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Diese Zusammenfassung behandelt die Beziehung von Recht und Moral sowie die dementsprechenden Denkrichtungen des Naturrechts und des Rechtspositivismus.
Art: Zusammenfassungen
Hochgeladen am 01.07.2020
4.5
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Begriffserklärung: Recht
Definition A: „Recht ist eine normative Ordnung menschlichen Verhaltens, und das heißt ein System von menschlichem Verhalten regelnden Normen“ Recht als System von Regeln (nicht „Recht auf etwas“), die besagen was getan oder nicht getan werden soll.
Definition B: „Recht ist Wille zur Gerechtigkeit“ Gerechtigkeit als Ideal für Rechtsnormen, Recht muss also moralisch begründbar sein.
Bei Recht muss unterschieden werden, ob es sich um „formales“ (Vor Gericht Recht bekommen) oder um „materielles“ (Tatsächlich Recht haben) Recht handelt.
Das Recht hat im Vergleich zu unverbindlichen Normen einen Zwangscharakter, also bei Nichtbefolgung muss Strafe erfolgen. Dieser Zwangscharakter ist im Normalfall staatlich. Theoretisch kann man bei einer gut organisierten Mafia auch von einem Rechtssystem sprechen, allerdings ist der Staat bei der Durchsetzung seiner Zwangsakte letzten Endes Stärker. Damit man also von einer tatsächlichen Rechtsnorm sprechen kann, muss die Organisation ein Gewaltmonopol in ihrem Geltungsbereich besitzen, also sich über andere Organisationen hinwegsetzen können. Ebenfalls müssen die erlassenen Gesetze vom Großteil der Betroffenen akzeptiert und regelmäßig befolgt werden, wenn man von einer Rechts norm sprechen soll. Regeln, wer Rechtsnormen Verfassen darf nennen sich „Verfassungsnormen“.
Radbruch‘sche Formel:
Dieser Formel zufolge hat sich ein Richter bei einem Konflikt zwischen dem positiven (gesetzten) Recht und der Gerechtigkeit immer dann – und nur dann – gegen das Gesetz und stattdessen für die materielle Gerechtigkeit zu entscheiden, wenn das fragliche Gesetz
i
Funktionen des Rechts:
Recht
Moral
Funktionen:
System von Rechtsnormen , die das menschliche Verhalten regeln
Rechtspositivismus
Das Recht hat selbst ohne moralische Vertretbarkeit noch einen Wert, wenn es konsequent geahndet wird und somit Rechtssicherheit schafft.
Grundthesen des Rechtspositivismus
Kritik am Rechtspositivismus
Konflikt von positivem Recht und Naturrecht
Manche Sicherheitsmaßnahmen (z.B. zur Terrorbekämpfung) erlauben die Einschränkung des Naturrechts. So dürfen in konkreten Fällen z.B. das Briefgeheimnis und die Unverletzbarkeit der Wohnung eingeschränkt werden. Folter hingegen ist in einem Rechtsstaat grundsätzlich unzulässig.
Berechtigung beider Denkrichtungen
Gustav Radbruch besagt, dass das Recht einen naturrechtlichen Einfluss benötigt, da ansonsten „böse“ Gesetze erlassen werden können, da sie nicht moralisch vertretbar sein müssen und somit ein „Unrechtsstaat“ entstehen kann. Norbert Hoerster ist entgegengesetzter Meinung. Wenn die Moralvorstellungen einer Gesellschaft falsch sind (z.B. Nationalsozialismus), dann sind die „moralischen“ Gesetze ebenfalls falsch, was zu einem „Unrechtsstaat“ führt.
Abgrenzung von Recht und Moral
Beispiele für Naturrechtliche und Rechtspositivistische Zeiten
Antike Was nicht rechtens war, war nicht moralisch → Recht und Moral sind eine Einheit
1920er „Gesetz ist Gesetz“ → der Richter ist nicht „Diener der Gerechtigkeit“ sondern „Diener der Rechtssicherheit“
Heute fallen Recht und Moral auseinander, es gibt Gesetze, die Legal sind, aber nicht legitim (z.B. ehemaliges „Luftsicherheitsgesetz“, das es erlaubt ein Passagierflugzeug in Händen von Terroristen abzuschießen) und es gibt Taten, die illegal, aber legitim sind (z.B. gewaltloser Widerstand oder ziviler Ungehorsam und Widerstand gegen Diktaturen)