestanden hat und dem durch die Behörde eine entspre- chende Erlaubnis erteilt wurde. 7.03 Berechtigt die abgelegte Sachkunde- prüfung zum nichtgewerblichen Wiederladen von Hülsen? Nein, es ist eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz erforderlich. 7.04 Welche Änderung an einer Schusswaffe dürfen Sie selbst nicht ausführen? a) Schaftmodifizierung b) Änderung am Visier c) Anbringen von Bohrungen an der Systemhülse zur Zielfernrohrmon- tage 7.05 Welche Änderung an einer Schusswaffe dürfen Sie selbst nicht ausführen? a) Änderung des Verschlusses von Rand- auf Zentralfeuer b) Aufsetzen eines Wechselsystems c) Anbringen von Sportgriffschalen I. Waffenrecht Themenbereich 7 Nichtgewerbliches Herstellen und Bearbeiten von Schusswaffen und Munition Seite 92 92 7.06 Welche Änderungen an Schusswaf- fen dürfen nur von hierzu berechtig- ten Personen durchgeführt werden? a) Der Lauf wird verkürzt. b) Die Schusswaffe wird in der Schussfolge verändert. c) Die Schusswaffe wird so geändert, dass andere Munition oder Ge- schosse mit anderem Kaliber aus ihr verschossen werden können. d) Wesentliche Teile, zu deren Ein- passung eine Nacharbeit erforder- lich ist, werden ausgewechselt. e) Der gesamte Schaft wird getauscht. 7.07 Sie brauchen eine behördliche Erlaubnis... a) zum Austausch eines Trainingsabzuges. b) zur Verwendung eines 10 Schuss- anstelle eines 5 Schuss- Magazins. c) zur Änderung des Patronenlagers / Laufinneren auf ein größeres Kaliber. 7.08 Dürfen Sie Schusswaffen für bessere Ergebnisse ohne Erlaubnis bearbei- ten? a) Nur, wenn ich in der Metallbearbei- tung erfahren bin. b) Abzug, Visierung und Schaft dürfen von mir bearbeitet werden. c) Auch wesentliche Teile dürfen von mir geändert werden. 7.09 Eine Langwaffe wird unzulässiger- weise bearbeitet, wenn Sie ohne Erlaubnis... a) den Gewehrlauf kürzen. b) eine Schaftkappe montieren. c) die Griffschalen austauschen. 7.10 Eine Kurzwaffe wird von Ihnen unzu- lässigerweise bearbeitet, wenn... a) der Lauf mit Kompensatorbohrun- gen versehen wird. b) ein Balkenkorn eingesetzt wird. c) die Magazinkapazität erhöht wird. I. Waffenrecht Themenbereich 8 Aufbewahren von Schusswaffen und Munition Seite 95 95 8.07 Wie sind erlaubnispflichtige Schuss- waffen gegen unbefugte Wegnahme zu sichern? a) Durch Anketten der Waffe und Verstecken der Munition. b) Einschließen im Keller, in einem stabi- len, abschließbaren Holzschrank. c) In Behältnissen der entsprechen- den Sicherheitsstufen. 8.08 Was ist bei der dauerhaften Aufbe- wahrung von Waffen bzw. Munition zu beachten? Schusswaffen und Munition sind gegen Ab- handenkommen und Diebstahl zuverlässig zu sichern. Schusswaffen und dazugehörige Munition sind in der Regel getrennt vonein- ander aufzubewahren. Schusswaffen sind in Sicherheitsbehältnissen der entsprechend vorgeschriebenen Sicherheitsstufen aufzubewahren. Munition ist in ausreichend sicheren Behältnissen aufzubewahren. 8.09 Was ist zu tun, wenn eine zuverlässi- ge Sicherung bei längerer Abwesen- heit oder aus sonstigen Gründen nicht möglich ist? Diese Gegenstände können ohne besondere Erlaubnis vorübergehend einem berechtigten Dritten (gewerblich, WBK-Inhaber) zur siche- ren Verwahrung übergeben werden. 8.10 Sind Sie in Bezug auf die sichere Verwahrung ihrer Waffe(n) oder Munition zur Auskunft gegenüber der Behörde verpflichtet? Ja, wer Waffen oder Munition besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Verwah- rung getroffenen Maßnahmen nachzuweisen. 8.11 Wozu kann die nicht ordnungsgemä- ße Aufbewahrung von Waffen oder Munition u.a. führen? Zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. 8.12 Ist die gemeinschaftliche Aufbewah- rung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, zulässig? a) Ja. b) Nein. 8.13 Wie sind Waffen und Munition außer- halb der Wohnung, z.B. bei Hotel- übernachtung anlässlich eines Wettkampfes, aufzubewahren? Unter angemessener Aufsicht oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen gesichert. I. Waffenrecht Themenbereich 8 Aufbewahren von Schusswaffen und Munition Seite 96 96 8.14 Wie sind erlaubnispflichtige Kurzwaffen aufzubewahren? a) In einer Stahlkassette der Sicherheits- stufe A. b) In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe DIN/EN 1143- 1 Widerstandsgrad 0 oder der Sicherheitsstufe B der Norm VDMA 24992. c) In einer Truhe mit Schwenkrie- gelschloß im verschlossenen Keller. 8.15 Welche Mindestanforderungen gelten für die dauerhafte Aufbewahrung von Waffen und Munition? Munition: Stahlbehältnis mit Schwenkriegel- schloss oder gleichwertiges Behältnis. Kurzwaffen: Max. 5 Kurzwaffen je B-Schrank bis 200 kg. Über 200 kg je 10 Kurzwaffen. Über 10 Kurzwaffen Widerstandsgrad 1. Langwaffen: Bis zu 10 Langwaffen je A- Schrank. Über 10 Langwaffen im B-Schrank. 8.16 Wie dürfen acht erlaubnispflichtige Kurzwaffen sicher vor unbefugtem Zugriff dauerhaft aufbewahrt werden? a) In einem Tresor der Sicherheitsstu- fe B mit mehr als 200 Kilogramm Gewicht (VDMA 24992). b) In einem Tresor mit Widerstands- grad 0 (DIN/EN 1143-1). c) In einem Tresor der Sicherheitsstufe A (VDMA 24992). 8.17 Welche und wie viele erlaubnispflich- tigen Schusswaffen dürfen Sie in einem Schrank der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) dauerhaft aufbewahren? a) 5 Kurzwaffen b) 5 Langwaffen und 5 Kurzwaffen c) 10 Langwaffen II. Waffenrecht Themenbereich 9 Not- und Seenotsignalmittel Seite 97 97 9.01 Was versteht man unter pyrotechni- schen Seenotsignalen? Notsignale, die mit Hilfe explosionsgefährlicher Stoffe ausgelöst werden. 9.02 Was versteht man unter pyrotechni- scher Munition? Munition, die explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische enthält und einen Licht-, Schall-, Rauch- oder ähnlichen Effekt erzeugt und kei- ne zweckbestimmte Durchschlagskraft im Ziel entfaltet. 9.03 Was sind explosionsgefährliche Stoffe? Feste oder flüssige Stoffe und Zubereitungen, die durch eine nicht außergewöhnliche Bean- spruchung (thermisch, mechanisch oder ande- re) zur Explosion gebracht werden können. 9.04 Wann dürfen pyrotechnische Notsignale verwendet werden? Nur im Notfall, d.h. unter anderem, wenn ange- zeigt werden soll, dass Gefahr für Leib und Leben besteht und Hilfe erforderlich ist. 9.05 Was darf zur pyrotechnischen Not- signalgebung verwendet werden? Die Signalpistole Kaliber 4 (26,5 mm) und die von der Physikalisch-Technischen Bundesan- stalt (PTB) zugelassenen Signalwaffen ein- schließlich Munition bzw. die von der Bundes- anstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassenen sonstigen Notsignale. 9.06 Erläutern Sie die Handhabung der Signalpistole im Notfall! Bei abwärts gerichteter Mündung Waffe öffnen, Patrone einführen, Waffe schließen, Waffe mit nach oben gerichtetem Lauf über Augenhöhe heben, Hahn spannen – schießen. 9.07 Welche Arten von Zündern werden bei Not-Handfackeln gewöhnlich ver- wendet und wie funktionieren sie? 1. Reibkopf-Zündung – funktioniert wie ein Streichholz, zündet mit einer Verzögerung direkt den Leuchtsatz (nicht mehr im deutschen Handel). 2. Reißzünder – ein Draht im Inneren wird durch einen reibempfindlichen pyrotechni- schen Anzündsatz gezogen, der dann den eigentlichen Signalsatz zündet. 9.08 Was ist sicherheitstechnisch bei der Verwendung einer Seenot- Handfackel zu beachten? 1. Gebrauchsanweisung beachten. 2. In jedem Fall die brennende Fackel nach Lee waagerecht so halten, dass versprüh- ter Abbrand keine Verletzungen (Hand, Au- gen) verursacht oder die Yacht beschädigt. 9.09 Was ist bei der Verwendung von Seenot-Rauchsignalen zu beachten? Rauchsignale nur am Tage und bei geringen Windstärken verwenden. Die Anzündung erfolgt durch eine Reißschnur, die unter einer abschraubbaren Schutzkappe liegt. Nach der Zündung ist das Rauchsignal zur Leeseite außenbords zu werfen.

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