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Grundkurs Öffentliches Recht II (Allgemeines Verwaltungsrecht) von Prof. Dr. Claus Dieter Classen der Universität Greifswald
Art: Skripte
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Lass dir nichts Wichtiges entgehen!
Prof. Dr. Claus Dieter Classen SS 200 9 Grundkurs Öffentliches Recht II (Allgemeines Verwaltungsrecht) Übersicht:
1. Teil: Grundlagen § 1 Die öffentliche Verwaltung im demokratischen Rechtsstaat § 2 Das Verwaltungsrecht in der deutschen Rechtsordnung § 3 Gesetzesbindung des Verwaltungshandelns § 4 Quellen des Verwaltungsrechts § 5 Das subjektive Recht als Grundkategorie des Verwaltungsrechts 2. Teil: Der Verwaltungsakt als zentrales Handlungsinstrument der Verwaltung § 6 Begriff und Arten des Verwaltungsakts § 7 Erlass und Wirkungen eines Verwaltungsakts § 8 Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts § 9 Die Folgen der Fehlerhaftigkeit eines Verwaltungsakts § 10 Rechtsschutz im Zusammenhang mit einem Verwaltungsakt § 11 Aufhebung und Änderung eines Verwaltungsakts durch die Verwaltung § 12 Nebenbestimmungen zu einem Verwaltungsakt § 13 Vollzug/Vollstreckung eines Verwaltungsakts 3. Teil: Weitere Formen des Verwaltungshandelns § 14 Der Realakt § 15 Der öffentlichrechtlicher Vertrag § 16 Die Planung § 17 Das privatrechtliche Handeln der Verwaltung § 18 Öffentliche Einrichtungen und ihre Nutzung. 4. Teil: Sonstige verwaltungsrechtliche Probleme § 19 Staatliche Ersatzleistungen § 20 Verwaltungsorganisation Literatur: a) (neuere) Lehrbücher: Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 6. Aufl. 2008 Erbguth, Allgemeines Verwaltungsrecht, 2. Aufl. 2007 Erichsen/Ehlers (Hrsg.), Allgemeines Verwaltungsrecht, 13. Aufl. 2006 Ipsen, Allgemeines Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2007 Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 17. Aufl. 2009 Peine, Allgemeines Verwaltungsrecht, 9. Aufl. 2008 b) Kommentare zu VwVfG und VwGO: Fehling/Kastner/Wahrendorf, Verwaltungsrecht: VwVfG – VwGO, 2006 Wolff/Decker, Studienkommentar VwGO/VwVfG, 2. Aufl. 2007 zum VwVfG: Knack, Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Aufl. 2004 Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 10. Aufl. 2008 Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 7. Aufl. 2008
zur VwGO: Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 15. Aufl. 2 007 Redeker/v. Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 14. Aufl. 2004 Sodan/Ziekow (Hrsg.), Verwaltungsgerichtsordnung, 2. Aufl. 2006
Beides geschieht häufig in Kombination:
I. Öffentliches und Privates Recht
III. Verwaltungsrechtliche Konsequenzen II: Zur Intensität der gesetzlichen Bindung (Ermessen und Beurteilungsspielraum)
Eine Überprüfung von entsprechenden Entscheidungen ist aber dennoch möglich auf:
I. Grundlagen
III. Maßstäbe im Einzelnen
I. Einführung
a) hoheitliche (= einseitige; vgl. noch unten) b) Maßnahme: zweckgerichtetes, der Verwaltung zurechenbares Verhalten; ggf. auch konkludent (vgl. § 37 II VwVfG); zu EDV-Bescheiden siehe §§ 37 II, 39 II Nr. 3 VwVfG; c) einer Behörde:! § 1 IV VwVfG: Stelle, die Aufgaben der öff. Verwaltung wahrnimmt, ! materielle Definition der Verwaltung (§ 1 I 2 des Skripts), Achtung: weder jur. Personen des öffR als solche noch Behördenteile sind Behörden; d) auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (§ 2 I 1 des Skripts): entscheidend: wird der Form nach von öffrtl. Befugnissen Gebrauch gemacht, nicht, ob diese tatsächlich vorhanden sind; e) zur Regelung: = (einseitige, s.o.) Setzung einer Rechtsfolge: Rechte oder Pflichten werden begründet, geändert, aufgehoben, verbindlich festgestellt bzw. nicht begründet etc.; f) eines Einzelfalls:
Achtung: Vollzug bedeutet nur Erledigung, wenn Rechtsgrund zukünftig nicht mehr von Bedeutung. VI. Inhaltliche Aspekte eines VA
Zugleich: Prüfungsschema; I.–III.: Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines VA (! Klausuraufbau) IV: Anspruch auf Erlass eines VA I. Ausgangspunkt: Ermächtigungsgrundlage Ist VA im Lichte einer Ermächtigungsgrundlage (§ 3 II des Skripts) formell und materiell rechtmäßig? Wenn vorhanden, ist sie (wegen des Gesetzesvorrangs) immer zu beachten; die Frage nach der Notwendigkeit muss eigentlich nur gestellt werden, wenn es keine gibt. ErmGl führt zu formellen und materiellen Erfordernissen. Vorfrage: Vereinbarkeit der Ermächtigungsgrundlage mit höherrangigem Recht? Bei materiellen Zweifeln: vielfach durch Auslegung zu beseitigen! Prüfung am Ende Bei formellen Zweifeln:
I. Grundlagen
Unterschiedliche Regelungen führen zu unterschiedlichen Klagearten
Erm.-Unterschreitung, Erm.-Fehlgebrauch.
d) Rechtsschutzbedürfnis: vorheriger Antrag auf Erlass des VA erforderlich. V. Begründetheit einer Verpflichtungsklage
I. Grundlagen