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Skripte zur Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens von Prof. Dr. W. Hufnagel der Hochschule Osnabrück
Art: Skripte
Hochgeladen am 10.04.2020
4.4
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Lass dir nichts Wichtiges entgehen!
Prof. Dr. W. HufnagelProf.
Dr. W. Hufnagel
Dipl.-Betriebw. R. Kühn M.A.
1
Uhrzeit
Thema
1. Tag:Uhrzeit
Thema
09.00 – 10.00 Uhr
Grundlagen des betrieblichenRechnungswesens
g
10.00 – 11.30 Uhr
Die Auswirkungen vonGeschäftsvorfällen auf die Bilanz
11 45
13 00 Uh
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11.45 – 13.00 Uhr
Kontoeröffnung/Buchungstechnik
13.00 – 13.30 Uhr
Mittagspause
13.30 – 14.30 Uhr
Buchen auf Konten
14.45 – 16.30 Uhr
Umsatzsteuer u. Preisnachlässe
Alle Uhrzeiten sind ca. Angaben. 2
Erfolgsneutrale Vermögensumschichtungen
Aktivtausch
Passivtausch
Aktiv-Passivtausch (Bilanzverlängerung;
Aktiv Passivtausch (Bilanzverlängerung;Bilanzverkürzung)
Betriebsvermögensänderungen
Betriebsvermögensänderungen
Verständnisfragen zum 2. Teil 4
Das Konto und die Buchungsregel
Der Buchungssatz
Kontoeröffnung
Das Buchen auf Bestandskonten
Das Buchen auf Bestandskonten
Das Buchen auf ErfolgskontenÜb
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ersicht über den Zusammenhang der Konten und ihrem Abschluss
Das System der Doppelten Buchführung
Verständnisfragen zum 3. Teil 5
7
Definition:
Das betriebliche Rechnungswesen beinhaltet alle Maßnahmenzur
zahlenmäßigen Erfassung, systematischen Aufbereitung und Abbildung wirtschaftlicher Vorgänge
innerhalb eines
Unternehmens und zwischen einem Unternehmen und seinerUnternehmens und zwischen einem Unternehmen und seinerUmwelt (Lieferanten, Kunden, Banken, Staat).Es liefert
Informationen
sowohl
über den betrieblichen Prozeß
Es liefert
Informationen
sowohl
über
den betrieblichen Prozeß
der Leistungserstellung
als auch über die
finanziellen und
leistungsmäßigen Beziehungen
des Unternehmens zu seinen
Märkten. 8
Internes Rechnungswesen:^ Ermittelt die angefallenen Kosten und rechnet sie denSt ll
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Stellen und Produkten zu, die sie verursacht haben.
Externes Rechnungswesen:^ Im wesentlichen die Buchführung und ihr Ergebnis,der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz,einschließlich Gewinn- und Verlustrechnung, sowieteilweise auch Anhang und Lagebericht(insbesondere bei Kapitalgesellschaften) 10
Internes Rechnungswesen
Geschäfts- und Finanzbuchhaltung
Statistik
Planungsrechnung)
Kosten- und Leistungsrechnung
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g
(Betriebsabrechnung)
Zeitrechnung
Vergleichs-
Planbilanz/Plan-GuV
Stück- und Zeitrechnung
Buchführung
Jahresabschluss(Bilanz und GuV)
rechnung
Finanz- u.LiquiditätsplänePlankostenrechnung
KostenartenrechnungK^
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Dokumentation derGeschäftsvorfällenach gesetzlichenVorschriften
Information überStand undVeränderungendes Kapitals und
Soll-Ist-VergleichAbweichungsanalyse
KostenstellenrechnungKostenträgerrechnung
Vorschriften
des Kapitals undüber denGeschäftserfolg
Kalkulation
KurzfristigeErfolgsrech-nung
11
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Buchführungspflicht nach § 238 HGB:
Hiernach sind Kaufleute (s. nächste Folie)verpflichtet, Bücher nach den Vorschriften desHGB
füh
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Ab
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HGB zu führen und regelmäßige Abschlüsse zumachen.
Ergänzende Vorschriften finden darüber hinaus in§ 91 AktG, § 41 GmbHG und § 33 GenG.
13
§ 1 HGB
§§ 2,3 HGB
§ 6 HGB
^
Kaufmann kraftBetätigung
^
Kaufmann kraftEintragung im
^
Kaufmann kraftRechtsform,
Handelsregister
z. B.OHG, KG,GmbH, AG
,
14
wer aufgrund anderer Gesetze Bücher führen muss, ist auchsteuerrechtlich verpflichtetsteuerrechtlich verpflichtet
Gewerbetreibende, die nicht nach HGB verpflichtet sind BücherGewerbetreibende, die nicht nach HGB verpflichtet sind Bücherzu führen, wenn ihr
Umsatz
>^
500.000,- €
oder
Gewinn
>^
50.000,- €
beträgt.
16
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung(GoB):^ Nach den §§ 238 I HGB und 140 AO habenBuchführungspflichtige ihre Bücher nach den^ Grundsätzen ordnungsmäßiger BuchführungGrundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung
(GoB)
zu führen und abzuschließen (nur teilweise
gesetzlich verankert).gese
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Im Folgenden ein paar Beispiele: 17
mengen- und wertmäßige Aufnahme aller Vermögensgegenstände;bei körperlichen Gegenständen durch Messen, Zählungen, Wiegen;bei unkörperlichen Vermögensteilen (Forderungen, Schulden) mitHilf
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Hilfe der Belege. Stichtagsinventur:
Nach § 240 HGB ist jeder Kaufmann zur jährlichen Durchführungeiner Inventur zum Bilanzstichtag verpflichtet (+/– 10 Tage). 19
Das Inventar ist ein ausführliches Verzeichnis(Ergebnis der Inventur), das alle Vermögensteile undSchulden nach Art, Menge und Wert in Staffelform
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aufweist. 20