Docsity
Docsity

Prüfungen vorbereiten
Prüfungen vorbereiten

Besser lernen dank der zahlreichen Ressourcen auf Docsity


Download-Punkte bekommen.
Download-Punkte bekommen.

Heimse Punkte ein, indem du anderen Studierenden hilfst oder erwirb Punkte mit einem Premium-Abo


Leitfäden und Tipps
Leitfäden und Tipps

Rechnungswesen Fazit, Zusammenfassungen von Rechnungswesen

Art: Zusammenfassungen

2019/2020

Hochgeladen am 10.04.2020

ste.fanie
ste.fanie 🇩🇪

4.5

(10)

1 / 8

Toggle sidebar

Diese Seite wird in der Vorschau nicht angezeigt

Lass dir nichts Wichtiges entgehen!

bg1
Gepr. Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) 2018
Skript Dr. Michael Hennes: Rechnungswesen
Rechnungswesen
Das Rechnungswesen erfasst, überwacht und wertet alle Geschäftsvorgänge in
einem Unternehmen aus. Im wesentlichen erfüllt es dadurch vier
Aufgaben/Funktionen:
1. D o k u m e n t a t i o n s a u f g a b e es zeichnet alle Geschäftsfälle
zeitlich und sachlich geordnet in Grund- und Hauptbuch sowie für spezifische
Geschäftszwecke in Nebenbüchern1 auf. Außer den Ein-/Auszahlungen gibt es
Einnahmen/Ausgaben (die Zahlungen werden hier ergänzt um
Forderungen/Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen =>Zweck ist die
Soll-Besteuerung bei der Umsatzsteuer); Leistungen/Kosten (Aufzeichnung nur
jener Einnahmen/Ausgaben, die regelmäßig im operativen Geschäft anfallen
=>Zweck ist die Kosten/Leistungs-Rechnung für Budgetplanung und
Preiskalkulation); Erträge/Aufwand (Gegenüberstellung nur jener
Einnahmen/Ausgaben, die erfolgswirksam sind =>Zweck ist die handelsrechtliche
Gewinnermittlung in der Finanzbuchhaltung).
2. I n f o r m a t i o n s a u f g a b e die Unternehmenseigner,
Finanzbehörden und Gläubiger erhalten jederzeit überprüfbare Daten über die
geschäftliche Entwicklung des Unternehmens.
3. K o n t r o l l a u f g a b e – die Unternehmensführung nutzt diese Daten
für die Überwachung der Wirtschaftlichkeit (Kostenkontrolle) und der
Zahlungsfähigkeit (Liquiditätsplan). Hier liegt der Ursprung des betrieblichen
Controlling. Die Kernaufgabe des Controlling ist die Überwachung der
Zahlungsströme, um die Liquidität zu sichern und die Rentabilität zu steigern. Die
klassische Aufgabe des Controlling ist die Kostenkontrolle mit
Abweichungsanalyse.
4. D i s p o s i t i o n s a u f g a b e das ausgewertete Zahlenmaterial dient
der Unternehmensführung als Datengrundlage für Planungen und
Entscheidungen (z.B. Investitionen; Beschaffungen; Budgets). Dadurch erweitert
sich das Controlling auf die Funktion der Steuerung des langfristigen
unternehmerischen Erfolgs.
Für das Buchen in Soll und Haben nutzen die Unternehmen und Steuerberater
Buchführungsprogramme sowie Standard-Kontenrahmen. Die deutschen
Marktführer der Anwender-Software heißen für kleine Unternehmen Lexware, bei
mittleren Unternehmen Datev und für Großunternehmen SAP. Der
Leistungsumfang der Programme folgt den betrieblichen Erfordernissen und
gesetzlichen Anforderungen und reicht weit über die Finanzbuchhaltung hinaus.
Als unterschiedliche Bereiche des Rechnungswesens lassen sich die
Finanzbuchhaltung von der Kosten-/Leistungsrechnung, Statistik sowie der
Planungsrechnung unterscheiden.
1 Nebenbücher können z.B. das Kassenbuch, die Lohn- und Gehaltsabrechnung und die
Kreditoren-/Debitoren-Buchhaltung sein.
1
pf3
pf4
pf5
pf8

Unvollständige Textvorschau

Nur auf Docsity: Lade Rechnungswesen Fazit und mehr Zusammenfassungen als PDF für Rechnungswesen herunter!

Skript Dr. Michael Hennes: Rechnungswesen

Rechnungswesen

Das Rechnungswesen erfasst, überwacht und wertet alle Geschäftsvorgänge in einem Unternehmen aus. Im wesentlichen erfüllt es dadurch vier Aufgaben/Funktionen:

1. D o k u m e n t a t i o n s a u f g a b e – es zeichnet alle Geschäftsfälle

zeitlich und sachlich geordnet in Grund- und Hauptbuch sowie für spezifische Geschäftszwecke in Nebenbüchern^1 auf. Außer den Ein-/Auszahlungen gibt es Einnahmen/Ausgaben (die Zahlungen werden hier ergänzt um Forderungen/Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen =>Zweck ist die Soll-Besteuerung bei der Umsatzsteuer); Leistungen/Kosten (Aufzeichnung nur jener Einnahmen/Ausgaben, die regelmäßig im operativen Geschäft anfallen =>Zweck ist die Kosten/Leistungs-Rechnung für Budgetplanung und Preiskalkulation); Erträge/Aufwand (Gegenüberstellung nur jener Einnahmen/Ausgaben, die erfolgswirksam sind =>Zweck ist die handelsrechtliche Gewinnermittlung in der Finanzbuchhaltung).

2. I n f o r m a t i o n s a u f g a b e – die Unternehmenseigner,

Finanzbehörden und Gläubiger erhalten jederzeit überprüfbare Daten über die geschäftliche Entwicklung des Unternehmens.

3. K o n t r o l l a u f g a b e – die Unternehmensführung nutzt diese Daten

für die Überwachung der Wirtschaftlichkeit (Kostenkontrolle) und der Zahlungsfähigkeit (Liquiditätsplan). Hier liegt der Ursprung des betrieblichen Controlling. Die Kernaufgabe des Controlling ist die Überwachung der Zahlungsströme, um die Liquidität zu sichern und die Rentabilität zu steigern. Die klassische Aufgabe des Controlling ist die Kostenkontrolle mit Abweichungsanalyse.

4. D i s p o s i t i o n s a u f g a b e – das ausgewertete Zahlenmaterial dient

der Unternehmensführung als Datengrundlage für Planungen und Entscheidungen (z.B. Investitionen; Beschaffungen; Budgets). Dadurch erweitert sich das Controlling auf die Funktion der Steuerung des langfristigen unternehmerischen Erfolgs. Für das Buchen in Soll und Haben nutzen die Unternehmen und Steuerberater Buchführungsprogramme sowie Standard-Kontenrahmen. Die deutschen Marktführer der Anwender-Software heißen für kleine Unternehmen Lexware, bei mittleren Unternehmen Datev und für Großunternehmen SAP. Der Leistungsumfang der Programme folgt den betrieblichen Erfordernissen und gesetzlichen Anforderungen und reicht weit über die Finanzbuchhaltung hinaus. Als unterschiedliche Bereiche des Rechnungswesens lassen sich die Finanzbuchhaltung von der Kosten-/Leistungsrechnung, Statistik sowie der Planungsrechnung unterscheiden. 1 Nebenbücher können z.B. das Kassenbuch, die Lohn- und Gehaltsabrechnung und die Kreditoren-/Debitoren-Buchhaltung sein.

Skript Dr. Michael Hennes: Rechnungswesen

Nach § 238 HGB ist jeder Vollkaufmann (= ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb, § 1 HGB) dazu verpflichtet, Bücher zu führen. Außerdem bestimmt § 141 AO eine allgemeine Buchführungspflicht für Kaufleute nach Maßstab ihres Umsatzes und Gewinnes (u.a. Jahresgewinn von über 60. € oder Jahresumsatz von über 600.000 €). Die Finanzbuchhaltung folgt dabei dem System der d o p p e l t e n B u c h f ü h- r u n g (Doppik):

  • jeder Geschäftsfall wird im H a u p t b u c h auf zwei Seiten von zwei verschiedenen Konten gebucht („Soll“= linke Kontenseite „an Haben“= rechte Kontenseite)
  • jede Buchung wird chronologisch im G r u n d b u c h erfasst
  • es gibt zwei Arten von Konten: Bestands- und Erfolgskonten
  • der Gewinn wird zweimal ausgewiesen: in der G u V und in der B i l a n z Nach den §§ 240 HGB, 140 f. AO ist der Kaufmann verpflichtet, Vermögen und Schulden bei Gründung, Übernahme und Auflösung des Unternehmens sowie am Schluss eines jeden Geschäftsjahres festzustellen. Dazu dient als Bestandsaufnahme die I n v e n t u r , die auf unterschiedliche Art durchgeführt werden kann als
  • Stichtagsinventur : zehn Tage vor und nach dem 31.12. werden alle Bestände mengen- und wertmäßig erfasst und mittels der Aufzeichnung von Zu-/Abgängen auf den Jahresschluss fortgeschrieben bzw. zurückgerechnet.
  • Verlegte Inventur : drei Monate vor bis zwei Monate nach dem Abschlussstichtag ermittelt der Kaufmann die Bestände und rechnet sie wertmäßig auf den 31.12. hoch.
  • Permanente Inventur : der Bestand wird laufend anhand der Lagerkartei aktualisiert und muss mindestens einmal im Jahr durch eine körperliche Bestandsaufnahme auf Richtigkeit hin überprüft werden.
    • Stichprobeninventur : hilfsweise kann das Unternehmen die Lagerbestände nach Art, Menge und Wert in Form einer Stichprobe ermitteln und über mathematisch-statistische Verfahren^2 auf den Gesamtinventurwert der Lagervorräte hochrechnen. Den Abschluss der Inventur bildet die Skontrationsrechnung, bei der die Vorräte mittels der Materialentnahmescheine fortgeschrieben und auf Schwund hin überprüft werden: Anfangsbestand + Zugänge
      • Abgänge (Materialentnahmescheine) = Sollbestand
  • Istbestand (Inventur) = Verlust Das ausführliche Bestandsverzeichnis aller Vermögensteile und Schulden des Kaufmanns ist das Inventar. Es wird zusammengefasst und geordnet nach Aktiva und Passiva als Bilanz dargestellt. Für das Inventar und die Belege gilt nach § 257 HGB eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren ab Schluss des Kalenderjahres. Die Finanzbuchhaltung (Rechnungskreis I des Industrie-Kontenrahmens IKR; 2 Gewichteter Durchschnitt; permanenter gleitender Durchschnitt; Verbrauchsfolgebewertung nach der Fifo- oder Lifo-Methode.

Skript Dr. Michael Hennes: Rechnungswesen

erst bei wachsender Größe der Umsätze für den Freiberufler Sinn. Die GoB beziehen aber auch Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für den kaufmännischen Jahresabschluss mit ein. Bei größeren Unternehmen weichen die nach HGB bzw. IAS/IFRS aufgestellten Handelsbilanzen häufig von der nach dem Steuerrecht aufgestellten Steuerbilanz ab. Von großer Bedeutung ist im Steuerrecht z.B. die Trennung von privat und gewerblich genutztem Anlagevermögen (z.B. bei einem Dienstwagen), was in der Handelsbilanz regelmäßig nicht beachtet wird. Die Erstellung einer Steuerbilanz erfordert zum Teil erhebliche Korrekturen der Buchhaltung zum Jahresabschluss. Kleinere Unternehmen stellen wegen des erheblichen Aufwands für gewöhnlich keine unterschiedlichen Bilanzen nach dem Handels- und nach dem Steuerrecht auf. Stattdessen orientieren Sie sich beim Jahresabschluss von vornherein an den vom Handelsrecht abweichenden Bestimmungen des Steuerrechts. Wenn Handels- und Steuerbilanz voneinander abweichen, gilt für die Steuerbilanz nach § 5 Abs. 1 EStG das M a ß g e b l i c h k e i t s p r i n z i p : Bewertungen und Bilanzierungsgrundsätze aus der Handelsbilanz des Kaufmanns sind immer für die Steuerbilanz zu übernehmen, es sei denn, im Steuerrecht wird ausdrücklich eine abweichende Regelung vorgeschrieben (z.B. AfA-Sätze für die Abschreibungen). Handelsbilanz und Steuerbilanz dürfen also nur dort voneinander abweichen, wo das Steuerrecht zwingend abweichende Bewertungen vorsieht. Zum Jahresabschluss muss der Kaufmann alle Vermögensteile und Schulden bewerten und bilanzieren. Hierbei unterliegt er nach den §§ 252 – 256 HGB verschiedenen Bilanzierungsgrundsätzen: Oberster Bewertungsgrundsatz des Handelsrechts ist das V o r s i c h t s - p r i n z i p aus Gründen des Gläubigerschutzes (gemildertes Niederstwertprinzip für das Anlagevermögen; strenges Niederstwertprinzip beim Umlaufvermögen; Höchstwertprinzip bei den Verbindlichkeiten). Für neu erworbene Vermögensgegenstände gilt nach § 255 HGB der Grundsatz der Einzelbewertung (in Höhe der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten). Hierfür wird der Nettopreis einschließlich der entstandenen Nebenkosten (z.B. Transport; Montage) angesetzt. Handelsrechtlich können für die planmäßige Abschreibung nach § 253 HGB die lineare, geometrisch-degressive und die Leistungsabschreibung angesetzt werden.^4 Das Steuerrecht engt die Abschreibungmöglichkeiten ein, denn es zielt in den §§ 5 – 7 EStG auf eine einheitliche Gewinnermittlung der Unternehmen und damit auf Steuergerechtigkeit (einheitliche Abschreibungssätze nach AfA-Tabellen). § 7 EStG lässt bei neu beschafftem Anlagevermögen nur noch die lineare Abschreibung von den Anschaffungs- und Herstellungskosten zu. Außerdem ist im ersten und letzten Jahr der Abschreibungsperiode unterjährig abzuschreiben (Beginn der Abschreibungsperiode ist der Monatserste des Monats der Anschaffung, das heißt für gewöhnlich des Monats des Vertragsschlusses). Außerdem enthält § 252 HGB folgende Bilnzierungs- und Allgemeinen Bewertungsgrundsätze zur Aufstellung der Bilanz: 4 Die lineare Abschreibung setzt für jedes Jahr einen gleich hohen Wertverlust entsprechend der erwarteten Nutzungsdauer an (z.B. bei einer erwarteten Nutzungsdauer von zehn Jahren: 10 % p.a.). Die geometrisch-degressive Abschreibung rechnet mit fallenden Abschreibungsbeträgen, indem der Abschreibungssatz (max. 25 %) auf den Restwert des Vorjahres bezogen wird. Die Leistungsabschreibung schließlich rechnet einen wertmäßigen Verschleiß entsprechend der tatsächlich erfolgten Nutzung im jeweiligen Geschäftsjahr (z.B. 0,40 € pro gefahrenem Kilometer).

Skript Dr. Michael Hennes: Rechnungswesen

  • Grundsatz der Bilanzidentität (die Schlussbilanz entspricht wertmäßig der neuen Eröffnungsbilanz).
  • Grundsatz der Unternehmensfortführung (bei einer Firmenübernahme ist für Vermögensteile nicht der Kaufpreis, sondern der Bilanzwert anzusetzen)
  • Stichtagsprinzip (die Inventur richtet sich nach dem Abschlussstichtag, i.d.R. 31.12).
  • Periodenabgrenzung (Aufwendungen und Erträge sind im Jahr der Entstehung und nicht automatisch im Jahr der Zahlung zu buchen).
  • Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (einmal gewählte Bewertungs- und Abschreibungsmethoden werden beibehalten). Aufgaben der Finanzbuchhaltung: Die Finanzbuchhaltung hält alle Geschäftsvorgänge sachlich geordnet und lückenlos fest. Zu jedem Geschäftsfall gehört ein Beleg als Nachweis der Buchung. Der Buchhalter protokolliert dadurch die Veränderung der Vermögenswerte und Schulden, die Geldeinnahmen und -ausgaben sowie den Werteverzehr (Aufwand) und Wertezuwachs (Ertrag) im Unternehmen. Im Ergebnis ermittelt er den periodischen Erfolg, stellt Daten zur Kontrolle der Wirtschaftlichkeit bereit und erstellt die Grundlage zur Berechnung der Steuern. In diesem Rahmen ist die Buchführung auch ein externes Beweismittel für Rechtsstreitigkeiten mit Kunden, Lieferanten, Banken und Behörden. Intern liefert sie die notwendigen Informationen für die Kosten- und Leistungsrechnung, die betriebliche Statistik und die Unternehmensplanung. Bereiche der Finanzbuchhaltung sind:
  • doppelte Buchführung: Grund- und Hauptbuch; Unterscheidung von Bestands- und Erfolgskonten im Hauptbuch; Erfolgsermittlung durch GuV sowie Eigenkapitalvergleich.
  • N e b e n b ü c h e r : Kontokorrentbücher für Kreditoren/Debitoren, die ständig miteinander abgeglichen und ggf. bei offenen Positionen verrechnet werden (Kontenclearing); Kassenbücher; Lagerkarteien; Lohn- und Gehaltsabrechnung; Anlagenkarteien; veraltet: Wechselbücher.
  • Inventur/Inventar
  • Bilanz Die Bestandskonten (Aktiv- und Passivkonten), Erfolgskonten (Aufwendungen und Erträge, abgeschlossen über das Konto „Gewinn und Verlust“) sowie das Privatkonto (Entnahmen und Einlagen) folgen der immer gleichen Systematik des Buchens. Für die Reihenfolge einer Buchung „Soll an Haben“ gibt es eine einfache Eselsbrücke: Alle A ktivkonten und Aufwendungen vermehren sich im S oll, alle anderen (Passivkonten; Erträge) im H aben. Die einzige Ausnahme ist das Privatkonto: Auf dem Konto Privat werden die Entnahmen wie Aufwendungen (Soll) und die Einlagen wir Erträge (Haben) verbucht. Hauptadressat der Finanzbuchhaltung, dem externen Rechnungswesen, ist das Finanzamt. Verstöße gegen die GoB sowie die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften können eine Umsatz- und Gewinnschätzung durch die Finanzbehörden zur Folge haben (§ 162 AO). Mit Freiheitsstrafe und Geldstrafe ist die Bilanzfälschung und -verschleierung (Steuerhinterziehung) bedroht (§§ 370 f. AO; im Insolvenzfall § 283 StGB). Interessiert am externen Rechnungswesen (FiBu) sind außer den Finanzbehörden auch die Banken, Unternehmenseigner

Skript Dr. Michael Hennes: Rechnungswesen

Hersteller preisgünstiger Fernsehgeräte, und beachten Sie dabei die richtige Reihenfolge der Positionen. Berechnen Sie das Eigenkapital: (in €) Bankguthaben 20.000; bebaute Grundstücke 300.000; Darlehen 89.000; Kasse 24.200; Fuhrpark 87.400; Vorräte 99.300; BGA 36.800; Forderungen LL 145.830; Verbindlichkeiten LL 149.900; Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt 18.940. b) Das Unternehmen kauft am 1.April zur vorübergehenden Geldanlage 3. Aktien der Traummanufaktur AG, dem Marktführer für Heimkinoanlagen, zum Kurs von 50 € je Aktie. Beim Kauf sind Anschaffungsnebenkosten in Höhe von 500 € angefallen. Ermitteln und begründen Sie den Wertansatz in der Handelsbilanz, wenn der Tageswert einer Aktie am Bilanzstichtag 80 € beträgt. c) Durch einen Börsencrash sinkt der Aktienkurs der Traummanufaktur AG am Bilanzstichtag auf 30 €. Bestimmen und begründen Sie für diesen Fall den Bilanzansatz.

Kosten- und Leistungsrechnung

Die innerbetriebliche Planungs- und Kontrollrechnung konzentriert sich auf jene Aufwendungen und Erträge, die regelmäßig und für die betriebliche Produktion anfallen => als „ K o s t e n “ (betrieblicher Werteverzehr, der betriebsbezogen, regelmäßig und periodengerecht ist) => oder als „ L e i s t u n g e n “ (betriebliche Wertschöpfung, die betriebsbezogen, regelmäßig und periodengerecht ist). Das Ziel der KLR ist es für die Geschäftsführung ein realistisches Bild der Rentabilität und Wirtschaftlichkeit des Betriebes zu erstellen. Das bereitet die Kostenplanung für das kommende Geschäftsjahr vor (Budgetplanung). Außerdem dient die KLR einer kostendeckenden P r e i s k a l k u l a t i o n für die Waren und Dienstleistungen des Unternehmens. Für die Zwecke der Kostenrechnung werden die Aufwendungen des Unternehmens unterschieden nach betrieblichen Aufwendungen (Kosten wie Personal-/Materialkosten) und neutralen Aufwendungen, z.B. Schuldzinsen (Nichtkosten). Die betrieblichen Aufwendungen stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der betrieblichen Leistungserstellung. Ebenso werden die Erträge in betriebsbedingte Leistungen und neutrale Erträge (z.B. Spekulationsgewinne) unterschieden. Die einzelnen Bereiche der KLR sind die Kostenartenrechnung : welche Kosten sind entstanden? Hier sind variable und fixe Kosten sowie Einzel- und Gemeinkosten voneinander zu trennen. Die Kostenstellenrechnung : wo sind diese Kosten entstanden? Während die

Skript Dr. Michael Hennes: Rechnungswesen

Einzelkosten gezielt einer Kostenstelle zugerechnet werden können, legt die KLR die Gemeinkosten verursachungsgerecht auf die Kostenstellen um. Das geschieht mittels geeigneter Kostenschlüssel im Betriebsabrechnungsbogen. Und die Kostenträgerrechnung : wofür sind diese Kosten entstanden? Die gesamten Kosten werden auf das einzelne Produkt umgerechnet (Preiskalkulation) bzw. auf den gesamten Betrieb (Ermittlung des Betriebsergebnisses bzw. des operativen Gewinns vor Zinsen und Steuern - EBIT). Aufgaben und Ziele der Kosten- und Leistungsrechnung:

  • kurzfristige betriebliche Erfolgsrechnung
  • Kostenkontrolle im Soll/Ist-Vergleich
  • Ermittlung der Selbstkosten der Produkte (Grundlage der Preiskalkulation)
  • Deckungsbeitragsrechnung (Grundlage für Preisverhandlungen und Investitionsentscheidungen)
  • Datensammlung für die Unternehmensplanung und für Managemententscheidungen Die A b g r e n z u n g s r e c h n u n g mit den Grundkosten : vollständige Übernahme von Aufwendungen aus der Finanzbuchhaltung (z.B. Fertigungslöhne) Anderskosten : Korrektur des Ansatzes von Aufwendungen aus der Finanzbuchhaltung (z.B. realitätsgerechte Ansätze für die Abschreibungen) und Zusatzkosten : Einbeziehung zusätzlicher kalkulatorischer Kosten (es gibt insgesamt fünf kalkulatorische Kosten: kalkulatorische Zinsen; kalkulatorisches Unternehmerwagnis/-risiko; kalkulatorische Miete; kalkulatorische Abschreibungen; und bei Personengesellschaften kalkulatorischer Unternehmerlohn). Die Zusatzkosten können zum Teil auch bereits bei den Anderskosten berücksichtigt worden sein (siehe Abschreibungen). Die Abgrenzungsrechnung erfolgt über eine Ergebnistabelle: (Fortsetzung folgt)