Docsity
Docsity

Prüfungen vorbereiten
Prüfungen vorbereiten

Besser lernen dank der zahlreichen Ressourcen auf Docsity


Download-Punkte bekommen.
Download-Punkte bekommen.

Heimse Punkte ein, indem du anderen Studierenden hilfst oder erwirb Punkte mit einem Premium-Abo


Leitfäden und Tipps
Leitfäden und Tipps

Musterlösung Klausur Einführung Rechtswissenschaften und ihre Methoden SS 2019, Prüfungen von Privatrecht

Musterlösung Klausur Einführung Rechtswissenschaften und ihre Methoden, Prof. Palten, SS 2019

Art: Prüfungen

2019/2020

Hochgeladen am 17.07.2020

franzi-köln
franzi-köln 🇩🇪

4.4

(17)

1 / 4

Toggle sidebar

Diese Seite wird in der Vorschau nicht angezeigt

Lass dir nichts Wichtiges entgehen!

bg1
a.Univ.Prof.Dr.Eva Palten, Institut für Zivilrecht
Kurs: Einführung Rechtswissenschaften und ihre Methoden/Privatrecht/Fragen-, Falllösung
SS 2019
1
Name/Matrikelnummer:
Musterlösung/Punkteverteilung Klausur Einführung SS 2019
Beantworten Sie die folgenden Fragen in ganzen Sätzen, Schlagworte allein werden nicht
gewertet. Die angegebene Punkteanzahl zu Beginn jeder Frage gibt Ihnen einen Anhaltspunkt
dafür, wie ausführlich Ihre Antwort ausfallen sollte. Insgesamt sind 19 Punkte zu erreichen, es
werden auch halbe Punkte vergeben. Im Gesamtergebnis werden halbe Punkte auf volle
aufgerundet.
Erste Frage
(5 Punkte) Pauli feiert seinen 9. Geburtstag am 3. Juni bei seinen Großeltern. Opa
schenkt Pauli dabei zu seiner großen Freude einen Bernhardinerwelpen. Als Pauli mit
dem Hündchen glücklich nach Hause kommt, sind seine Eltern entsetzt: Allein der
Gedanke daran, wie groß so ein Hund werden und wie viel er fressen wird! Sie erlauben
Pauli daher nicht, den Hund zu behalten. Wer ist am 3. Juni Eigentümer des Hundes?
Pauli ist mit neun Jahren ein unmündiger Minderjähriger (7-14 Jahre) und ist daher beschränkt
geschäftsfähig. (1 P)
Er kann in diesem Alter selbständig (ohne Genehmigung der gesetzlichen Vertreter) nur
Rechtsgeschäfte abschließen, die unter § 170 Abs 3 (Taschengeldparagraph) fallen. Dabei
handelt es sich um Rechtsgeschäfte, die alterstypische und geringfügige Angelegenheiten des
täglichen Lebens betreffen. Die Schenkung eines Welpen betrifft keine geringfügige
Angelegenheit des täglichen Lebens. (1 P)
Als unmündiger Minderjähriger kann Pauli auch bloß zu seinem Vorteil gemachte Versprechen
annehmen. Bei einer Schenkung bedarf es seitens Pauli zwar keiner Gegenleistung, jedoch
ist die Schenkung des Hundes kein rein vorteilhaftes Geschäft. Die Haltung des Hundes wird
Folgekosten und Pflichten (Tierarzt, Futter …) verursachen. (1 P)
Anders als bei Kindern ist das Geschäft aber nicht absolut nichtig, sondern bloß schwebend
unwirksam bis zur Entscheidung des gesetzlichen Vertreters. Die Eltern stimmen einer
derartigen Schenkung nicht zu, daher ist sie nicht wirksam. (1 P)
Opa ist nach wie vor Eigentümer des Hundes, weil durch die Übergabe allein mangels gültigen
Titels kein Eigentum übertragen werden kann. (1 P)
pf3
pf4

Unvollständige Textvorschau

Nur auf Docsity: Lade Musterlösung Klausur Einführung Rechtswissenschaften und ihre Methoden SS 2019 und mehr Prüfungen als PDF für Privatrecht herunter!

Kurs: Einführung Rechtswissenschaften und ihre Methoden/Privatrecht/Fragen-, Falllösung SS 2019 Name/Matrikelnummer: Musterlösung/Punkteverteilung Klausur Einführung SS 2019 Beantworten Sie die folgenden Fragen in ganzen Sätzen, Schlagworte allein werden nicht gewertet. Die angegebene Punkteanzahl zu Beginn jeder Frage gibt Ihnen einen Anhaltspunkt dafür, wie ausführlich Ihre Antwort ausfallen sollte. Insgesamt sind 19 Punkte zu erreichen, es werden auch halbe Punkte vergeben. Im Gesamtergebnis werden halbe Punkte auf volle aufgerundet. Erste Frage (5 Punkte) Pauli feiert seinen 9. Geburtstag am 3. Juni bei seinen Großeltern. Opa schenkt Pauli dabei zu seiner großen Freude einen Bernhardinerwelpen. Als Pauli mit dem Hündchen glücklich nach Hause kommt, sind seine Eltern entsetzt: Allein der Gedanke daran, wie groß so ein Hund werden und wie viel er fressen wird! Sie erlauben Pauli daher nicht, den Hund zu behalten. Wer ist am 3. Juni Eigentümer des Hundes? Pauli ist mit neun Jahren ein unmündiger Minderjähriger (7-14 Jahre) und ist daher beschränkt geschäftsfähig. (1 P) Er kann in diesem Alter selbständig (ohne Genehmigung der gesetzlichen Vertreter) nur Rechtsgeschäfte abschließen, die unter § 170 Abs 3 (Taschengeldparagraph) fallen. Dabei handelt es sich um Rechtsgeschäfte, die alterstypische und geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens betreffen. Die Schenkung eines Welpen betrifft keine geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens. (1 P) Als unmündiger Minderjähriger kann Pauli auch bloß zu seinem Vorteil gemachte Versprechen annehmen. Bei einer Schenkung bedarf es seitens Pauli zwar keiner Gegenleistung, jedoch ist die Schenkung des Hundes kein rein vorteilhaftes Geschäft. Die Haltung des Hundes wird Folgekosten und Pflichten (Tierarzt, Futter …) verursachen. (1 P) Anders als bei Kindern ist das Geschäft aber nicht absolut nichtig, sondern bloß schwebend unwirksam bis zur Entscheidung des gesetzlichen Vertreters. Die Eltern stimmen einer derartigen Schenkung nicht zu, daher ist sie nicht wirksam. (1 P) Opa ist nach wie vor Eigentümer des Hundes, weil durch die Übergabe allein mangels gültigen Titels kein Eigentum übertragen werden kann. (1 P)

Kurs: Einführung Rechtswissenschaften und ihre Methoden/Privatrecht/Fragen-, Falllösung SS 2019 Zweite Frage (3,5 Punkte) Lena kauft vom Autohändler Michael einen neuen VW Polo. Nach ein paar Tagen bemerkt sie, dass das Auto sich schlecht bremsen lässt (ein Herstellungsfehler). Michael meint, das Problem gehe ihn nicht an: Er sei an dem Fehler der Bremsen nicht schuld und habe auch nichts davon gewusst. Beurteilen Sie die Berechtigung dieses Einwandes! Es handelt sich um einen Fall von Gewährleistung. (0,5 P) Die Leistung Michaels war im Zeitpunkt der Vertragserfüllung (1 P) mangelhaft. Eine Leistung ist mangelhaft, wenn sie vom vertraglich Geschuldeten abweicht. Dabei liegt das Augenmerk auf dem gewöhnlich Vorausgesetzten oder besonders Vereinbarten. Ein neues Auto, dessen Bremsen nicht ordnungsgemäß funktionieren, ist mangelhaft (Sachmangel). (1 P) Ob den Verkäufer an dem Mangel ein Verschulden trifft oder nicht, spielt keine Rolle. Ebenso wenig, ob er von der Mangelhaftigkeit wusste oder wissen musste. Gewährleistung ist verschuldensunabhängig (0,5 P) und kenntnisunabhängig. (0, 5 P) Dritte Frage (2 Punkte) § xy des z-Gesetzes lautet: „Beim Überqueren der Straße auf einem Zebrastreifen sind Fahrräder ausnahmslos zu schieben“. Max, der von seinen Eltern zum Geburtstag einen brandneuen Elektroroller bekommen hat, fragt sich nun, ob die Norm auch für seinen Elektroroller gilt oder ob er mit diesem über den Zebrastreifen fahren darf. Beantworten Sie Max’s Frage – wie gehen Sie juristisch dabei vor? Der Gesetzeswortlaut, in dem nur von Fahrräder die Rede ist, erfasst Elektroroller nicht. Das könnte aber auf einer planwidrigen Gesetzeslücke beruhen. Eine solche liegt vor, wenn der Wortlaut des Gesetzestextes gemessen am Gesetzeszweck zu eng geraten ist. Die Lücke müsste man durch einen Analogieschluss schließen. (1 P) Der objektiven Sinn und Zweck des Fahrrad-Gesetzes (teleologische Interpretation) liegt im Schutz von Fußgängern, die sich auf dem Zebrastreifen befinden und die sich langsamer auf engem Raum fortbewegen, als das ein Fahrradfahrer kann. Beim Fahren mit einem Elektroroller auf einem Zebrastreifen geht für die Fußgänger dieselbe Gefahr aus, wie beim Radfahren. Also analoge Anwendung des Gesetzes geboten. (1 P)

Kurs: Einführung Rechtswissenschaften und ihre Methoden/Privatrecht/Fragen-, Falllösung SS 2019 1 Zusatzpunkt: Schaden, adäquate Kausalität, Rechtswidrigkeit und Verschulden müssen auch hier geprüft werden. Rechtswidrigkeit besteht hier aber im Verstoß gegen vertragliche Pflichten. Zu den anderen Kriterien siehe bereits oben Maria gegen Rupert. 1 Zusatzpunkt: Anton und Rupert haften solidarisch, Maria kann daher von jedem nach freier Wahl den gesamten Schadenersatz verlangen. Wer zahlt, hat einen Regressanspruch gegen den zweiten Schädiger (§ 1313 ABGB; DHG). (1 Punkt) Anton wendet der reklamierenden Maria wahrheitsgemäß ein, dass Rupert sein „bester Mann“ sei, der seit 30 Jahren durchgehend fehlerfrei und zur größten Zufriedenheit der Kundschaft arbeite. Dass ihm nun ein Mal ausnahmsweise etwas „passiere“, sei doch nur menschlich und zähle nicht. Greift Antons Argumentation hier rechtlich? Dass Rupert bislang nie Schäden angerichtet hat, spielt bei der Erfüllungsgehilfenhaftung keine Rolle. Ein einmaliges Verschulden reicht. (1 P) ( 2 Punkte) Verändern Sie den Sachverhalt so, dass Rupert als Besorgungsgehilfe gem § 1315 ABGB einzustufen wäre! Was wäre die Rechtsfolge hinsichtlich Anton in diesem Fall? Zum Beispiel: Geschädigt wird nicht Maria als Vertragspartner, sondern der Nachbar, auf dessen Wohnung sich der Wasserschaden ausbreitet, oder der Briefträger rutscht in einer Wasserlache aus oder … (1 P) Anton würde in diesem Fall für den Besorgungsgehilfen Rupert nur haften, wenn dieser untüchtig wäre, also für die Tätigkeit, für die er eingesetzt wird, habituell körperlich bzw geistig ungeeignet. Davon ist eher nicht auszugehen, wenn das die erste Fehlleistung in so vielen Jahren war. 1 Zusatzpunkt: Die Gefährlichkeit, von welcher der Geschäftsherr wissen muss, wenn er haften soll, spielt in diesem Fall keine Rolle (kein grundsätzlicher Charakterfehler des Rupert).