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Zusammenfassung Abgabenordnung - Der Steuerbegriff ist in §3 AO definiert, Zusammenfassungen von Werkstoffkunde

Zusammenfassung Abgabenordnung - Der Steuerbegriff ist in §3 AO definiert

Art: Zusammenfassungen

2019/2020

Hochgeladen am 21.09.2020

Alex_Rose
Alex_Rose 🇩🇪

3.9

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Nur auf Docsity: Lade Zusammenfassung Abgabenordnung - Der Steuerbegriff ist in §3 AO definiert und mehr Zusammenfassungen als PDF für Werkstoffkunde herunter! Zusammenfassung Abgabenordnung Der Steuerbegriff ist in §3 AO definiert Folgende Merkmale kennzeichnen eine Steuer und lassen sich folgendermaßen abgrenzen: a) Geldleistung ≠ keine Gegenleistung, Dienstleistung b) Keine Gegenleistung ≠ Gebühren, Vorzugsleistung c) Auferlegt vom öffentl. rechtl. Gemeinwesen ≠ vertragliche. freiwillige Leistung d) Deckung des allg. Finanzbedarfs ≠ Vorzugslast, Gebühren, Beiträge e) Tatbestandsmäßigkeit, Gleichmäßigkeit ≠ willkürliche Besteuerung Öffentlich-rechtlichen Abgaben gehören neben Steuern noch: Gebühren: Gegenleistungen für die Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Deckung des Finanzbedarfs z.B. Abwassergebühr, Rundfunkbeiträge, Müllgebühr Beiträge: Werden unabhängig von der Inanspruchnahme erhoben z.B. Kammerbeitrag, Krankenkassenbeitrag Einteilung der Steuern Ertragshoheit - Wer erhält die Steuern? Bund Energiesteuer, Versicherungssteuer, Stromsteuer, Solidaritätszuschlag, Kraftfahrzeugsteuer Land Erbschaft-/Schenkungssteuer, Biersteuer, Lotteriesteuer Gemeinde Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer Gemeinschaft Körperschaft-/ Ertragsteuer, Lohn-und Einkommensteuer, Umsatzsteuer Überwälzbarkeit - Wer trägt die Steuer wirtschaftlich? Direkte Steuer Steuerschuldner = Steuerträger Gewerbesteuer, KFZ-Steuer, Grundsteuer, Erbschaftssteuer, Einkommensteuer, Körperschaftssteuer Indirekte Steuer Steuerschuldner ≠ Steuerträger Versicherungssteuer, Zölle, Alkopopsteuer, Tabaksteuer Gegenstand der Besteuerung Besitzsteuer Anknüpfung an Besitzwerte (Einkommen -Vermögen ) Gewerbesteuer (Realsteuer), Grundsteuer, Erbschaftssteuer (Realsteuer) Verkehrssteuer Anknüpfung an rechtliche/ wirtschatfliche Vorgänge Umsatzsteuer, Versicherungssteuer, Grunderwerbssteuer, Zölle Anknüpfung an Einfuhr/ Ausfuhr von Gegenständen Verbrauchssteuer Anknüpfung an Verbrauch der Waren Alkopopsteuer Abzugsfähigkeit bei der Gewinnermittlung Erhebungsformen Personensteuern nicht abzugsfähig Einkommensteuer, Körperschaftssteuer Sachsteuern i.d.R. abzugsfähig KFZ-Steuer, Grundsteuer Veranlagungssteuer Einkommensteuer, Körperschaftssteuer Abzugssteuer Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer