Docsity
Docsity

Prüfungen vorbereiten
Prüfungen vorbereiten

Besser lernen dank der zahlreichen Ressourcen auf Docsity


Download-Punkte bekommen.
Download-Punkte bekommen.

Heimse Punkte ein, indem du anderen Studierenden hilfst oder erwirb Punkte mit einem Premium-Abo


Leitfäden und Tipps
Leitfäden und Tipps

Gutachtenstil mit Regressionskurve, Zusammenfassungen von Agrarpolitik

Gutachtenstil mit Regressionskurve

Art: Zusammenfassungen

2010/2011

Hochgeladen am 22.11.2021

nico97mr
nico97mr 🇩🇪

1 dokument

1 / 1

Toggle sidebar

Diese Seite wird in der Vorschau nicht angezeigt

Lass dir nichts Wichtiges entgehen!

bg1
Klausurhinweise und Arbeitstechniken
A. Subsumtion
Beispiel:
oObersatz: Zu prüfen ist, ob ein Tisch rechtlich eine Sache ist
Definition: Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche
Gegenstände
Untersatz: Ein Tisch ist ein körperlicher Gegenstand
Ergebnis: Ein Tisch ist rechtlich eine Sache
B. Gutachtenstil
Fallfrage steht am Anfang, Ergebnis erst ganz am Ende
Gutachten besteht aus Vielzahl logisch geschachtelter und/oder aneinander gereihten
Subsumtionen
oBeispiel: Rentner fühlt sich durch kommunale Satzung, die das Taubenfüttern auf
öffentlichen Plätzen verbietet, im Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt. Zu
Recht?
oRentner ist in seinem Grundrecht verletzt, wenn
Sein Verhalten in den Schutzbereich des Grundrechts fällt
Die Satzung ein Eingriff darstellt
Und dieser Eingriff nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist (=nicht
durch eine Schranke gedeckt ist)
1. Schutzbereich
Obersatz: Das Taubenfüttern müsste zunächst in den SB von Art. 2
Abs. 1 fallen
Definition: Art. 2 Abs. 1 GG schützt die freie Entfaltung der
Persönlichkeit (alle menschlichen Handlungen zählen zur freien
Entfaltung der Persönlichkeit)
Untersatz: Das Taubenfüttern ist eine menschliche Handlung
Ergebnis: Das Taubenfüttern fällt in den SB
2. Eingriff
Obersatz: Die Satzung müsste Eingriff in SB darstellen
Definition: Nach dem modernen Begriff genügt jedes staatliche
Verhalten, das ein geschütztes Verhalten beeinträchtigt
Untersatz: Die Satzung beeinträchtigt die Möglichkeit des
Taubenfütterns (Sanktionen)
Ergebnis: Es liegt ein Eingriff vor
3. Rechtfertigung / Schranken
Obersatz: Das Grundrecht ist nur dann verletzt, wenn der
festgestellte Eingriff in den SB nicht gerechtfertigt ist
Definition: Der Eingriff ist gerechtfertigt, wenn er durch eine
verfassungsmäßige Grundrechtsschranke gedeckt ist, eine Norm, die
den SB des Grundrechts in gewisser Weise beschränkt
Untersatz: Art. 2 Abs. 1 GG kennt 3 Schrankenvorbehalte; hier:
Verfassungsmäßige Ordnung
4. Ergebnis Wenn Verfassungsmäßige Ordnung zulässig, dann ist R nicht in
seinem Grundrecht beeinträchtigt

Unvollständige Textvorschau

Nur auf Docsity: Lade Gutachtenstil mit Regressionskurve und mehr Zusammenfassungen als PDF für Agrarpolitik herunter!

Klausurhinweise und Arbeitstechniken

A. Subsumtion

Beispiel: o Obersatz: Zu prüfen ist, ob ein Tisch rechtlich eine Sache ist  Definition: Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände  Untersatz: Ein Tisch ist ein körperlicher Gegenstand  Ergebnis: Ein Tisch ist rechtlich eine Sache

B. Gutachtenstil

 Fallfrage steht am Anfang, Ergebnis erst ganz am Ende  Gutachten besteht aus Vielzahl logisch geschachtelter und/oder aneinander gereihten Subsumtionen o Beispiel: Rentner fühlt sich durch kommunale Satzung, die das Taubenfüttern auf öffentlichen Plätzen verbietet, im Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt. Zu Recht? o Rentner ist in seinem Grundrecht verletzt, wenn  Sein Verhalten in den Schutzbereich des Grundrechts fällt  Die Satzung ein Eingriff darstellt  Und dieser Eingriff nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist (=nicht durch eine Schranke gedeckt ist)

1. SchutzbereichObersatz: Das Taubenfüttern müsste zunächst in den SB von Art. 2 Abs. 1 fallen   Definition: Art. 2 Abs. 1 GG schützt die freie Entfaltung der Persönlichkeit (alle menschlichen Handlungen zählen zur freien Entfaltung der Persönlichkeit)  Untersatz: Das Taubenfüttern ist eine menschliche Handlung  Ergebnis: Das Taubenfüttern fällt in den SB 2. EingriffObersatz: Die Satzung müsste Eingriff in SB darstellen   Definition: Nach dem modernen Begriff genügt jedes staatliche Verhalten, das ein geschütztes Verhalten beeinträchtigt  Untersatz: Die Satzung beeinträchtigt die Möglichkeit des Taubenfütterns (Sanktionen)  Ergebnis: Es liegt ein Eingriff vor 3. Rechtfertigung / SchrankenObersatz: Das Grundrecht ist nur dann verletzt, wenn der festgestellte Eingriff in den SB nicht gerechtfertigt ist   Definition: Der Eingriff ist gerechtfertigt, wenn er durch eine verfassungsmäßige Grundrechtsschranke gedeckt ist, eine Norm, die den SB des Grundrechts in gewisser Weise beschränkt  Untersatz: Art. 2 Abs. 1 GG kennt 3 Schrankenvorbehalte; hier: Verfassungsmäßige Ordnung 4. Ergebnis  Wenn Verfassungsmäßige Ordnung zulässig, dann ist R nicht in seinem Grundrecht beeinträchtigt