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Gesellschaftsrecht Vorlesung 1 Zusammenfassung WS22/23 bei Michael Hassemer, Zusammenfassungen von Gesellschaftsrecht / Kapitalgesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht Vorlesung 1 Zusammenfassung WS22/23 bei Michael Hassemer

Art: Zusammenfassungen

2022/2023

Zum Verkauf seit 21.01.2023

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Gesellschaftsrecht
Vorlesung 1 Zusammenfassung
Einführung
Struktur des Gesellschaftsrechts:
Was für ein Rechtsgebiet umschreibt der Begriff „Gesellschaftsrecht“?
Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten
gemeinsamen Zwecks durch Rechtsgeschäft begründet werden.
privatrechtlich nicht öffentlich-rechtlich (z. B. Kammern)
Personenvereinigung Immer natürliche oder juristische
Personen als Mitglieder
Erreichung eines bestimmten gemeinsamen
Zwecks
Hier Unterscheidung zwischen
Handelsgesellschaften und anderen
durch Rechtsgeschäft Grundlage (notwendiges Erstelement) immer
Gesellschaftsvertrag
Struktur des Inhalts:
1. Entstehung
- mindestens Vertrag, „essentialia negotii“
- Die halbe Vorlesung Zivilrecht
- ggf. Registereintragung etc.
2. Außenverhältnis
- Rechtsgeschäfte, Stellvertretung, Haftung der Gesellschaft, der Gesellschafter (oder
Geschäftsführer) gegenüber Dritten
3. Innenverhältnis
- Geschäftsführung, Aufwendungen, Haftung
4. Gesellschafterwechsel
5. Beendigung
Struktur der Gesellschaftsformen:
Personengesellschaften:
GBR, Personenhandelsgesellschaften (oHG, KG), Stille Ges., PartG, Reederei
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Gesellschaftsrecht

Vorlesung 1 Zusammenfassung

Einführung

Struktur des Gesellschaftsrechts: Was für ein Rechtsgebiet umschreibt der Begriff „Gesellschaftsrecht“? Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks durch Rechtsgeschäft begründet werden. privatrechtlich nicht öffentlich-rechtlich (z. B. Kammern) Personenvereinigung Immer natürliche oder juristische Personen als Mitglieder Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks Hier Unterscheidung zwischen Handelsgesellschaften und anderen durch Rechtsgeschäft Grundlage (notwendiges Erstelement) immer Gesellschaftsvertrag Struktur des Inhalts:

  1. Entstehung
  • mindestens Vertrag, „essentialia negotii“
  • Die halbe Vorlesung Zivilrecht
  • ggf. Registereintragung etc.
  1. Außenverhältnis
  • Rechtsgeschäfte, Stellvertretung, Haftung der Gesellschaft, der Gesellschafter (oder Geschäftsführer) gegenüber Dritten
  1. Innenverhältnis
  • Geschäftsführung, Aufwendungen, Haftung
  1. Gesellschafterwechsel
  2. Beendigung Struktur der Gesellschaftsformen: Personengesellschaften: GBR, Personenhandelsgesellschaften (oHG, KG), Stille Ges., PartG, Reederei

Körperschaften: Verein, Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG, eG, VVag) Struktur des Gesellschaftsrechts: Recht der Personengesellschaften: GbR, OHG, KG Recht der Kapitalgesellschaften GmbH & Co. KG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt) Personengesellschaft Körperschaft Gesamthandsgemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit, i. d. R. aber mit Rechtsfähigkeit (vgl. § 124 Abs. 1 HGB) Juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit; Entstehung durch Eintragung (Vereinsregister, Handelsregister, Genossenschaftsregister) oder durch staatliche Verleihung Personalistisch verfasst, Bestand abhängig von den Mitgliedern Körperschaftlich verfasst, Bestand unabhängig von den Mitgliedern Mitgliedschaft ohne Zustimmung der Gesellschafter nicht übertragbar Mitgliedschaft frei übertragbar Gesamthandsvermögen als Sondervermögen der Gesellschafter Eigenes Vermögen Handelt durch ihre Gesellschafter Handelt durch ihre Organe Prinzip der Selbstorganschaft Dritt- bzw. Fremdorganschaft möglich Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis kraft Mitgliedschaft Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis kraft Organstellung Haftung der Gesellschaft und der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft Haftung der Körperschaft selbst für ihre eigenen Verbindlichkeiten, grundsätzlich keine persönliche Haftung der Gesellschafter Handelsgesellschaften

  • Gesellschaftszweck: Handelsgewerbe (= i. Erg. alle Gesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden)
  • Handelsgesellschaften besitzen Kaufmannseigenschaft
  • Damit gilt das Sonderprivatrecht der Kaufleute = Handelsrecht Handelsgesellschaften (Kaufleute) Keine Handelsgesellschaften OHG GbR KG Stille Gesellschaft Aktiengesellschaft (AG) Partnerschaftgesellschaft (PartG) GmbH Reederei UG (haftungsbeschränkt) Verein KGaA VVaG