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... an der Zeppelin Universität, Friedrichshafen. Zusammenfassung des Gutachtens. Die Zeppelin Universität besitzt ein umfassendes System der ...
Art: Prüfungen
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Systemakkreditierungsverfahren an der Zeppelin Universität, Friedrichshafen
Zusammenfassung des Gutachtens
Die Zeppelin Universität besitzt ein umfassendes System der Qualitätssicherung in Studium und Lehre. Die Gespräche mit der Hochschulleitung und Verantwortlichen haben deutlich gezeigt, dass an der Zeppelin Universität Qualität gelebt wird und alle Angehörigen sich dieser auch be- wusst sind.
Die Gutachtergruppe sieht das Kriterium „Qualifikationsziele“ als erfüllt an. Die Hochschule hat deutlich aufgezeigt, wie der Entwicklungsprozess der Qualifikationsziele bis hin zur Definition und Formulierung geregelt ist. Die Gespräche vor Ort sowie die Untersuchung der Merkmal- stichprobe zeigten jedoch, dass der Prozess der systematischen Überprüfung der Qualifikations- ziele gerade erst etabliert wurde und sich erst einspielen muss.
Das System der Steuerung von Studium und Lehre wurde klar dargestellt. Jedoch sind durch die Umstrukturierung der Organisationsform, neue Gremien und Verantwortlichkeiten entstanden, die noch nicht in vollem Umfang benannt und transparent sind. Zudem ist die Struktur weiter im Wandel begriffen, in dessen Zug auf das Herbstsemester 2013 die bisherigen drei Departments durch drei Fachbereiche abgelöst werden sollen. Die Gutachtergruppe ist zuversichtlich, dass dies der Zeppelin Universität in transparenter Weise innerhalb kürzester Zeit gelingen wird.
Interne Qualitätssicherungsverfahren sind implementiert und die Verantwortlichkeiten benannt. Kurs-, Dozenten- und Alumni-Evaluationen finden in regelmäßigen Abschnitten statt. Eine über- greifende Studiengangsevaluation ergänzt diese Instrumente der Qualitätssicherung. Aus Sicht der Gutachter erscheint es jedoch noch Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der Frage der syste- matischen Bewertung der Studiengänge in den Gremien (mit externer Beteiligung) zu geben. Des Weiteren sehen die Gutachter es als wichtig und notwendig an, dass die Zeppelin Universi- tät einen Prozess definiert, der sicherstellt, dass eine regelmäßige und systematische Überprü- fung der Umsetzung der länderübergreifenden und landesspezifischen Vorgaben in den Studi- engängen erfolgt.
Die Zeppelin Universität verfügt über ein umfangreiches Berichtswesen und Datenmanagement. Entscheidungsprozesse, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Steuerungsprozess für Stu- dium und Lehre sind definiert. Das Qualitätsmanagementsystem sichert einen hohen Grad der Partizipation aller Statusgruppen an den Entscheidungsprozessen. Die Zeppelin Universität nutzt einen umfassenden Pool an Instrumenten und Medien, um Transparenz des universitären Ge- schehens sowohl für Interne, als auch für Externe zu schaffen.
Die Studiengänge unterliegen der ständigen Überprüfung durch das interne Qualitätssiche- rungssystem der Zeppelin Universität, das im Rahmen des Systemakkreditierungsverfahrens ak- kreditiert wurde. Den Regeln des Akkreditierungsrates entsprechend, sind alle Studiengänge, die in dieses Sicherungssystem integriert sind, akkreditiert. Eine Programmakkreditierung ist nicht (mehr) erforderlich.
Zusammensetzung der Gutachtergruppe
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Entscheidung
Auf der Grundlage des Gutachterberichts, der Stellungnahme der Hochschule und der Stellung- nahme des Fachausschusses fasste die Akkreditierungskommission in ihrer Sitzung am 24. Sep- tember 2013 folgenden Beschluss:
Das interne Qualitätssicherungssystem der Zeppelin Universität im Bereich Lehre und Studium wird mit folgenden Auflagen akkreditiert:
Die Akkreditierung ist befristet und gilt bis 31. März 2015.
Bei Feststellung der Erfüllung der Auflagen durch die Akkreditierungskommission nach Vorlage des Nachweises bis 1. Juli 2014 wird das interne Qualitätssicherungssystem im Bereich Lehre und Studium bis 30. September 2019 akkreditiert. Bei mangelndem Nachweis der Auflagener- füllung wird die Akkreditierung nicht verlängert.
Das Akkreditierungsverfahren kann nach Stellungnahme der Hochschule für eine Frist von i.d.R. 12 höchstens 24 Monaten ausgesetzt werden, wenn zu erwarten ist, dass die Hochschule die Mängel in dieser Frist behebt. Diese Stellungnahme ist bis 25. November 2013 in der Geschäfts- stelle einzureichen.