Docsity
Docsity

Prüfungen vorbereiten
Prüfungen vorbereiten

Besser lernen dank der zahlreichen Ressourcen auf Docsity


Download-Punkte bekommen.
Download-Punkte bekommen.

Heimse Punkte ein, indem du anderen Studierenden hilfst oder erwirb Punkte mit einem Premium-Abo


Leitfäden und Tipps
Leitfäden und Tipps

Prüfungsschema Warenverkehrsfreiheit, Grafiken und Mindmaps von Europarecht

Schema zur Prüfung über Warenverkehrsfreiheit

Art: Grafiken und Mindmaps

2019/2020

Hochgeladen am 10.04.2020

ana-nase
ana-nase 🇩🇪

4.5

(38)

1 / 2

Toggle sidebar

Diese Seite wird in der Vorschau nicht angezeigt

Lass dir nichts Wichtiges entgehen!

bg1
Prüfungsschema Warenverkehrsfreiheit
I. Anwendungsbereich
a. Ware
b. Keine lex specialis im Sekundärrecht
c. Grenzüberschreitender Sachverhalt
II. Eingriff
a. Mengenmäßige Einfuhrbeschränkung
b. Maßnahme gleicher Wirkung
i. Dassonville-Formel
1. Handlung eines MS
a. Jede hoheitliche Maßnahme (Exekutive, Legislative, Judikative)
b. Maßnahmen Privater, die einem MS zugerechnet werden können
c. rechtswidrige Unterlassungen
2. geeignet
- nicht geeignet, wenn die Regelung zu ungewiss und zu mittelbar ist
um als geeignete nationale Maßnahme angesehen zu werden.
3. innergemeinschaftlichen Handelsverkehr, direkt oder indirekt, mittelbar
oder unmittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern.
ii. Keck Ausnahme
1. Verkaufsmodalitäten
2. sofern diese Bestimmungen für alle Wirtschaftsteilnehmer gelten, die ihre
Tätigkeit im Inland ausüben,
3. sofern sie den Absatz der inländischen Erzeugnisse und der Erzeugnisse
aus anderen MS rechtlich wie tatsächlich in der gleichen Weise berühren.
4. Ausweitung der Keck-Formel auf Nutzungsmodalitäten: vom EuGH
abgelehnt.
III. Rechtfertigung
Unterscheidung nach Art des Eingriffs:
- offene Diskriminierung: Handelsregelung behandelt einheimische Waren
anders als Waren aus anderen MS.
1. Legitimer Rechtfertigungsgrund: Allein die abschließend aufgezählten
Rechtfertigungsgründe des Art. 36 AEUV sind anwendbar.
pf2

Unvollständige Textvorschau

Nur auf Docsity: Lade Prüfungsschema Warenverkehrsfreiheit und mehr Grafiken und Mindmaps als PDF für Europarecht herunter!

Prüfungsschema Warenverkehrsfreiheit

I. Anwendungsbereich a. Ware b. Keine lex specialis im Sekundärrecht c. Grenzüberschreitender Sachverhalt II. Eingriff a. Mengenmäßige Einfuhrbeschränkung b. Maßnahme gleicher Wirkung i. Dassonville-Formel

  1. Handlung eines MS a. Jede hoheitliche Maßnahme (Exekutive, Legislative, Judikative) b. Maßnahmen Privater, die einem MS zugerechnet werden können c. rechtswidrige Unterlassungen
  2. geeignet
    • nicht geeignet, wenn die Regelung zu ungewiss und zu mittelbar ist um als geeignete nationale Maßnahme angesehen zu werden.
  3. innergemeinschaftlichen Handelsverkehr, direkt oder indirekt, mittelbar oder unmittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern. ii. Keck – Ausnahme
  4. Verkaufsmodalitäten
  5. sofern diese Bestimmungen für alle Wirtschaftsteilnehmer gelten, die ihre Tätigkeit im Inland ausüben,
  6. sofern sie den Absatz der inländischen Erzeugnisse und der Erzeugnisse aus anderen MS rechtlich wie tatsächlich in der gleichen Weise berühren.
  7. Ausweitung der Keck-Formel auf Nutzungsmodalitäten: vom EuGH abgelehnt.

III. Rechtfertigung

Unterscheidung nach Art des Eingriffs:

  • offene Diskriminierung : Handelsregelung behandelt einheimische Waren anders als Waren aus anderen MS. 1. Legitimer Rechtfertigungsgrund: Allein die abschließend aufgezählten Rechtfertigungsgründe des Art. 36 AEUV sind anwendbar.

a. Ausnahmen: eng auszulegen b. allein Gründe nicht wirtschaftlicher Natur

  1. Verhältnismäßigkeit (strenger Prüfungsmaßstab des EuGH) a. Geeignetheit: nationale Politik muss kohärent, dh inhaltlich widerspruchsfrei sein. b. Erforderlichkeit: kein gelinderes Mittel (Bsp.: Verbraucherinformation statt Verbot) c. Angemessenheit
  • nicht offen diskriminierende Maßnahmen : nationale Regelung gilt formal in gleicher Weise für inländische wie ausländische Waren.
  1. mittelbare Diskriminierung: Maßnahmen, die nicht auf die Herkunft der Waren abstellen, aber durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale zu einem gleichen Ergebnis wie eine direkte Anknüpfung an die Herkunft führen.
  2. Beschränkung: Maßnahmen, die in- und ausländische Waren gleich behandeln, die Verwirklichung der Grundfreiheit allerdings behindern, weniger attraktiv oder unmöglich machen.
  3. legitimer Rechtfertigungsgrund: a. Cassis de Dijon-Formel : zwingende Erfordernisse b. Grundsätzlich kann jedes legitime Interesse des Allgemeinwohls ein zwingendes Erfordernis sein. Hierzu zählen auch die Rechtfertigungsgründe des Art. 36 AEUV. c. Allein Gründe nichtwirtschaftlicher Natur.
  4. Verhältnismäßigkeit (strenger Prüfungsmaßstab des EuGH) a. Geeignetheit: nationale Politik muss kohärent, dh inhaltlich widerspruchsfrei sein. b. Erforderlichkeit: kein gelinderes Mittel (Bsp.: Verbraucherinformation statt Verbot) c. Angemessenheit

IV. Ergebnis