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Leitfäden und Tipps
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Vertragsgestaltung bei kleinen IT-Projekten, Grafiken und Mindmaps von Projektmanagement

Abschlagszahlungen können an Teilabnahmen der Projektphasen gebunden werden. Page 10. Abnahme und Haftungsbegrenzung. Die Abnahme gehört zu den Pflichten des AG ...

Art: Grafiken und Mindmaps

2021/2022

Hochgeladen am 09.08.2022

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Vertragsgestaltung
bei kleinen IT-Projekten
Anna Rieder
Vortrag zur Veranstaltung
„Juristisches IT-Projektmanagement“
von Dr. Frank Sarre,
LMU München WS2015/16
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Vertragsgestaltung

bei kleinen IT-Projekten

Anna Rieder

Vortrag zur Veranstaltung „Juristisches IT-Projektmanagement“ von Dr. Frank Sarre, LMU München WS2015/

Chaos Report 2015 Bei vielen IT-Projekten gibt es Probleme oder sie scheitern. 29% erfolgreich 52% mit Problemen 19% gescheitert

Fallbeispiel: Entwicklung einer App Auftraggeber Start-up-Unternehmen 10 Mitarbeiter, 4 in IT-Abteilung Technologie-/innovationsfokussiert Produkt: Online-Training Ziel: Service soll auch auf mobil genutzt werden können Möglichst zeitnaher Markteintritt Möglichst günstigste Entwicklung Auftragnehmer Inhabergeführtes Unternehmen Mitarbeiter hpts. Werkstudenten Flache Hierarchien Produkt: Erstellung von Apps Ziel: Möglichst hohe Einnahmen durch vorhandenen Baukausten Längerfristige Bindung des Kunden Produkt für Portfolio

AG will die Entwicklung und Koordination der Entwicklung auslagern AN schuldet dem AG die Erstellung eines sach- und rechtsmängelfreien Werks Werkvertrag (§ 633 BGB)

Verantwortungsbereiche/Änderungen Im Werkvertrag hat der AN die Projektverantwortung ● (^) Projektleiter und Ansprechpartner sowie deren Urlaubs-/Krankheitsvertretung klar benennen. ● (^) Klar benennen, wer Änderungen beauftragen und (Teil-)Abnahmen durchführen darf. ● (^) Im Streitfall muss der AN die Beauftragung von Änderungen nachweisen können → neue Anforderungen schriftlich festhalten ● (^) Verfahren für Änderungswünsche festhalten: AN muss Änderungen zustimmen, AG muss dem durch den AN eingeschätzten Mehraufwand schriftlich genehmigen. Besonders wichtig bei kleinen Firmen mit intern unklaren Verantwortungsbereichen. Soll Arbeiten auf Zuruf verhindern.

Mitwirkungspflichten Im Werkvertrag hat der AG Mitwirkungspflichten ● (^) Der Auftragnehmer kann den Werkvertrag nur bei vertraglich festgehaltenen Gründen kündigen oder wenn der AG seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt (§ 643 BGB) Die Mitwirkungspflichten des AG sollten mit ihren Fristen genau im Werkvertrag festgehalten werden Im Fallbeispiel sind Mitwirkungspflichten des AG das Layout, Grafiken und Texte bereitzustellen. Genauso Informationen zur API des Systems oder eine Datenbank einzurichten. Der Ansprechpartner des AG koordiniert die Mitwirkungspflichten.

Abnahme und Haftungsbegrenzung Die Abnahme gehört zu den Pflichten des AG. Er darf die Abnahme nicht wegen un- wesentlicher Mängel verweigern. (§ 640 BGB) ● (^) Um Streit bei der Abnahme zu verweigern sollte im Vertrag aufgenommen werden, was unwesentliche Mängel sind. Abnahme ● (^) Die Abnahme sollte nicht aufgrund fehlender Kapazitäten mit Testing verwechselt werden! ● (^) Wenn eine Ingebrauchnahme vor Abnahme gewünscht ist (z.B. für den Vertrieb) sollte das in den Vertrag mit aufgenommen werden. ● Auch nach der Abnahme haftet der AN für durch das Produkt entstandene Schäden. Der Vertrag sollte unbedingt eine Haftungsbegrenzung beinhalten!

Nutzungsrechte und Rechte Dritter Dem AG werden nur die Nutzungsrechte übertragen, die zum Erfüllen des Vertragszwecks nötig sind (§ 31 Absatz 5 UrhG) ● (^) Wenn AG weitere Rechte benötigt, z.B. Bearbeitungsrechte, Rechte am Quellcode...) sollte dies im Vertrag vereinbart werden. ● (^) AG muss sich damit auseinander setzen, da das u.A. Wartung, Update, Support, App-Store Fragen... betreffen kann. ● (^) Wenn im Produkt Rechte Dritter betroffen sind, sollte im Vertrag stehen, wie mit diesen umgegangen wird. Im Fallbeispiel bemerkt der AG, dass er durch die externe Entwicklung der App zu stark an den AN gebunden wäre, da die App ein Kernprodukt des AG werden soll.

Fazit ● (^) Auch bei kleinen IT-Projekten sollten Verträge nicht aufgrund vermeintlicher Komplexität vermieden werden: Verträge führen zu mehr Klarheit. ● (^) Keine Angst, dass Auftraggeber durch Verträge abgeschreckt werden: Verträge schützen Auftraggeber und Auftragnehmer. ● (^) Ein guter Vertrag alleine macht kein gutes Projekt: Der Vertrag muss gelebt werden und die im Projekt involvierten (unerfahrenen) Mitarbeiter müssen über ihre Rechte und Pflichten Bescheid wissen.