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Leitfäden und Tipps
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Krisenmanagement, Unternehmensgründung, Unternehmensrechtliche Grundlagen, Mitschriften von Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen / Controlling (BRC)

Zusammenfassung, Thema Krisenmanagement, Unternehmensgründung, Unternehmensrechtliche Grundlagen, 5. Klasse einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe in Österreich.

Art: Mitschriften

2021/2022

Zum Verkauf seit 17.04.2023

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BAND 2 Betriebswirtschaft
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BAND 2 Betriebswirtschaft

I Unternehmensgründung: der Weg in die Selbstständigkeit

Von der Idee zum Businessplan

Basis dafür ist eine gute Geschäftsidee. Dabei müssen Interessen, Fähigkeiten und Voraussetzungen unter die Lupe genommen werden. Wenn die Grundvoraussetzungen gegeben sind, wird ein Businessplan erarbeitet.

1 Gründungswille

Nur wenn ein klarer Gründungswille vorliegt, sollte der Weg in die Selbstständigkeit gestartet werden.  Selbstständig Erwerbstätige  Personen die ein eigenes Gewerbe oder Landwirtschaft betreiben, einen freien Beruf ausüben, als mithelfende Familienangehörige tätig sind  Unselbstständige Erwerbstätige  Personen die als Arbeitsnehmer in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen Werden auch Unternehmer, Entrepreneur, oder Selbstständige genannt. Vorteile:  Möglichkeit, eigene Ideen und Visionen zu verwirklichen  Man ist sein eigener Chef  Selbst gewählte Arbeitszeiten  Bei Erfolg gesellschaftliches Ansehen Nachteile:  Aufgabe einer sicheren Position  Hoher Zeitaufwand  Haften mit Privateinkommen  Einkommen abhängig von Auftragslage

2 Geschäftsidee

2.1 Wege zu Geschäftsideen

 Finden einer eigenen Idee  neue Ideen, bewährte Geschäftsideen  Nutzung einer bestehenden Idee  Unternehmensübernahme, Franchising

2.1.1 Finden einer eigenen Geschäftsidee

Neue Ideen, Bewährte Geschäftsideen verbessern, Aufgreifen ausgelagerter Aufgaben

Fachliche Qualifikationen:  Fachwissen  Branchenerfahrung  Kaufmännisches Basiswissen Familie/Partner:  Bejahen die Begründung  Unterstützen Entscheidung und Umsetzung Gründung mit einem oder mehrerer Partner hat.. ..Vorteile:  Erfahrung und Fähigkeiten mehrerer Partner  Arbeitsaufteilung  Leichtere Kapitalaufbringung  Geteiltes Gründungsrisiko  Schnelleres Wachstum ..Nachteile:  Eingeschränkte Entscheidungsfreiheit  Haftung für Fehlleistung der Partner  Längere Dauer der Entscheidungsfindung

3.2 Gewerberechtliche Voraussetzungen

Dafür ist immer eine Gewerbeberechtigung notwendig. Diese regelt die Rechte und Pflichten des Gewerbeausübenden. Eine Unternehmerische Tätigkeit ist dann eine gewerbliche Tätigkeit, wenn sie erlaubt, selbstständig, regelmäßig und entgeltlich ist. Allgemeine Voraussetzungen

Eigenberechtigung  vollendetes 18. Lebensjahr

Staatsbürgerschaft Keine Ausschließgründe  keine Finanzstrafdelikte Befähigungsnachweis = aufweisen müssen von fachlichen und unternehmerischen Fähigkeiten und Erfahrungen z.B.: Prüfungen wie die Meisterprüfung oder Besuch von berufsbildenden Schulen in Kombination mit Berufspraxis.

Zuverlässigkeitsprüfung = Gewerben, mit hoher Verantwortung gegenüber anderen Personen verbunden sind. Es dürfen keine Verstöße vorliegen Gewerbearten und ihre Voraussetzungen Freies Gewerbe  Allgemeine Voraussetzungen (Werbeagentur, Tankstelle, Babysitten= Reglementierte Gewerbe:  Ohne Zuverlässigkeitsprüfung  Allgemeine Voraussetzungen, Befähigungsnachweis (Handwerke, Gastgewerbegetriebe)  Mit Zuverlässigkeitsprüfung  Allgemeine Voraussetzungen, Befähigungsnachweis, Zuverlässigkeitsprüfung (Baumeister, Reisebüros, Waffengewerbe) Teilgewerbe  Allgemeine Voraussetzungen, Reduzierte Form des Befähigungsnachweis zum Ausüben von Teilbereichen des Gewerbes (Änderungschneiderei, Nagelstudio, Wäschebügeln)

4 Businessplan

4.1 Funktionen des Businessplans

Businessplan  Gründer beschreibt schriftlich die Geschäftsidee und alle Schritte, die er zu ihrer Umsetzung plant. Ein Businessplan hilft beim:  Beurteilen  Realisierbar, Wirtschaftlich  Überzeugen  Kunden, Lieferant, Kapitalgeber und Förderstellen einfach überzeugen  Planen  Umsetzung der Geschäftsidee zielgerichtet planen  Steuern  oftmals chaotische Gründungsphase strukturiert steuern und dabei kontrollieren Hauptelemente des Businessplans  Executive Summary  Unternehmen  Produkt oder Dienstleistung  Branche, Markt und Wettbewerb  Marketing  Management, Schlüsselpersonen und Organisationen  Umsetzungsfahrplan  Chancen und Risiken  Finanzplanung

2 Personengesellschaften

2.1 Offene Gesellschaft

OG ist eine Personengesellschaft und es bedarf daher zur Gründung mindestens zwei Personen. Gründung: Zwischen Gesellschaftern ein Gesellschaftsvertrag abzuschließen. Dieser regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter und ist an keine Form gebunden. Kapitalaufbringung Können finanzielle Mittel wie Sachgüter oder Dienstleistungen einbringen. Haftung Gesellschafter haften persönlich unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch Leitungsbefugnis Gesellschafter sind zur Leitung verpflichtet und berechtigt.

2.2 Kommanditgesellschaft (KG)

 Mindestens ein Vollhafter (Komplementär)  Mindestens ein Teilhafter (Kommandist) Gründung: Gesellschaftsvertrag Kapitalaufbringung Haftung Erfolgsverteilung Nachfolgenden Kriterien geregelt:  Ausmaß an Haftung  Höhe des eingebrachten Kapitals  Ausmaß der persönlichen Mitarbeit Ertragssteuerliche Belastung  Einkommenssteuerpflichtig  Einzelne Gesellschafter

2.3 Stille Gesellschaft

Scheint nach außen hin nicht auf nur durch Geldeinlage

Gründung In form von einem Gesellschaftsvertrag Haftung Haftet als Gläubiger nicht für Verbindlichkeiten Firmenbuch und Firmenbezeichnung Vorteile Für den stillen Gesellschafter: Beteiligung ohne Pflicht zur Mitarbeit, Haftung ist auf die Einlage beschränkt Für das Unternehmen: zur Verfügung stehende Kapital wird größer Nachteile: Für den stillen Gesellschafter: wenig Kontrollmöglichkeiten, keine Beteiligung am Wertzuwachs

3 Kapital

3.1 Gesellschaft, mit beschränkter Haftung

= Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Können natürliche oder juristische Personen sein. Gründung Durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages Kapitalaufbringung Stammkapital wird durch Stammeinlagen der Gesellschafter aufgebracht. Mindeststammeinlage beträgt 70,- Leitungsbefugnis Wird von Organen wahrgenommen: Aufsichtsrat und Geschäftsführer Erfolgsverteilung Wird im Rahmen der Generalversammlung beschlossen. Firmenbezeichnung GmbH Wirtschaftliche Bedeutung Enge Bindung der Gesellschafter an das Unternehmen.

3.2 Aktiengesellschaft

= Kapitalgesellschaft und Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Gründung Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag

Handlungsvollmacht  ist eine eingeschränkte Vollmacht, darf jeder Unternehmer erteilen

1 Prokura

1.1 Umfang der Prokura

Prokurist Darf:  Waren & Wertpapiere verkaufen/kaufen  Angestellte einstellen und kündigen  Bankkredite aufnehmen Darf nicht:  Unternehmensgrundstücke belasten und verkaufen  Prokura erteilen oder weitergeben  Bilanzen unterschreiben

1.2 Arten der Prokura

 Einzelprokura  Gesamtprokura  Gemischte Prokura  Filialprokura

2 Handlungsvollmacht

= eingeschränkte Vollmacht

2.1 Umfang der Handlungsvollmacht

Handlungsbevollmächtigter Darf:  Geschäfte & Rechtshandlungen abwickeln Darf nicht:  Wechselverbindlichkeiten eingehen  Darlehen aufnehmen  Unternehmen bei Gericht vertreten 2.2 Arten der Vollmachten  Generalvollmacht  Artvollmacht  Spezialvollmacht

Krisenmanagement

1 Unternehmenskrise und ihre Ursachen

Ursachen von Unternehmenskrisen:  Managementfehler  intern  Kapitalmangel  intern  Wirtschaftliche Fehlentwicklungen  extern  Veränderungen im unternehmerischen Umfeld  extern  Sonstige Unbeherrschbare Ereignisse  extern

1.1 Interne Ursachen

Managementfehler  Innerbetriebliche Fehler  entstehen dadurch, dass die Führung im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches Prozesse und Strukturen nicht ausreichend bzw. nicht den Erfordernissen entsprechend plant, entscheidet, steuert und kontrolliert.  Persönliches Verschulden  überhöhte Privatentnahmen des persönlich haftenden Gesellschafters  Fahrlässigkeit  so handelt ein Unternehmer, wenn er die nötige Sorgfaltspflicht vernachlässigt Kapitalmangel Unternehmen verfügt über zu wenig Eigenkapital und über zu viel Fremdkapital

1.2 Externe Ursachen

Wirtschaftliche Fehlentwicklungen Verschiedene wirtschaftliche Fehlentwicklungen können zu höheren Kosten führen, u.a. durch:  Geringere Kaufkraft infolge steigender Arbeitslosigkeit  Ungünstige Entwicklung der Wechselkurse  Preisanstieg bei Rohstoffen  Ausfall/Zahlungsunfähigkeit wichtiger Kunden Veränderungen im unternehmerischen Umfeld Weitere Wettbewerber, Änderungen im Konsumverhalten und in der Bevölkerungsstruktur, neue Entwicklungen auf dem Markt sowie Veränderungen in der Gesetzgebung und Politik verändern das Unternehmen.

2 Krisenstufen

Strategische Krise  Kunden bleiben aus, Wettbewerb wird stärker Erfolgskrise  sinkende Umsätze und Gewinne Liquiditätskrise  Zahlungsverpflichtungen können nicht erfüllt werden Insolvenz  Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung

 Der Schuldner wegen betrügerischer KRIDA rechtskräftig verurteilt worden ist,  Über sein Vermögen in den letzten 5 Jahren ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder  Der Antrag offenbar Verschleppungszwecken dient. Der vom Gericht bestellte Insolvensverwalter hat das Unternehmen fortzuführen und die Informationen aufzubereiten. Wirkung der Eröffnung eines Sanierungsverfahrens = damit beginnt der der Konkurs- und Exekutionsschutz  Es muss kein Antrag auf Konkurseröffnung gestellt werden  Einzelexekution is unzulässig  Mietvertrag für Geschäftsräume darf nicht gekündigt werden Zur Annahme des Sanierungsplans ist es erforderlich, dass in der Sanierungsplantagsatzung  Die Mehrheit der Insolvenzgläubiger dem Antrag zustimmt (Kopfmehrheit)  Die Gesamtsumme der Forderungen der zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Gesamtsumme der anwesenden Insolvenzgläubiger beträgt (Kapitalmehrheit) Scheitert der Sanierungsplan wird es als Konkursverfahren weitergeführt. Unternehmensvermögen wird verwertet und die Erlöse an die Gläubiger verteilt. Wird der Sanierungsplan vom Insolvenzgericht nach Erfüllung der Bedingungen bestätigt ist der Schuldner von der Restschuld befreit. Nach Vollständiger Erfüllung kann der Schuldner die Löschung aus Insolvenzdatei und Firmenbuch beantragen. Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung Wenn Schuldner eines Sanierungsplan vorliegt, besteht Anspruch auf eigene Verwaltung. Der Schuldner kann weiterhin selbst rechtsverbindlich handeln wenn:  Für die Gläubiger eines Mindestquote von 30%  Zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme dieses Plan angeboten und  Ein strukturiertes Finanzierungskonzept angeschlossen werden Gericht bestellt einen Sanierungsverwalter In der Berichttagsatzung entscheidet sich ob das Unternehmen weitergeführt werden kann. Die Eigenverwaltung ist zu entziehen:  Wenn ein Sanierungsplan mit der Quote aufgrund der wirtschaftlichen Lage nicht erreichbar oder  Wenn Nachteile für die Gläubiger erwarten sind. Eigenverwaltung ist zeitlich beschränkt. Wird Sanierungsplan nicht innerhalb 90 Tage nicht angenommen, wird das Verfahren zu einem Konkursverfahren. Eine Befreiung von

Restschulden findet nur gegenüber Gläubiger statt, die bei der Erfüllung des Sanierungsplans berücksichtigt werden.

3.4.2 Konkursverfahren

Schuldner wird Gemeinschuldner genannt. Das Vermögen, das zur Abdeckung der Forderung zu Verfügung steht nennt man Konkursmasse. Bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung können  Eine oder mehrere Gläubiger oder  Der Schuldner die Eröffnung beantrage. Bei Vorhandensein von kostendeckendem Vermögen wird vom Gericht eröffnet. Verfahrensablauf:

  1. Masseverwalter wird bestellt
  2. Gläubiger müssen ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist anmelden
  3. Masseverwalter hat sich in Kenntnis über die wirtschaftliche Lage gesetzt. In der Berichtstagsatzung hat er den Gläubigern und dem Gericht Vorschläge zu unterbreiten ob das Unternehmen weitergeführt oder ein Sanierungsplan vorgestellt werden soll oder das Unternehmen geschlossen werden soll.
  4. Prüfungstagsatzung wird geprüft, ob die angemeldeten Forderungen bestehen
  5. Masseverwalter verwertet die Konkursmasse
  6. Der Erlös der Konkursmasse wird unter Gläubiger verteilt
  7. Konkurs wird vom Gericht aufgehoben, wenn sich herausstellt dass es nicht einmal die Verfahrenskosten gedeckt werden können oder nach erfolgter Schlussverteilung oder bei Vorliegen des Einverständnisses der Gläubiger. Mit der Eröffnung des Verfahrens  Werden alle anhängigen Zivilprozesse eingestellt  Prozesssperre  Sind Einzelexekutionen unzulässig  Exekutionssperre  Sind alle Sendungen, dem Masseverwalter auszufolgen  Postsperre  Kann der Gemeinschuldner nicht mehr über die Masse verfügen 4 Schuldenregulierungsverfahren Dem Schuldner soll ein Anreiz gegeben werden einen möglichst großen Teil der Schulden abzudecken, und andererseits soll die Möglichkeit eines Neubeginns gegeben sein.  Die Kosten sind wesentlich geringer als beim normalen Verfahren  Kann bereits eröffnet werden, wenn Schuldner glaubhaft machen kann, dass die Einkünfte die Kosten des Verfahrens voraussichtlich decken werden.  Findet vor Bezirksgerichten statt bis zu Aktiva € 50.000,-