
Besser lernen dank der zahlreichen Ressourcen auf Docsity
Heimse Punkte ein, indem du anderen Studierenden hilfst oder erwirb Punkte mit einem Premium-Abo
Prüfungen vorbereiten
Besser lernen dank der zahlreichen Ressourcen auf Docsity
Download-Punkte bekommen.
Heimse Punkte ein, indem du anderen Studierenden hilfst oder erwirb Punkte mit einem Premium-Abo
Community
Finde heraus, welche laut den Docsity-Nutzern die besten Unis deines Landes sind
Kostenlose Leitfäden
Lade unsere Leitfäden mit Lernmethoden, Hilfen zur Angstbewältigung und von Docsity-Tutoren erstellte Tipps zum Verfassen von Haus- und Abschlussarbeiten kostenlos herunter
Dieses Schema soll lediglich einen vereinfachten Überblick über typischerweise relevante Fragestellungen geben.
Art: Grafiken und Mindmaps
1 / 1
Diese Seite wird in der Vorschau nicht angezeigt
Lass dir nichts Wichtiges entgehen!
Daten enthalten unmittelbar Infor- mationen über natürliche Person(en)
Daten enthalten Informationen über eine Sache oder ein Ereignis
Besteht eine Beziehung zwischen Sache/ Ereignis und Personen(en) oder sollen die Daten auf eine Person bezogen werden?
Ist eine natürliche Person identifiziert oder identifizierbar?
Verfügt die verantwortliche Stelle über Mittel zur Identifikation unter verhältnismäßigem Aufwand?
Verfügt ein Dritter über Mittel zur Identifikation und sind diese unter verhältnismäßigem Aufwand erreichbar?
Zeit Kosten Arbeitskraft
Informations- wert
Technologie
Technologische Entwicklung
Zeit Kosten Arbeitskraft
Informations- wert
Technologie
Technologische Entwicklung
Kein gesetzliches Verbot?
Praktisch durchführbar?
Kein unverhältnis- mäßiger Aufwand?
Personenbezogene Daten Kein Personenbezug
Besteht eine Beziehung zwischen Sache/ Ereignis und Personen(en) oder sollen die Daten auf eine Person bezogen werden?
„Doppelbezug“: Aussage über Sache/Ereignis vermittelt eine Aussage zu einer Person, bspw. weil sich die Sache in physischer oder räumli- cher Nähe zur Person befindet oder dieser rechtlich zugeordnet ist Je nach Enge der Nähebeziehung der Sache zur Person kann Sach- kennzeichen wie Personen-Pseudonym wirken Gesamter Datensatz kann durch Bezugsinformation „infiziert“ werden BEISPIELE: Handy-GPS ergibt Aufenthaltsort des Besitzers, PKW-Daten zum Fahrstil des Fahrers, Maschinensensor zur Bedienung durch Mitar- beiter eines Unternehmens, Wert einer Immobilie ergibt Anhaltspunkte zur Vermögenslage des Eigentümers
Möglichkeit der Zuordnung zu einer konkreten Person Intention der Identifizierung irrelevant
Der Verantwortliche verfügt selbst über zusätzliches Wissen die Daten einer konkreten Person zuzuordnen z.B. über Verknüpfung verschie- dener Datensätze, Entschlüsselung, Auflösen von Pseudonymen, etc. BEISPIELE: Zusammenführung Kundendatei mit Fahrzeugdaten, Wieder- erkennung eines Nutzerprofils
Person ist auch identifizierbar, wenn lediglich ein Dritter über Identi- fikationsmöglichkeiten verfügt und Zugang zu diesen Informationen unter verhältnismäßigem Aufwand theoretisch möglich ist Kein hypothetischer, unbekannter oder unerreichbarer Dritte, aber Zwischenschaltung von Behörden denkbar BEISPIELE: dynamische IP-Adressen, durch eine (bekannte) Stelle auflös- bare Identifikationsnummern
Bei Verknüpfungsmöglichkeiten nicht zu berücksichtigen sind illegale Mittel Besteht ein rechtlich zulässiges Mittel, um eine Person mittels eines Dritten identifizieren zu lassen? Eine Verknüpfung gilt als unmöglich, wenn praktisch undurchführbar, weil z.B. mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden
Bei der Feststellung, ob Mittel nach allgemeinem Ermessen wahr- scheinlich zur Identifizierung der natürlichen Person genutzt werden, sollten alle objektiven Faktoren, wie die Kosten der Identifizierung und der dafür erforderliche Zeitaufwand, herangezogen werden, wo- bei die zum Zeitpunkt der Verarbeitung verfügbare Technologie und technologische Entwicklungen zu berücksichtigen sind. Unverhältnismäßigkeit liegt vor, wenn der Aufwand den Informati- onswert so wesentlich übertrifft, dass ein Versuch der Identifizierung vernünftigerweise nicht zu erwarten ist Ob der Informationswert am konkreten wirtschaftlichen Nutzen der Identifizierung im Einzelfall oder anhand abstrakt-objektiver Überle- gungen zu bestimmen ist, wurde vom EuGH offen gelassen
Ist diese Person identifiziert oder identifizierbar
Verfügt die verantwortliche Stelle über Mittel zur Identifikation unter verhältnis- mäßigem Aufwand?
Verfügt ein Dritter über Mittel zur Identifikation und sind diese unter ver- hältnismäßigem Aufwand erreichbar?
Kein gesetzliches Verbot?
Praktisch durchführbar?
Kein unverhältnismäßiger Aufwand?
Zeit Kosten Arbeitskraft
Informations- wert
Technologie
Technologische Entwicklung
Disclaimer: „Die konkrete Einordnung von Daten als Personenbezogen bedarf stets der Prüfung im Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen Umstände. Dieses Schema soll lediglich einen vereinfachten Überblick über typischerweise relevante Fragestellungen geben.“