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Art: Zusammenfassungen
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Das Rechnungswesen erfasst, überwacht und wertet alle Geschäftsvorgänge in einem Unternehmen aus. Im wesentlichen erfüllt es dadurch vier Aufgaben/Funktionen:
zeitlich und sachlich geordnet in Grund- und Hauptbuch sowie für spezifische Geschäftszwecke in Nebenbüchern^1 auf. Außer den Ein-/Auszahlungen gibt es Einnahmen/Ausgaben (die Zahlungen werden hier ergänzt um Forderungen/Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen =>Zweck ist die Soll-Besteuerung bei der Umsatzsteuer); Leistungen/Kosten (Aufzeichnung nur jener Einnahmen/Ausgaben, die regelmäßig im operativen Geschäft anfallen =>Zweck ist die Kosten/Leistungs-Rechnung für Budgetplanung und Preiskalkulation); Erträge/Aufwand (Gegenüberstellung nur jener Einnahmen/Ausgaben, die erfolgswirksam sind =>Zweck ist die handelsrechtliche Gewinnermittlung in der Finanzbuchhaltung).
Finanzbehörden und Gläubiger erhalten jederzeit überprüfbare Daten über die geschäftliche Entwicklung des Unternehmens.
für die Überwachung der Wirtschaftlichkeit (Kostenkontrolle) und der Zahlungsfähigkeit (Liquiditätsplan). Hier liegt der Ursprung des betrieblichen Controlling. Die Kernaufgabe des Controlling ist die Überwachung der Zahlungsströme, um die Liquidität zu sichern und die Rentabilität zu steigern. Die klassische Aufgabe des Controlling ist die Kostenkontrolle mit Abweichungsanalyse.
der Unternehmensführung als Datengrundlage für Planungen und Entscheidungen (z.B. Investitionen; Beschaffungen; Budgets). Dadurch erweitert sich das Controlling auf die Funktion der Steuerung des langfristigen unternehmerischen Erfolgs. Für das Buchen in Soll und Haben nutzen die Unternehmen und Steuerberater Buchführungsprogramme sowie Standard-Kontenrahmen. Die deutschen Marktführer der Anwender-Software heißen für kleine Unternehmen Lexware, bei mittleren Unternehmen Datev und für Großunternehmen SAP. Der Leistungsumfang der Programme folgt den betrieblichen Erfordernissen und gesetzlichen Anforderungen und reicht weit über die Finanzbuchhaltung hinaus. Als unterschiedliche Bereiche des Rechnungswesens lassen sich die Finanzbuchhaltung von der Kosten-/Leistungsrechnung, Statistik sowie der Planungsrechnung unterscheiden. 1 Nebenbücher können z.B. das Kassenbuch, die Lohn- und Gehaltsabrechnung und die Kreditoren-/Debitoren-Buchhaltung sein.
Nach § 238 HGB ist jeder Vollkaufmann (= ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb, § 1 HGB) dazu verpflichtet, Bücher zu führen. Außerdem bestimmt § 141 AO eine allgemeine Buchführungspflicht für Kaufleute nach Maßstab ihres Umsatzes und Gewinnes (u.a. Jahresgewinn von über 60. € oder Jahresumsatz von über 600.000 €). Die Finanzbuchhaltung folgt dabei dem System der d o p p e l t e n B u c h f ü h- r u n g (Doppik):
erst bei wachsender Größe der Umsätze für den Freiberufler Sinn. Die GoB beziehen aber auch Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für den kaufmännischen Jahresabschluss mit ein. Bei größeren Unternehmen weichen die nach HGB bzw. IAS/IFRS aufgestellten Handelsbilanzen häufig von der nach dem Steuerrecht aufgestellten Steuerbilanz ab. Von großer Bedeutung ist im Steuerrecht z.B. die Trennung von privat und gewerblich genutztem Anlagevermögen (z.B. bei einem Dienstwagen), was in der Handelsbilanz regelmäßig nicht beachtet wird. Die Erstellung einer Steuerbilanz erfordert zum Teil erhebliche Korrekturen der Buchhaltung zum Jahresabschluss. Kleinere Unternehmen stellen wegen des erheblichen Aufwands für gewöhnlich keine unterschiedlichen Bilanzen nach dem Handels- und nach dem Steuerrecht auf. Stattdessen orientieren Sie sich beim Jahresabschluss von vornherein an den vom Handelsrecht abweichenden Bestimmungen des Steuerrechts. Wenn Handels- und Steuerbilanz voneinander abweichen, gilt für die Steuerbilanz nach § 5 Abs. 1 EStG das M a ß g e b l i c h k e i t s p r i n z i p : Bewertungen und Bilanzierungsgrundsätze aus der Handelsbilanz des Kaufmanns sind immer für die Steuerbilanz zu übernehmen, es sei denn, im Steuerrecht wird ausdrücklich eine abweichende Regelung vorgeschrieben (z.B. AfA-Sätze für die Abschreibungen). Handelsbilanz und Steuerbilanz dürfen also nur dort voneinander abweichen, wo das Steuerrecht zwingend abweichende Bewertungen vorsieht. Zum Jahresabschluss muss der Kaufmann alle Vermögensteile und Schulden bewerten und bilanzieren. Hierbei unterliegt er nach den §§ 252 – 256 HGB verschiedenen Bilanzierungsgrundsätzen: Oberster Bewertungsgrundsatz des Handelsrechts ist das V o r s i c h t s - p r i n z i p aus Gründen des Gläubigerschutzes (gemildertes Niederstwertprinzip für das Anlagevermögen; strenges Niederstwertprinzip beim Umlaufvermögen; Höchstwertprinzip bei den Verbindlichkeiten). Für neu erworbene Vermögensgegenstände gilt nach § 255 HGB der Grundsatz der Einzelbewertung (in Höhe der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten). Hierfür wird der Nettopreis einschließlich der entstandenen Nebenkosten (z.B. Transport; Montage) angesetzt. Handelsrechtlich können für die planmäßige Abschreibung nach § 253 HGB die lineare, geometrisch-degressive und die Leistungsabschreibung angesetzt werden.^4 Das Steuerrecht engt die Abschreibungmöglichkeiten ein, denn es zielt in den §§ 5 – 7 EStG auf eine einheitliche Gewinnermittlung der Unternehmen und damit auf Steuergerechtigkeit (einheitliche Abschreibungssätze nach AfA-Tabellen). § 7 EStG lässt bei neu beschafftem Anlagevermögen nur noch die lineare Abschreibung von den Anschaffungs- und Herstellungskosten zu. Außerdem ist im ersten und letzten Jahr der Abschreibungsperiode unterjährig abzuschreiben (Beginn der Abschreibungsperiode ist der Monatserste des Monats der Anschaffung, das heißt für gewöhnlich des Monats des Vertragsschlusses). Außerdem enthält § 252 HGB folgende Bilnzierungs- und Allgemeinen Bewertungsgrundsätze zur Aufstellung der Bilanz: 4 Die lineare Abschreibung setzt für jedes Jahr einen gleich hohen Wertverlust entsprechend der erwarteten Nutzungsdauer an (z.B. bei einer erwarteten Nutzungsdauer von zehn Jahren: 10 % p.a.). Die geometrisch-degressive Abschreibung rechnet mit fallenden Abschreibungsbeträgen, indem der Abschreibungssatz (max. 25 %) auf den Restwert des Vorjahres bezogen wird. Die Leistungsabschreibung schließlich rechnet einen wertmäßigen Verschleiß entsprechend der tatsächlich erfolgten Nutzung im jeweiligen Geschäftsjahr (z.B. 0,40 € pro gefahrenem Kilometer).
Hersteller preisgünstiger Fernsehgeräte, und beachten Sie dabei die richtige Reihenfolge der Positionen. Berechnen Sie das Eigenkapital: (in €) Bankguthaben 20.000; bebaute Grundstücke 300.000; Darlehen 89.000; Kasse 24.200; Fuhrpark 87.400; Vorräte 99.300; BGA 36.800; Forderungen LL 145.830; Verbindlichkeiten LL 149.900; Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt 18.940. b) Das Unternehmen kauft am 1.April zur vorübergehenden Geldanlage 3. Aktien der Traummanufaktur AG, dem Marktführer für Heimkinoanlagen, zum Kurs von 50 € je Aktie. Beim Kauf sind Anschaffungsnebenkosten in Höhe von 500 € angefallen. Ermitteln und begründen Sie den Wertansatz in der Handelsbilanz, wenn der Tageswert einer Aktie am Bilanzstichtag 80 € beträgt. c) Durch einen Börsencrash sinkt der Aktienkurs der Traummanufaktur AG am Bilanzstichtag auf 30 €. Bestimmen und begründen Sie für diesen Fall den Bilanzansatz.
Die innerbetriebliche Planungs- und Kontrollrechnung konzentriert sich auf jene Aufwendungen und Erträge, die regelmäßig und für die betriebliche Produktion anfallen => als „ K o s t e n “ (betrieblicher Werteverzehr, der betriebsbezogen, regelmäßig und periodengerecht ist) => oder als „ L e i s t u n g e n “ (betriebliche Wertschöpfung, die betriebsbezogen, regelmäßig und periodengerecht ist). Das Ziel der KLR ist es für die Geschäftsführung ein realistisches Bild der Rentabilität und Wirtschaftlichkeit des Betriebes zu erstellen. Das bereitet die Kostenplanung für das kommende Geschäftsjahr vor (Budgetplanung). Außerdem dient die KLR einer kostendeckenden P r e i s k a l k u l a t i o n für die Waren und Dienstleistungen des Unternehmens. Für die Zwecke der Kostenrechnung werden die Aufwendungen des Unternehmens unterschieden nach betrieblichen Aufwendungen (Kosten wie Personal-/Materialkosten) und neutralen Aufwendungen, z.B. Schuldzinsen (Nichtkosten). Die betrieblichen Aufwendungen stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der betrieblichen Leistungserstellung. Ebenso werden die Erträge in betriebsbedingte Leistungen und neutrale Erträge (z.B. Spekulationsgewinne) unterschieden. Die einzelnen Bereiche der KLR sind die Kostenartenrechnung : welche Kosten sind entstanden? Hier sind variable und fixe Kosten sowie Einzel- und Gemeinkosten voneinander zu trennen. Die Kostenstellenrechnung : wo sind diese Kosten entstanden? Während die
Einzelkosten gezielt einer Kostenstelle zugerechnet werden können, legt die KLR die Gemeinkosten verursachungsgerecht auf die Kostenstellen um. Das geschieht mittels geeigneter Kostenschlüssel im Betriebsabrechnungsbogen. Und die Kostenträgerrechnung : wofür sind diese Kosten entstanden? Die gesamten Kosten werden auf das einzelne Produkt umgerechnet (Preiskalkulation) bzw. auf den gesamten Betrieb (Ermittlung des Betriebsergebnisses bzw. des operativen Gewinns vor Zinsen und Steuern - EBIT). Aufgaben und Ziele der Kosten- und Leistungsrechnung: