Rechtsgeschäfte & Willenserklärung, Grafiken und Mindmaps von Wirtschaft und Recht

Das Thema Rechtsgeschäfte und Willenserklärung - Thema des 1. Lehrjahres für die Ausbildung zur Steuerfachangestellte.

Art: Grafiken und Mindmaps

2019/2020

Zum Verkauf seit 07.09.2022

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Rechtliche Rahmenbedingungen
Rechtsfähigkeit: • Eine Person kann Träger von Rechten & Pflichten sein
• Beginn mit der Geburt § 1 BGB
• Ende mit dem Tod
• Bei juristischen Personen Beginn mit Eintragung in das Handelsregister
Geschäftsunfähigkeit Beschränkte
Geschäftsfähigkeit Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit
• natürliche Personen bis
zum 7 Lebensgefahr
• dauernd Geisteskrank
§ 104 BGB
• natürliche Personen vom
7 - 18 Lebensjahr
• Betreute mit
Einwilligungsvorbehalt
§ 106 BGB
• natürliche
Personen
ab dem 18.
Lebensjahr
• juristische
Personen,
Vorstand oder
Geschäftsführer
Willenserklärung sind
ungültig / nichtig
gesetzliche Vertreter
handeln
Rechtsgeschäfte sind nur
mit Zustimmung des
gesetzlichen Vertreter gültig
ansonsten schwebend
Unwirksam
Rechtsgeschäfte können Selbstständig und
rechtswirksam abgeschlossen werden
Zustimmung:
• Einwilligung (vorher)
• Genehmigung (naher)
Bis zur Genehmigung ist
das Geschäft schwebend
unwirksam
Ausnahmen:
• Taschengeld § 110 BGB
• Rechtlicher Vorteil § 107 BGB
• Rechts- Arbeitsverhältnis
§ 113 GBG
Ausnahme:
• Botengang
Ausnahme:
• dauernd Geisteskranke sind
geschäftsunfähig
Rechtssubjekte
Natürliche Personen
Vollendung der Geburt
Tod
Juristische Personen
Privaten Rechts Öffentlichen Rechts
Eintragung
in ein
öffentl. Register
Staatliche Verleihung
per Gesetz / Verordnung
Löschung der
Eintragung
Auflösung
Beginn
Ende
GmbH/ AG
Genossenschaft
Vereine
Körperschaften
Stadt / Kreis
Uni/ Stiftungen
Beispiele
Rechts & Geschäftsfähigkeit
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Rechtliche Rahmenbedingungen

Rechtsfähigkeit: • Eine Person kann Träger von Rechten & Pflichten sein

  • Beginn mit der Geburt § 1 BGB
  • Ende mit dem Tod
  • Bei juristischen Personen Beginn mit Eintragung in das Handelsregister

Geschäftsunfähigkeit

Beschränkte Geschäftsfähigkeit

Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit

  • natürliche Personen bis zum 7 Lebensgefahr
  • dauernd Geisteskrank § 104 BGB - natürliche Personen vom 7 - 18 Lebensjahr - Betreute mit Einwilligungsvorbehalt § 106 BGB - natürliche Personen ab dem 18. Lebensjahr - juristische Personen, Vorstand oder Geschäftsführer Willenserklärung sind ungültig / nichtig gesetzliche Vertreter handeln Rechtsgeschäfte sind nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreter gültig ansonsten schwebend Unwirksam Rechtsgeschäfte können Selbstständig und rechtswirksam abgeschlossen werden Zustimmung:
  • Einwilligung (vorher)
  • Genehmigung (naher) Bis zur Genehmigung ist das Geschäft schwebend unwirksam Ausnahmen:
  • Taschengeld § 110 BGB
  • Rechtlicher Vorteil § 107 BGB
  • Rechts- Arbeitsverhältnis § 113 GBG Ausnahme:
  • Botengang Ausnahme:
  • dauernd Geisteskranke sind geschäftsunfähig

Rechtssubjekte

Natürliche Personen Vollendung der Geburt Tod Juristische Personen Privaten Rechts (^) Öffentlichen Rechts Eintragung in ein öffentl. Register Staatliche Verleihung per Gesetz / Verordnung Löschung der Eintragung Auflösung Beginn Ende GmbH/ AG Genossenschaft Vereine Körperschaften Stadt / Kreis Uni/ Stiftungen Beispiele Rechts & Geschäftsfähigkeit

i.

÷

Rechtliche Rahmenbedingungen

Zustandekommen von Verträgen

Vertrag: • zwei übereinstimmende Willenserklärungen/ Antrag und Annahme § 145 BGB

  • Annahmefristen § 147 BGB

Formvorschrift: • Grundsätzlich Formfrei

Ausnahmen: Registereintragung (HR) z.B. öffentliche Beglaubigung Grundbucheintragung z.B. öffentliche Beurkundung Schuldversprechen Schuldanerkenntnis

Arten von Willenserklärung:

Einseitige Rechtsgeschäfte

Willenserklärung einer Person erforderlich Empfangsbedürftige Rechtsgeschäfte Nicht empfangsbedürftige Rechtsgeschäfte Die Willenserklärung wird erst wirksam, wenn sie einer anderen Person zugeht Beispiele:

  • Kündigung
  • Mahnung

Die Willenserklärung ist gültig, ohne dass sie einer anderen Person zugegangen sein muss Beispiel:

  • Testament

Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande:

Käufer

  1. Antrag ( Bestellung)

Verkäufer

  1. Annahme (Bestellungsannahme)

Käufer Stellt Antrag an Verkäufer Verkäufer

  1. Antrag (Angebot)
  2. Annahme (Bestellung)

Voraussetzung:

  • muss gewollt sein
  • muss bewusst abgeben sein
  • rechtsverbindliche Wirkung beabsichtigen

Die Bindung (Gültigkeit) des Angebots gibt bis zum Auseinandergehen der Personen bzw. Bis Beendigung des Telefongesprächs Die Bindung (Gültigkeit) des Angebots. gilt bis zum Zeitpunkt, zu dem eine Antwort unter regelmäßigen Umständen erwartet kann z.B. Brief nach einer Woche § 147 BGB

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