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Gesellschaftsrecht Vorlesung 1 Zusammenfassung WS22/23 bei Michael Hassemer
Art: Zusammenfassungen
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Struktur des Gesellschaftsrechts: Was für ein Rechtsgebiet umschreibt der Begriff „Gesellschaftsrecht“? Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks durch Rechtsgeschäft begründet werden. privatrechtlich nicht öffentlich-rechtlich (z. B. Kammern) Personenvereinigung Immer natürliche oder juristische Personen als Mitglieder Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks Hier Unterscheidung zwischen Handelsgesellschaften und anderen durch Rechtsgeschäft Grundlage (notwendiges Erstelement) immer Gesellschaftsvertrag Struktur des Inhalts:
Körperschaften: Verein, Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG, eG, VVag) Struktur des Gesellschaftsrechts: Recht der Personengesellschaften: GbR, OHG, KG Recht der Kapitalgesellschaften GmbH & Co. KG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt) Personengesellschaft Körperschaft Gesamthandsgemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit, i. d. R. aber mit Rechtsfähigkeit (vgl. § 124 Abs. 1 HGB) Juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit; Entstehung durch Eintragung (Vereinsregister, Handelsregister, Genossenschaftsregister) oder durch staatliche Verleihung Personalistisch verfasst, Bestand abhängig von den Mitgliedern Körperschaftlich verfasst, Bestand unabhängig von den Mitgliedern Mitgliedschaft ohne Zustimmung der Gesellschafter nicht übertragbar Mitgliedschaft frei übertragbar Gesamthandsvermögen als Sondervermögen der Gesellschafter Eigenes Vermögen Handelt durch ihre Gesellschafter Handelt durch ihre Organe Prinzip der Selbstorganschaft Dritt- bzw. Fremdorganschaft möglich Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis kraft Mitgliedschaft Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis kraft Organstellung Haftung der Gesellschaft und der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft Haftung der Körperschaft selbst für ihre eigenen Verbindlichkeiten, grundsätzlich keine persönliche Haftung der Gesellschafter Handelsgesellschaften