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Leitfäden und Tipps
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Fragenkatalog zu Denkmalpflege (TU Wien - BA Architektur), Prüfungen von Denkmalpflege

Art: Prüfungen

2017/2018

Hochgeladen am 18.02.2022

Theresa_Schanze
Theresa_Schanze 🇩🇪

4.4

(18)

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Nur auf Docsity: Lade Fragenkatalog zu Denkmalpflege (TU Wien - BA Architektur) und mehr Prüfungen als PDF für Denkmalpflege herunter! Charten 1933: Charta von Athen zur Restaurierung von hist. Denkmälern 1954: Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut im Kriegsfall 1964: Charta von Venedig zur Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und Ensembles 1972: UNESCO Weltkulturerbe (World Culture Heritage) 1975: Deklaration von Amsterdam 1975: Europäische Denkmalschutzcharta 1981: Charta von Florenz – historische Gärten 1987: Charta von Washington – historische Städte 1990: Charta von Lausanne – archäologisches Erbe 1991: Berliner Erklärung 1994: Charta von Nara zur Authentizität 1996: Charta von Burra über den denkmalpflegerischen Umgang mit Objekten von kultureller Bedeutung 1999: ICOMOS Australien - Charta von Burma 2000: Charta von Krakau – Erneuerung der Charta von Venedig 2005: Wiener Memorandum Charta von Venedig (1964) 1. Definition des Denkmalbegriffs 2. Konservieren und Restaurieren mit allen naturwissenschaftlichen technischen Mitteln 3. Ziel: Bewahrung des geschichtlichen Zeugnisses und des Kunstwertes 4. Die Erhaltung von Denkmälern erfordert deren andauernde Pflege 5. Die Erhaltung wird durch Widmung einer der Gesellschaft nützlichen Form begünstigt 6. Bewahrung der Umgebung und des Maßstabes 7. Ortswechsel bzw. Verschiebungen nur im absoluten Ausnahmefall 8. Malerei, Bildhauerei und Kunstwerke, die Bestandteil eines Baudenkmals sind, können nur im Ausnahmefall davon getrennt werden 9. Ziel: ästhetischen und historischen Wert erhalten und aufdecken 10. Konservierungsverfahren und technische Mittel müssen wissenschaftlich erwiesen und praktisch erprobt und bewährt sein 11. Stilreinheit ist kein Restaurierungsziel 12. Elemente, die fehlende Teile ersetzten, sollen sich abheben, aber trotzdem einfügen 13. Hinzufügungen nur dann, wenn sie das Denkmal nicht mindern 14. Der Denkmalpflege muss zur Bewahrung der Integrität besondere Aufmerksamkeit gewid- met werden 15. Ausgrabungen nach wissenschaftlichen Richtlinien und nach den Empfehlungen der UNE- SCO 1956 16. Exakte Dokumentation, die den öffentlichen Archiven und der Wissenschaft zur Verfügung gestellt werden. Veröffentlichung wird empfohlen. gewollte, ungewollte, unbequeme Denkmale • Ein gewolltes Denkmal ist z.B. Trajanssäule, Pestsäule, Schillerdenkmal, es stellt einen gewollten Erinnerungswert dar, • Ein ungewolltes Denkmal muss nicht unbedingt als Denkmal erbaut worden sein – es kann auch im Laufe der Zeit „ungewollt“ zum Denkmal werden. (Stadt- bahnstation, Otto Wagner) • Zu den „unbequemen Denkmalen“ (Streitwert) zählen Bunker-, Festungs- und Verteidigungsanlangen sowie Kriegerdenkmale und Kriegsgräberstätten aus vielen Jahrhunderten, Konzentrations- und Arbeitslager der NS-Zeit, DDR-Wachtürme, Reste ehemaliger DDR-Grenzanlagen und auch NS- und DDR-Verwaltungs- oder Versammlungsbauten. Charta von Venedig (1964) Internationale Charta über die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und Ensembles Die Charta wurde 1964 vom Internationalen Kongress der Architekten und Den- kmalpfleger als Weiterentwicklung der Charta von Athen erarbeitet. Der in der Charta festgelegte Denkmalbegriff umfasst sowohl das einzelne Denkmal als auch städtische und ländliche Ensembles, große künstlerische Schöpfungen neben bescheidenen Werken, die erst im Lauf der Zeit eine kulturelle Bedeutung erhalten sollten - wie beispielsweise Industriebauten und Zeugnisse der Moderne sowie Postmoderne. Ziele: dauerhafte Pflege vernünftige Nutzung Umgebung muss erhalten bleiben Translozierung nur als Notlösung bei Restaurierung: Bewahrung von den “ ästhetischen” und “historischen” Werten des Denkmals keine Stilreinheit Dokumentation Authentizität Authentizität bedeutet, dass der zu untersuchende Gegenstand tatsächlich aus der angeblichen Entstehungszeit stammt, von denen er zu stammen vorgibt, also keine Fälschung ist. Problematisch im Kontext der Denkmalpflege ist, dass jede Form von Interaktion mit dem Gebäude dessen Authentizität vermindert – selbst eine maßvolle Instand- haltung ohne jegliche touristische Verwendung zerstört auf lange Sicht gesehen die Originalsubstanz. Und alles, was hinzugegeben wird, ist nicht mehr authentisch im Sinne einer strengen Auslegung des Begriffs. Man kann Baudenkmäler nicht zurückgewinnen oder neu produzieren--> es fehlt ihnen die Echtheit Authenzität ist das entscheidende Kriterium für die Anerkennung eines Bauwerks als Denkmal. Schauwert/ Bildwert Der Schauwert spielt bei vielen Rekonsrtuktionen eine große Rolle, weil man sich die ästhetischen Reize des “Denkmals” zu eigen machen möchte, hinter der Fassade aber allen Belangen und Erfordernissen der heutigen Zeit gerecht werden will. Es gibt oft einen emotionales Auslöser für die “originalgetreuen” Nachgestaltung eines zerstörten Denkmals, das aus Schmerz über den Verlust wenigstens äußer- lich wiederhergestellt werden soll. Es gibt scharfe Kriterien für die Anerkennung einer denkmalpflegerischen Re- konstruktion. Bei einem Wiederaufbau, der meist diese Bedingungen nicht erfüllt, handelt es sich lediglich um das Abbild des ehemaligen Denkmals, dass nur dazu dient, jedes wieder in Erinnerung zu rufen. Der sogenannte Schauwert verkennt jedoch den dreidimensionales Charakter eines Denkmals. Bsp: Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses (Tourismus- und Konsumorientiert) Dresdner Frauenkirche (Herzensanliegen) Frankfurt a. Main, Römer (Rathauskomplex, Spätmittelalter/ frühe Neuzeit), im 2. WK im März 1944 teilweise zerstört und massiv beschädigt, 1950-1955 Teile außen originalgetreu rekonstruiert, innen aber völlig neu Schutzzonen in Wien Mit der im Jahr 1972 beschlossenen Altstadterhaltungsnovelle kann die Stadt Wien unabhängig vom Denkmalschutz Schutzzonen festlegen und damit charak- teristische Ensembles vor Abbruch oder Überformung schützen. Schutzzonen sind jene Bereiche, in welchen die Erhaltung des charakteristischen Stadtbildes zu gewährleisten ist. Dies betrifft unter anderem historische Strukturen, prägende Bausubstanz und die Vielfalt von Funktionen. werden im Flächenwidmungs-u. Bebauungsplan gezeigt bei Neubau: muss sich in das Stadtbild einfügen Bsp.für Schutzzonen: Spittelberg, Leopoldau etc Charta von Nara (1994) auf einer Konferenz in der namengebenden japanischen Stadt von ICOMOS verfasst. Auf dieser Konferenz trafen die westliche Authentzität und die asiatschen Aufassungen vom Umgang mit dem Historischen aufeinander. Das 1994 verabschiedete Dokument von Nara zur Authentizität/ Echtheit verweist auf einen in anderen Kulturkreisen unterschiedlichen Authentizitätsbegriff, bei dem die Authentizität (im Gegensatz zur Charta von Venedig) nicht unbedingt an die materiellen Substanz gebunden ist. Bsp: der asiatsche, ritualistische Begriff der Authentzität: die rituelle Zerstörung und der exakte Wiederaufau des Ise Schreins. Die Authentzität liegt im Falle des Ise Schreins nicht im dinglichen Objekt der Architektur, sondern im handwerklichen Können, das sich einem zirkulären Ritus beugt. 1. INStANDSEtzUNG muss oft mangels kontinuierlicher Pflege durchgeführt werden und beschränkt sich auf kleinere Reparaturen und das Auswechseln oder Ergänzen von Teilen - wobei immer der Reparatur der Vorzug gegeben werden soll! Die Maßnahmen sollen auf das Notwendigste beschränkt werden Dachstuhl reparieren, Holzfenster in Stand setzen, Wand neu verputzen. Mauern sichern Teile auswechseln fehlenden Putz ergänzen technische Verbesserung, Reperatur oder Austausch schadhafter Teile 2. rENOVIErUNG ist die Wiederherstellung verlorengegangener (oder unscheinbar gewordener) ästhetischer Eigenschaften. Ziel ist die ästhetische Ganzheit des Denkmals und nicht dessen technische Integrität. Renovierung ist dort akzeptabel, wo originale Substanz technisch nicht mehr konservierbar ist z.B.: Renovatio der Opernpassage Wien 2010-2013 (renovare= erneuern): ein ursprüngliches Erscheinungsbild erneuern, ausgehend vom originalen Befund 8. rEKONStrUKtION/WIEDErAUfBAU der Wiederaufbau sollte auf Katastrophenfälle beschränkt bleiben und möglichst unmittelbar nach der Zerstörung erfolgen. Der Wiederaufbau am selben Ort ist zwingend! Rekonstruktionen sind fragwürdiger als Wiederaufbauten, da sie häufig auf ungenügenden Kenntnissen des Originals beruhen dadurch gehen die Echtheit der “Urkunde” und die Spuren der Zeit verloren. z.B.: - Campanile Venedig, 1902 nach Erdbeben eingestürzt, 1903 wiederaufgebaut - Bauakadademie Berlin: Von Schinkel, 1836 erbaut, 1945 ausgebrannt, 1962 ab- gebrochen. 2002 Musterfassade an Ecke, seit 2004 Gerüst mit bedruckter Plane. 6. KONSErVIErUNG ist der oberste denkmalpflegerische Grundsatz und Ausgangspunkt aller den- kmalpflegerischen Überlegungen! Die Sicherung des Bestands beugt weiteren Substanzverlusten vor behutsame Festigung des historischen Materials durch  Reinigung, Pflege  statische Hilfskonstruktionen, Überdachungen 5. ErGäNzUNG bei der KONSERVIERUNG braucht es keine Ergänzungen, bei der RESTAU- RIERUNG ist das Schließen von Fehlstellen erlaubt. Ergänzungen sollen vom Originalbestand unterscheidbar sein und dürfen das Denkmal nicht verfälschen. Man sollte sparsam ergänzen (nicht bis ins kleinste Detail nachbilden – zerstört den Gesamteindruck) und dies sollte immer ein Ausnahmefall bleiben (notwendige Schließungen, Retuschen bei Malereien) z.B.: Ergänzung Naturkunde Museum Berlin 2005-2010 bis Betonabgüssen der Fassade 3. SANIErUNG: meist technisch gründliche und tiefgreifende Gesamtmaßnahmen – meist an eine bestimmte Nutzung geknüpft. Es gelten dieselben Grundsätze wie bei der Instand- setzung: Reperatur vor Austausch, Reversibilität, verwenden von authentischen Materialien und Techniken 7. KOPIE (IMItAtION): richtet sich gegen die Ziele der Denkmalpflege – die Geschichtlichkeit eines Ob- jekts ist nicht wiederholbar! Manchmal sind Kopien jedoch notwendig, um Originale zu schützen – Bedingung: das Original bleibt gesichert! Wegen seines unersetzlichen Wertes kann es unverantwortlich sein, das Original der drohenden Vernichtung auszuliefern Das Kopieren in der Baudenkmalpflege scheitert häufig an den großen Dimen- sionen. – Alles Andere ist Imitation (nachempfunden und erfunden) und kommt einer Fälschung nahe. z.B.: Kopie der Höhle mit steinzeitlichen Wandmalereien in Lascaux, 1940 entdeckt und 1983 Kopie. Alois riegl + Denkmalwerte ERINNERUNGSWERTE erinnern an Vergangenes Alterswert: Gefühlswert Jedes Denkmal altert im Laufe der Zeit, Patina, Menschen wollen es nicht verlieren, verbietet Eingreifen vom Menschen: weder zerstören, noch erhalten, weil damit ein Zustand konserviert würde und Kreislauf gestoppt. für jeden zugänglicht. – z.b. Akropolis Historischer Wert: wissenschaftlicher Wert Denkmal = historisches Dokument --> historischer Wert ist höher, umso besser das Denkmal erhalten ist Forderung nach Konservierung GEGENWARTSWERTE Gebrauchswert = sinnlicher Wert verlangt vom Denkmal eine Nutzung--> je größer, umso besser ist die Erhaltung Konflikt: Erinnerungswerten (Zustand nicht verändern) vs. Gebrauchswert (fordert optimale Nutzung) Kunstwert = geistiger Wert umfasst ästhetische Qualitäten eines Denkmals Neuheitswert: Denkmal ist am schönsten, wenn es unverändert bleibt - Denkmal mit Altersspuren hat nicht diese Perfektion - verlangt deshalb Eingriffe: Ergänzungen, Wiederherstellungen etc. - Faszination von Neuem --> Riegl lehnt das ab relativer Kunstwert: fordert verantwortlichen Umgang mit Denkmälern ästhetische Urteile verändern sich im Laufe der Zeit --> Meinungen über ein Denkmal sind subjektiv ästhetische Urteile dürfen nie Argument für eine Zerstörung sein Marienburg Beispiel für die Begeisterung der Allgemeinheit für das Mittelalter, Erhaltung wird zum gesellschaftlichen Thema Typischer Backstein-Gotik Bau 1. Hälfte von 14.Jh.: erbaut Mitte 15.Jh.: gehörte zum Königreich Polen 1772: Preußen 1794: David Gilly Bestandaufnahme und Gutachten ->Abbruch Friedrich Gilly: Zeichnungen erwecken Interesse der Bevölkerung geplanter Abbruch sollte verhindert werden, weil Symbol dt. Nation 1804: König Friedrich Wilhelm III stimmte zu. 1815: Wiederaufbau durch Theodor von Schön Ausstattung nach eigenem Geschmack im 2. WK: viel Zerstörung nach 2.WK: Innen nur gesichert, nicht restauriert Bewunderung mittelalterliche Bauformen Verklärung des Mittelalters Identifizierung der Gotik als genuin deutschen Stil --> Marienburg zum ersten deutschen Nationaldenkmal Baudenkmal -> Denkmal Baudenkmal= Denkmäler, die aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen bestehen, sowie Garten-Friedhofs u. Parkanklagen, Landschaften oder Ensembles bestehen. Sie sind von künstlerischer, wissenschaftlicher, technischer, handwerklicher, geschichtli- cher oder städtebaulicher Bedeutung: Kriterien zur Beurteilung der Denkmalwerte 1. Künstlerische Gründe: Relevanz, Seltenheit, künstlerische Qualität 2. Geschichtliche Gründe: Religion, Siedlung, Recht, Politik etc. 3. Wissenschaftl. Gründe: Kunst, Natur etc. 4. Technische Gründe: Technik, Konstruktion, Herstellungsart, Handwerk etc. 5. Städtebauliche Gründe: Ortsbild, Symbolwert, besonderes Konzept Laut Denkmalschutzgesetz sind Denkmäler: “ Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung öffentliches Interesse besteht” Denkmal muss nicht “schön” sein--> wichtig ist die Authentizität, der historische Zeu- gniswert. Haager Konvention (1954) Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten wurde nach dem 2.WK formuliert = ein völkerrechtlicher Vertrag zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflik- ten. Ziel: Kulturgut während eines Konflikts vor Beschädigung, Diebstahl und Zer- störung zu schützen. ( Gebäude haben ein Signet) Kulturgut = Bedeutendes, bewegliches oder unbewegliches Gut von Völkern. beweglich: z.B Gemälde, Skulpturen, Bücher etc. unbeweglich: Museen, Bibliotheken etc. Schädigung von Kulturgut-->schlecht für kulturelles Erbe der ganzen Menschheit Konvention verpflichtet alle teilnehmenden Staaten (37, Österreich seit 1964) zur Sicherung des eigenen Kulturgutes. in Ö: Bundesdenkmalamt ist mit dieser Auswahl der Objekte beauftragt. Gründe für ein UNESCO-Welterbe 1972: Übereinkommen zum Schutz von Kultur-u. Naturerbe der Welt, die einen außergewöhnli- chen Wert besitzen (heute: über 1000 Denkmäler in der Liste) werden von den Staaten, in denen sie liegen, vorgeschlagen Gremium: Welterbekommitee: Staatsvertreter aller Kontinente Drei internat. Fachgremien beraten über das Welterbekommitee: ICOMOS, ICCROM und IUCN Voraussetzung für die Aufnahme eines Denkmals ist der Nachweis dieser Kriterien: - Einzigartigkeit, Authentizität und Unversehrtheit - ein überzeugender Erhaltungsplan - Denkmal hat universelle Bedeutung aus histori., künstl. oder wissenschaftl. Gründen. Kriterien für Kulturerbe: Die Güter.. sind ein Meisterwerk der Menschen zeigen besondere Entwicklung von Architektur, Technologie etc. sind einzigartiges Zeugnis kultureller Tradition sind einzigartiger Typus von Gebäuden, Ensembles.. sind einzigartige Siedlungsform sind bedeutende Lebensformen, Glaubensbekenntnisse Bsp.: Pyramiden von Gizeh, Tadj-Mahal Tempel Kriterien für Naturerbe: Die Güter... sind außergewöhnliche Naturerscheinungen sind außergewöhnliche Beispiele der Erdgeschichte sind außergewöhnliche Beispiele ökologischer oder biologischer Prozesse enthalten bedeutende und typische Lebensräume