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in den Fächern Biologie, Chemie, Physik (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ... Stromes bzw. der elektromagnetischen Induktion erklären. (UF1).
Art: Mitschriften
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Die Online-Fassung des Kernlehrplans, ein Umsetzungsbeispiel für einen schuleigenen Lehr- plan sowie weitere Unterstützungsmaterialien können unter www.lehrplannavigator.nrw.de ab- gerufen werden.
Herausgegeben vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf Telefon 0211-5867- Telefax 0211-5867- [email protected] www.schulministerium.nrw.de
Heft 3108
Ich bin zuversichtlich, dass wir mit dem vorliegenden Kernlehrplan und den ge- nannten Unterstützungsmaßnahmen die kompetenzorientierte Standardsetzung in Nordrhein-Westfalen stärken und sichern werden. Ich bedanke mich bei al- len, die an der Entwicklung des Kernlehrplans mitgearbeitet haben und an sei- ner Umsetzung in den Schulen des Landes mitwirken.
Sylvia Löhrmann
Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Auszug aus dem Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 8/
Sekundarstufe I – Gesamtschule; Richtlinien und Lehrpläne; Kernlehrplan für den Lernbereich Naturwissenschaften
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 16.06.2011 - 532 – 6.08.01.13 - 94561
Für die Sekundarstufe I der Gesamtschulen wird hiermit der Kernlehrplan für die Fächer des Lernbereichs Naturwissenschaften gemäß § 29 SchulG (BASS 1-1) festgesetzt.
Er tritt zum 1.8.2011 für die Klassen 5, 7 und 9 sowie zum 1.8.2012 auch für alle übrigen Klassen in Kraft.
Die Richtlinien für die Gesamtschule in der Sekundarstufe I gelten unverändert fort.
Die Veröffentlichung des Kernlehrplans erfolgt in der Schriftenreihe "Schule in NRW":
Heft 3108 Kernlehrplan Naturwissenschaften.
Die übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort auch für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.
Zum 31. 7. 2011 tritt der nachfolgend genannte Lehrplan für die Klassen 5, 7 und 9 sowie zum 31.7.2012 auch für alle übrigen Klassen außer Kraft:
Vorbemerkungen: Kompetenzorientierte Kernlehrpläne als
Unterrichtsvorgaben für die Fächer des Lernbereichs
Naturwissenschaften
Seit dem Jahr 2004 werden in Nordrhein-Westfalen sukzessive Kernlehrpläne für alle Fächer der allgemeinbildenden Schulen eingeführt. Kernlehrpläne be- schreiben das Abschlussprofil am Ende der Sekundarstufe I und legen Kompe- tenzerwartungen fest, die als Zwischenstufen am Ende bestimmter Jahrgangs- stufen erfüllt sein müssen. Diese Form kompetenzorientierter Unterrichtsvorga- ben wurde zunächst für jene Fächer entwickelt, für die von der Kultusminister- konferenz länderübergreifende Bildungsstandards vorgelegt wurden. Sie wird nun sukzessive auch auf die Fächer übertragen, für die bislang keine KMK- Bildungsstandards vorliegen.
Kompetenzorientierte Kernlehrpläne sind ein zentrales Element in einem um- fassenden Gesamtkonzept für die Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit. Sie bieten allen an Schule Beteiligten Orientierungen dar- über, welche Kompetenzen zu bestimmten Zeitpunkten im Bildungsgang ver- bindlich erreicht werden sollen, und bilden darüber hinaus einen Rahmen für die Reflexion und Beurteilung der erreichten Ergebnisse.
Kompetenzorientierte Kernlehrpläne
Indem sich Kernlehrpläne dieser Generation auf die zentralen fachlichen Kom- petenzen beschränken, geben sie den Schulen die Möglichkeit, sich auf diese zu konzentrieren und ihre Beherrschung zu sichern. Die Schulen können dabei entstehende Freiräume zur Vertiefung und Erweiterung der aufgeführten Kom- petenzen und damit zu einer schulbezogenen Schwerpunktsetzung nutzen. Die
1 Aufgaben und Ziele des Lernbereichs Naturwissen-
schaften
Naturwissenschaft und Technik prägen unsere Gesellschaft in wesentlichen Aspekten und bestimmen damit auch Teile unserer kulturellen Identität. Natur- wissenschaftliche Erkenntnisse dienen als Basis für ein zeitgemäßes und auf- geklärtes Weltbild und liefern Grundlagen für bedeutende technische und ge- sellschaftliche Fortschritte. Beispiele dafür finden sich in der Entwicklung von neuen Materialien und Produktionsverfahren, vor allem in der Chemie, der Me- dizin, der Bio- und Gentechnologie, den Umweltwissenschaften und der Infor- mationstechnologie. Technischer Fortschritt beinhaltet jedoch auch Risiken, die erkannt, bewertet und beherrscht werden müssen und damit auch politische Entscheidungen beeinflussen. Für eine gesellschaftliche Teilhabe ist daher eine naturwissenschaftliche Grundbildung unverzichtbar.
Der Lernbereich Naturwissenschaften Der Lernbereich Naturwissenschaften wird bestimmt durch drei Perspektiven, unter denen die Natur und ihre Gesetzmäßigkeiten in den Blick genommen wer- den:
Der Beitrag der Biologie liegt in der Auseinandersetzung mit dem Lebendigen auf verschiedenen Systemebenen von der Zelle über Organismen bis hin zur Biosphäre. Biologisches Verständnis erfordert, zwischen den verschiedenen Systemen gedanklich zu wechseln und unterschiedliche Perspektiven einzu- nehmen. Biologische Erkenntnisse betreffen uns Menschen als Teil und als Ge- stalter der Natur. Mit Hilfe biologischer Fragestellungen wird Schülerinnen und Schülern die wechselseitige Abhängigkeit von Mensch und Umwelt bewusst. Der Unterricht eröffnet ihnen außerdem Einblicke in Bau und Funktion des ei- genen Körpers und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitserziehung und Lebensplanung. Neuere Entwicklungen vor allem im Bereich Nahrungsver- sorgung und Medizin zeigen die zunehmende Bedeutung der Biologie für tech- nologische Lösungen.
Die Chemie untersucht und beschreibt die stoffliche Welt und deren Verände- rungen. Stoff- und Energieumwandlungen werden hier durch Teilchen- und Strukturveränderungen und den Umbau chemischer Bindungen erklärt. Im Lau- fe ihrer historischen Entwicklung lieferte die Chemie Erkenntnisse über den Aufbau und die Herstellung von Stoffen sowie für den sachgerechten Umgang mit ihnen. Der Chemieunterricht vermittelt Kenntnisse über wichtige Stoffe und chemische Reaktionen und versetzt Schülerinnen und Schüler so in die Lage, Phänomene der Lebenswelt zu erklären. Sie verknüpfen experimentelle Ergeb- nisse mit Modellvorstellungen und erlangen ein tieferes Verständnis von chemi- schen Reaktionen und Stoffeigenschaften. Sie erkennen die Bedeutung der Wissenschaft Chemie, der chemischen Industrie und der chemierelevanten Be- rufe für Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt.
Die Physik verfolgt das Ziel, grundlegende Gesetzmäßigkeiten der Natur zu erkennen und zu erklären. Dazu ist es notwendig, Wirkungszusammenhänge in natürlichen und technischen Phänomenen präzise zu modellieren, um auf die- ser Basis Vorhersagen zu treffen. Empirische Überprüfungen der Modelle und ihrer Vorhersagen durch Experimente und Messungen sind charakteristische Bestandteile einer spezifisch naturwissenschaftlichen Erkenntnismethode und einer besonderen Weltsicht. Im Physikunterricht finden die Schülerinnen und Schüler vielfältige Anlässe, interessante natürliche und technische Phänomene unter eigenen Fragestellungen zu erkunden und physikalische Modelle zur Er- klärung zu nutzen. Sie erkennen, wie Ergebnisse der Physik in nicht unerhebli- chem Maße ihre Lebenswelt formen und verändern. Sie gewinnen ein grundle- gendes physikalisches Verständnis ihrer Lebenswelt, insbesondere auch zur Bewältigung technischer Alltagsprobleme.
Bildungsstandards und naturwissenschaftliche Grundbildung Die Fächer im Lernbereich Naturwissenschaften leisten einen gemeinsamen Beitrag zum zentralen Bildungsziel einer naturwissenschaftlichen Grundbildung. Gemäß den für alle Bundesländer verbindlichen Bildungsstandards^1 beinhaltet diese, Phänomene erfahrbar zu machen, die Sprache und Geschichte der Na- turwissenschaften zu verstehen, ihre Erkenntnisse zu kommunizieren sowie sich mit ihren spezifischen Methoden der Erkenntnisgewinnung und deren Grenzen auseinander zu setzen. Typische theorie- und hypothesengeleitete Denk- und Arbeitsweisen ermöglichen eine analytische und rationale Betrach- tung der Welt. Sie lassen sich auch an Beispielen aus der Geschichte der Na- turwissenschaften gut verdeutlichen. Naturwissenschaftliche Grundbildung er- möglicht eine aktive Teilhabe an gesellschaftlicher Kommunikation und Mei- nungsbildung über technische Entwicklungen und naturwissenschaftliche For- schung und ist deshalb wesentlicher Bestandteil von Allgemeinbildung.
Die vorliegenden Lehrpläne greifen die Vorgaben der Bildungsstandards auf und konkretisieren in zwei Progressionsstufen die Kompetenzen, die als Ergeb- nis des Unterrichts erwartet werden. Schülerinnen und Schülern erwerben ne- ben einem rationalen Verständnis der erlebten Welt notwendige Basiskenntnis- se und Kompetenzen für die Bewältigung von Anforderungen in zahlreichen Berufsfeldern sowie Voraussetzungen für ein anschlussfähiges, lebenslanges Lernen.
Vernetzung naturwissenschaftlichen Wissens über Basiskonzepte In Anlehnung an die Bildungsstandards werden den naturwissenschaftlichen Fächern die folgenden Basiskonzepte zugeordnet. Basiskonzepte haben wich- tige strukturierende und orientierende Funktionen: Sie beinhalten zentrale, auf- einander bezogene Begriffe, Modellvorstellungen und Prozesse sowie damit
(^1) Vereinbarung über Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss (Jahrgangsstufe 10)
in den Fächern Biologie, Chemie, Physik (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004), 2005: Luchterhand
Die Naturwissenschaften haben außerdem vielfältige Berührungspunkte zum Fach Mathematik. Eine Abstimmung zwischen Naturwissenschaften und Ma- thematik ermöglicht Synergieeffekte in der spezifischen Kompetenzentwicklung beider Lernbereiche. Dieses gilt z. B. für Kompetenzen im Umgang mit Werk- zeugen, etwa die Nutzung einer Tabellenkalkulation sowie das Anfertigen von Diagrammen, oder Modellierungen naturwissenschaftlicher Zusammenhänge u. a. durch proportionale Zuordnungen und einfache Funktionen.
Fachsprachliche Förderung Sprache ist ein notwendiges Hilfsmittel bei der Entwicklung von Kompetenzen und besitzt deshalb für den Erwerb einer naturwissenschaftlichen Grundbildung eine besondere Bedeutung. Kognitive Prozesse des Umgangs mit Fachwissen, der Erkenntnisgewinnung und der Bewertung naturwissenschaftlicher Sachver- halte sind ebenso sprachlich vermittelt wie der kommunikative Austausch dar- über und die Präsentation von Lernergebnissen. In der aktiven Auseinanderset- zung mit fachlichen Inhalten, Prozessen und Ideen erweitert sich der vorhande- ne Wortschatz, und es entwickelt sich ein zunehmend differenzierter und be- wusster Einsatz von Sprache. Dadurch entstehen Möglichkeiten, Konzepte so- wie eigene Wahrnehmungen, Gedanken und Interessen angemessen darzu- stellen. Solche sprachlichen Fähigkeiten entwickeln sich nicht naturwüchsig auf dem Sockel alltagssprachlicher Kompetenzen, sondern müssen gezielt im na- turwissenschaftlichen Unterricht angebahnt und vertieft werden.
Bedingungen des naturwissenschaftlichen Unterrichts in der Gesamtschule
Gesamtschulen ermöglichen in einem differenzierten Unterrichtssystem alle Abschlüsse der Sekundarstufe I. Der Unterricht in den naturwissenschaftlichen Fächern baut auf dem Sachunterricht der Grundschule auf. Kompetenzen sol- len in Kontexten entwickelt werden, die gleichermaßen von Schülerinnen als auch von Schülern als sinnvoll wahrgenommen werden. Schülerinnen und Schüler bringen aufgrund ihrer unterschiedlichen geschlechtsspezifischen Sozi- alisation verschiedene motivationale Voraussetzungen für den naturwissen- schaftlichen Unterricht mit. Ein Unterricht, der diesen Sachverhalt berücksich- tigt, muss insbesondere Mädchen dazu ermutigen, ihr Interesse für naturwis- senschaftlichen Unterricht selbstbewusst zu verfolgen und so ihre Fähigkeiten und Entwicklungspotentiale zu nutzen.
Durch Lebenswelt- und Praxisbezüge leistet der Unterricht auch einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und Berufsorientierung^2. Er unterstützt sowohl Mädchen als auch Jungen darin, die Bedeutung naturwissenschaftlicher Kompetenzen für sich selbst und für verschiedene Berufsfelder zu erkennen. Dabei ist auf An- schlussfähigkeit der Kompetenzentwicklung zu achten, um Schülerinnen und Schülern Übergänge zu Berufskollegs, in die gymnasiale Oberstufe und in an- dere weiterführende Ausbildungsgänge zu ermöglichen.
(^2) Richtlinien zur Berufs- und Studienorientierung BASS 12-21 Nr. 1
In allen naturwissenschaftlichen Fächern wird darüber hinaus die Bedeutung einer nachhaltigen Entwicklung vermittelt. Sicherheitsaspekte^3 , Gesundheits- und Verkehrserziehung, Medienbildung sowie die Förderung der deutschen Sprache werden ebenfalls einbezogen^4. Gemäß der Ausbildungs- und Prü- fungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI) kann der Unterricht in den na- turwissenschaftlichen Fächern auch außerhalb bilingualer Zweige ab Klasse 9 bilingual erteilt werden.
Im Lernbereich Naturwissenschaften kann der Unterricht getrennt nach Fächern oder fächerübergreifend erteilt werden (Fußnote 2, Anlage 4 der APO SI). Dar- über hinaus wird ab Klasse 9 eines der Fächer Physik oder Chemie gemäß § 19 Abs. 4 APO-SI in Fachleistungskursen auf zwei Anspruchsebenen (Grund- kurse bzw. Erweiterungskurse) unterrichtet. Die Entscheidung darüber, wie der Unterricht im Lernbereich Naturwissenschaf- ten organisiert wird, trifft gemäß § 4 Abs. 3 Satz 3 APO-SI die Schulkonferenz. Vom Organisationsmodell ist es auch abhängig, zu welchem Zeitpunkt die im Lehrplan beschriebenen Progressionsstufen der Kompetenzentwicklung er- reicht werden können. Schülerinnen und Schüler erreichen die Kompetenzer- wartungen der ersten Stufe in der Regel
Die in den Kernlehrplänen ausgewiesene zweite Progressionsstufe der Kompe- tenzentwicklung soll nach dem Fachunterricht am Ende der Sekundarstufe I erreicht werden. Wird der Unterricht bis Jahrgangsstufe 8 fächerübergreifend erteilt, findet ein Teil dieser Kompetenzentwicklung für Biologie und - je nach Art der Leistungsdifferenzierung 9/10 – in Chemie oder Physik im Lernbereichsun- terricht statt. Beispiele für die unterschiedlichen Möglichkeiten der Differenzie- rung sind in den nachfolgenden Übersichten dargestellt.
(^3) Zu beachten sind die Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen
in Nordrhein-Westfalen (RISU-NRW) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. (^4) APO-SI § 6 (6) „Förderung in der deutschen Sprache als Aufgabe des Unterrichts in allen
Fächern“
Inhaltsfelder bei Leistungsdifferenzierung im Fach Physik
Fachunterricht Lernbereich Jg. (^) Biologie Chemie Physik NW Tiere und Pflanzen in Lebensräumen
Lebensräume und Lebens- bedingungen Tiere und Pflanzen im Jahreslauf
Sonnenenergie und Wärme
Sonne, Wetter, Jahreszeiten
Sinne und Wahrneh- mung
Sinneswahrnehmun- gen mit Licht und Schall
Sinne und Wahrnehmung
Bau und Leistung des menschlichen Körpers
Kräfte und Körper Körper und Leistungsfähig- keit Elektrizität und ihre Wirkungen
Stoffe und Geräte des All- tags
5 und 6
Sexualerziehung
Stoffe und Stoffeigen- schaften Energieumsätze bei Stoffveränderungen
Die Veränderung von Stoffen
Metalle und Metallge- winnung Ökosysteme und ihre Veränderungen
Luft und Wasser Ökosysteme und Ressour- cen Evolutionäre Entwick- lung
Elemente und ihre Ordnung
Aufbau der Erde und Ent- wicklung des Lebens (9) Elektrische Energie aus chemischen Re- aktionen
Elektrochemische Span- nungsquellen (11)
Sexualerziehung Gene und Vererbung Säuren und Basen Optische Instrumente Erde und Weltall Stationen eines Le- bens
Stoffe als Energieträ- ger
Stromkreise
Information und Regu- lation
Produkte der Chemie Bewegungen und ihre Ursachen Energie, Leistung, Wirkungsgrad Elektrische Energie- versorgung
7 bis 10
Radioaktivität und Kernenergie
Fachunterricht Biologie, Physik, Chemie
2 Kompetenzbereiche, Inhaltsfelder und Kompetenz-
erwartungen
Die in den allgemeinen Aufgaben und Zielen des Faches beschriebene über- greifende fachliche Kompetenz wird ausdifferenziert, indem fachspezifische Kompetenzbereiche und Inhaltsfelder identifiziert und ausgewiesen werden. Dieses analytische Vorgehen erfolgt, um die Strukturierung der fachrelevanten Prozesse einerseits sowie der Gegenstände andererseits transparent zu ma- chen. In den Kompetenzerwartungen werden beide Seiten miteinander ver- knüpft. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der gleichzeitige Einsatz von Können und Wissen bei der Bewältigung von Anforderungssituatio- nen eine zentrale Rolle spielt.
Kompetenzbereiche repräsentieren die Grunddimensionen des fachlichen Han- delns. Sie dienen dazu, die einzelnen Teiloperationen entlang der fachlichen Kerne zu strukturieren und den Zugriff für die am Lehr-Lernprozess Beteiligten zu verdeutlichen.
Inhaltsfelder systematisieren mit ihren jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkten die im Unterricht der Gesamtschule verbindlichen und unverzichtbaren Gegens- tände und liefern Hinweise für die inhaltliche Ausrichtung des Lehrens und Ler- nens.
Kompetenzerwartungen führen Prozesse und Gegenstände zusammen und beschreiben die fachlichen Anforderungen und intendierten Lernergebnisse, die in zwei Stufen bis zum Ende der Jahrgangstufe 10 verbindlich erreicht werden sollen.
Übergreifende fachliche Kompetenz
Kompetenzbereiche (Prozesse)
Inhaltsfelder (Gegenstände)
Kompetenzerwartungen (Verknüpfung von Prozessen und Gegenständen in Kontexten)
Der Kompetenzbereich Erkenntnisgewinnung beinhaltet die Fähigkeiten und methodischen Fertigkeiten von Schülerinnen und Schülern, naturwissenschaftli- che Fragestellungen zu erkennen, diese mit Experimenten und anderen Metho- den hypothesengeleitet zu untersuchen und Ergebnisse zu verallgemeinern. Naturwissenschaftliche Erkenntnis basiert im Wesentlichen auf einer Modellie- rung der Wirklichkeit. Modelle, von einfachen Analogien bis hin zu mathema- tisch-formalen Modellen, dienen dabei zur Veranschaulichung, Erklärung und Vorhersage. Eine Reflexion der Erkenntnismethoden verdeutlicht den besonde- ren Charakter der Naturwissenschaften mit seinen spezifischen Denk- und Ar- beitsweisen und grenzt sie von anderen Möglichkeiten der Weltbegegnung ab.
Der Kompetenzbereich Kommunikation beschreibt erforderliche Fähigkeiten für einen produktiven fachlichen Austausch. Kennzeichnend dafür ist, mit Daten und Informationsquellen sachgerecht und kritisch umzugehen sowie fach- sprachliche Ausführungen in schriftlicher und mündlicher Form verstehen und selbst präsentieren zu können. Dazu gehört auch, gebräuchliche Darstellungs- formen wie Tabellen, Graphiken und Diagramme zu beherrschen sowie be- währte Regeln der fachlichen Argumentation einzuhalten. Charakteristisch für die Naturwissenschaften sind außerdem das Offenlegen eigener Überlegungen bzw. die Akzeptanz fremder Ideen und das Arbeiten in Gemeinschaften und Teams.
Der Kompetenzbereich Bewertung bezieht sich auf die Fähigkeit, überlegt zu urteilen. Dazu gehört, Kriterien und Handlungsmöglichkeiten sorgfältig zusam- menzutragen und gegeneinander abzuwägen. Auf dieser Grundlage ist es mög- lich, Entscheidungen zu finden und dafür zielführend zu argumentieren und Po- sition zu beziehen. Für gesellschaftliche und persönliche Entscheidungen sind diesbezüglich die Kenntnis und Berücksichtigung von normativen und ethischen Maßstäben bedeutsam, nach denen Interessen und Folgen naturwissenschaft- licher Forschung beurteilt werden können.
Der Unterricht soll es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, am Ende einer ersten Progressionsstufe über die im Folgenden genannten Kompetenzen zu verfügen. Dabei werden die Kompetenzbereiche in Form übergeordneter Kompetenzen ausdifferenziert, wobei auch deren Weiterentwicklung in der zweiten Progressionsstufe gesehen werden muss. Schülerinnen und Schüler erreichen die Kompetenzerwartungen der ersten Stufe in der Regel im Fachun- terricht Biologie nach etwa der Hälfte und im Fachunterricht Chemie bzw. Phy- sik nach etwa einem Drittel der bis Ende des Jg. 10 vorgesehenen Unterrichts- zeit. Im Lernbereichsunterricht wird diese Stufe im dritten Unterrichtsjahr er- reicht.
Kompetenzbereich Umgang mit Fachwissen
Schülerinnen und Schüler können …
UF1 Fakten wie- dergeben und erläutern
Phänomene und Vorgänge mit einfachen naturwissenschaftli- chen Konzepten beschreiben und erläutern.
UF2 Konzepte unterscheiden und auswählen
bei der Beschreibung naturwissenschaftlicher Sachverhalte Fachbegriffe angemessen und korrekt verwenden.
UF3 Sachverhalte ordnen und struk- turieren
naturwissenschaftliche Objekte und Vorgänge nach vorgege- benen Kriterien ordnen.
UF4 Wissen ver- netzen
Alltagsvorstellungen kritisch infrage stellen und gegebenen- falls durch naturwissenschaftliche Konzepte ergänzen oder ersetzen.
Kompetenzbereich Erkenntnisgewinnung
Schülerinnen und Schüler können …
E1 Fragestellun- gen erkennen
naturwissenschaftliche Fragestellungen von anderen Frage- stellungen unterscheiden.
E2 Bewusst wahr- nehmen
Phänomene nach vorgegebenen Kriterien beobachten und zwischen der Beschreibung und der Deutung einer Beobach- tung unterscheiden.
E3 Hypothesen entwickeln
Vermutungen zu naturwissenschaftlichen Fragestellungen mit Hilfe von Alltagswissen und einfachen fachlichen Konzepten begründen.
E4 Untersuchun- gen und Experi- mente planen
vorgegebene Versuche begründen und einfache Versuche selbst entwickeln.
E5 Untersuchun- gen und Experi- mente durchführen
Untersuchungsmaterialien nach Vorgaben zusammenstellen und unter Beachtung von Sicherheits- und Umweltaspekten nutzen.
E6 Untersuchun- gen und Experi- mente auswerten
Beobachtungen und Messdaten mit Bezug auf eine Fragestel- lung schriftlich festhalten, daraus Schlussfolgerungen ableiten und Ergebnisse verallgemeinern.
E7 Modelle aus- wählen und Mo- dellgrenzen ange- ben
einfache Modelle zur Veranschaulichung naturwissenschaftli- cher Zusammenhänge beschreiben und Abweichungen der Modelle von der Realität angeben.
E8 Modelle an- wenden
naturwissenschaftliche Phänomene mit einfachen Modellvor- stellungen erklären.