Nur auf Docsity: Lade Öffentliches Recht - Fragen Klausur und mehr Zusammenfassungen als PDF für Öffentliches Recht herunter! Öffentliches Recht Fragen 0) Grenzen Sie die unmittelbaren von der mittelbaren Staatsverwaltung ab - unmittelbar: Staat wird selbst durch seine Behörden tätig (Bsp: Ministerien, Zoll, Polizei) - mittelbar: liegt vor, wenn der Staat (Bund oder Länder) seine Verwaltungsaufgaben nicht selbst durch eigene Behörden wahrnimmt, sondern sie rechtlich selbständigen Organisationen zur Erledigung überträgt. (Bsp: Krankenkassen, Unis, Gemeinden) 1) Was ist eine oberste Bundesbehörde und was ist eine Bundesoberbehörde - oberste Bundesbehörde: • Art. 86 GG • in oberste, mittlere und untere Bundesbehörde unterteilt • ist keiner anderen Behörde unterstellt Bsp: --> Bundesbank, Bundeskanzleramt, Auswertiges Amt - Bundesbehörde: • Art. 87 (3) GG • Sind einer obersten Bundesbehörde unterstellt • Ihnen fehlt eigener Verwaltungsunterbau --> Bsp: BKA, Umweltbundesamt, Bundesbaudirektion 2) a) Welche zwei Arten von Vorkaufsrecht gibt es für Gemeinden --> Allgemeinen Vorkaufsrecht (§ 24 BauGB) --> besonderen Vorkaufsrecht (§25 BauGB) b) Welche Voraussetzungen müssen für diese gegeben sein? --> Allgemeinen Vorkaufsrecht: nur ausüben, wenn Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt --> besonderes Vorkaufsrecht: Voraussetzungen des § 25 (1), S.1 BauBG vorliegen und Gemeinde zusätzlich eine entsprechende Satzung erlässt 3) Welches Verfahren wird in Gegenden, in denen ein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt in der Regel angewendet? -> Kenntnisgabeverfahren § 51 LBO 4) Erläutern Sie die mittelbare Staatsverwaltung --> Staat erfüllt seine Verwaltungsaufgaben nicht selbst, sondern überträgt diese an rechtlich selbstständige Organisationen 5) Formelles Gesetz --> Formelle Gesetze werden nach den Vorschriften des GG oder der LV (Landesverfassung) durch die staatlichen Gesetzgebungsorgane (Bundestag, Landtag) auf formellen Weg erlassen – Art. 75 ff. GG; Art. 63 LV 6) Nennen Sie 5 Merkmale eines qualifizierten Bebauungsplans --> § 30 (1) BauGB: - Art, - Maß, - überbaubare Grundstücksfläche, - örtliche Verkehrsflächen, - gesicherte Erschließung 7) a) was sind koordinationsrechtliche und subordinationsrechtliche Verträge? --> koordinationsrechtliche = Verträge zw. Grundsätzlich gleichgeordneten Vertragsparteien im Bereich des Ö.R. geschlossen werden (§ 54 S.1 VwVfG) --> subordinationsrechtliche = Verträge zw. Parteien, die im Über- /Unterordnungsverhältnis stehen (§ 54 S.2 VwVfG) b) Nennen Sie zu den beiden Arten ein Beispiel + Gesetzesnorm --> k: Übertragung straßenbaulast § 45 (1) StrG --> s: Vergleichsvertrag § 55 VwVfG / Austauschvertrag § 56 VwVfG 8) Vertikale Gewaltenteilung --> Verteilung im Bundesstaat je Bund und Ländern - Legislative: Art. 20 (2), S.2 GG - Exekutive & Judikative: Übergewicht der Ländern Art. 83 ff; Art. 92 ff. GG 9) Wo ist der Begriff der Gesetzmäßigkeit geregelt? Erläutern Sie Ihn und erklären Sie in diesem Zusammenhanf die Grenzen der Ermessensentscheidungen --> Art. 20 (3) GG Man ist an höherrangiges Recht gebunden, wird auch als Vorrang des Rechtes bezeichnet. Gesetzmäßigkeit in Verbindung mit de4r Ermessensentscheidung zeigt, dass ein höherrangiges Recht vor der Ermessensentscheidung gezogen wird. In so einem Fall kann keine Ermessensentscheidung zustandekommen. Die Gesetzmäßigkeit bildet die Grenze der Ermessensentscheidung. 10) Kann eine Behörde auch privatrechtliches Subjekt sein? Wenn ja, Nennen sie ein Beispiel --> Ja, Beispiel: Arbeitsverträge schließen 11) Inwiefern handelt es sich bei einer Rechtsverordnung um eine Durchbrechung der Gewaltenteilung? - Rechtsverordnungen enthalten rechtliche Regelungen, die nicht nur durch Legislative, sondern auch durch Exekutive erlassen sind. --> Durchbrechung des Prinzips der Gewaltenteilung aus 2 Gründen: 1. Spezifität; 2. Entlastung der Parlamente -Y abgeleitete Gesetzgebungsbefugnis gem. Art. 80 GG.