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Zusammenfassung Abitur Ethik - Recht und Moral, Zusammenfassungen von Ethik

Diese Zusammenfassung behandelt die Beziehung von Recht und Moral sowie die dementsprechenden Denkrichtungen des Naturrechts und des Rechtspositivismus.

Art: Zusammenfassungen

2019/2020

Hochgeladen am 01.07.2020

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Ethik
Recht und Moral
Begriffserklärung: Recht
Definition A:
„Recht ist eine normative Ordnung menschlichen Verhaltens, und das heißt ein System von
menschlichem Verhalten regelnden Normen“
Recht als System von Regeln (nicht „Recht auf etwas“), die besagen was getan oder nicht
getan werden soll.
Definition B:
„Recht ist Wille zur Gerechtigkeit“
Gerechtigkeit als Ideal für Rechtsnormen, Recht muss also moralisch begründbar sein.
Bei Recht muss unterschieden werden, ob es sich um „formales“ (Vor Gericht Recht
bekommen) oder um „materielles“ (Tatsächlich Recht haben) Recht handelt.
Das Recht hat im Vergleich zu unverbindlichen Normen einen Zwangscharakter, also bei
Nichtbefolgung muss Strafe erfolgen. Dieser Zwangscharakter ist im Normalfall staatlich.
Theoretisch kann man bei einer gut organisierten Mafia auch von einem Rechtssystem
sprechen, allerdings ist der Staat bei der Durchsetzung seiner Zwangsakte letzten Endes
Stärker. Damit man also von einer tatsächlichen Rechtsnorm sprechen kann, muss die
Organisation ein Gewaltmonopol in ihrem Geltungsbereich besitzen, also sich über andere
Organisationen hinwegsetzen können. Ebenfalls müssen die erlassenen Gesetze vom
Großteil der Betroffenen akzeptiert und regelmäßig befolgt werden, wenn man von einer
Rechtsnorm sprechen soll. Regeln, wer Rechtsnormen Verfassen darf nennen sich
„Verfassungsnormen“.
Radbruch‘sche Formel:
Dieser Formel zufolge hat sich ein Richter bei einem Konflikt zwischen dem positiven
(gesetzten) Recht und der Gerechtigkeit immer dann und nur dann gegen das Gesetz und
stattdessen für die materielle Gerechtigkeit zu entscheiden, wenn das fragliche Gesetz
Als „unerträglich ungerecht“ anzusehen ist oder
Das Gesetz die im Begriff des Rechts grundsätzlich angelegte Gleichheit aller
Menschen aus Sicht des Interpreten „bewusst verleugnet“, so Radbruch.
Begriffserklärung: Norm
Norm als eine Art Durchschnittswert
oder als praktische Notwendigkeit
(das muss gemacht werden)
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Ethik

Recht und Moral

Begriffserklärung: Recht

Definition A: „Recht ist eine normative Ordnung menschlichen Verhaltens, und das heißt ein System von menschlichem Verhalten regelnden Normen“ Recht als System von Regeln (nicht „Recht auf etwas“), die besagen was getan oder nicht getan werden soll.

Definition B: „Recht ist Wille zur Gerechtigkeit“ Gerechtigkeit als Ideal für Rechtsnormen, Recht muss also moralisch begründbar sein.

Bei Recht muss unterschieden werden, ob es sich um „formales“ (Vor Gericht Recht bekommen) oder um „materielles“ (Tatsächlich Recht haben) Recht handelt.

Das Recht hat im Vergleich zu unverbindlichen Normen einen Zwangscharakter, also bei Nichtbefolgung muss Strafe erfolgen. Dieser Zwangscharakter ist im Normalfall staatlich. Theoretisch kann man bei einer gut organisierten Mafia auch von einem Rechtssystem sprechen, allerdings ist der Staat bei der Durchsetzung seiner Zwangsakte letzten Endes Stärker. Damit man also von einer tatsächlichen Rechtsnorm sprechen kann, muss die Organisation ein Gewaltmonopol in ihrem Geltungsbereich besitzen, also sich über andere Organisationen hinwegsetzen können. Ebenfalls müssen die erlassenen Gesetze vom Großteil der Betroffenen akzeptiert und regelmäßig befolgt werden, wenn man von einer Rechts norm sprechen soll. Regeln, wer Rechtsnormen Verfassen darf nennen sich „Verfassungsnormen“.

Radbruch‘sche Formel:

Dieser Formel zufolge hat sich ein Richter bei einem Konflikt zwischen dem positiven (gesetzten) Recht und der Gerechtigkeit immer dann – und nur dann – gegen das Gesetz und stattdessen für die materielle Gerechtigkeit zu entscheiden, wenn das fragliche Gesetz

  • Als „unerträglich ungerecht“ anzusehen ist oder
  • Das Gesetz die im Begriff des Rechts grundsätzlich angelegte Gleichheit aller Menschen aus Sicht des Interpreten „bewusst verleugnet“, so Radbruch. - Begriffserklärung: Norm - Norm als eine Art Durchschnittswert oder als praktische Notwendigkeit (das muss gemacht werden) -

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Funktionen des Rechts:

  1. Recht schafft die Voraussetzung eines geordneten Zusammenlebens (soziale Integration)
  2. Recht reguliert menschliches Verhalten und hilft so, Konflikte zu vermeiden (Verhaltenssteuerung)
  3. Recht dient der geordneten Lösung entstandener Konflikte (Konfliktbereinigung)
  4. Recht reguliert die in jeder Gesellschaft existierenden Herrschaftsstrukturen (Legitimation und Organisation sozialer Herrschaft) → z.B. Organisation von Wahlen
  5. Recht schafft durch Begrenzung sozialer Herrschaft dem Einzelnen Freiräume (Sicherung der Freiheit) → z.B. Unverletzlichkeit der Wohnung
  6. Recht wird als Mittel der Gesellschaftssteuerung und – gestaltung eingesetzt (Soziale Technologie) →z.B. Lenkungseffekte des Steuerrechts und Umweltrecht beeinflussen Verhalten
  7. Recht beeinflusst die Sozialisation der Individuen (Erziehung)

Recht

Moral

Funktionen:

  • Soziale Integration
  • Verhaltenssteuerung
  • Konfliktbereinigung
  • Legitimation und Organisation sozialer Herrschaft
  • Sicherung der Freiheit
  • Gesellschaftssteuerung
  • Erziehung

System von Rechtsnormen , die das menschliche Verhalten regeln

  • Verbunden mit Sanktionen
  • Gebunden an einen Staat, der innerhalb eines Gebietes souverän ist und ein Gewaltmonopol besitzt
  • Tatsächlich wirksam, also im Großen und Ganzen auch akzeptiert Recht und Moral sind nicht Deckungsgleich. Es gibt Fälle, die moralischen Forderungen entsprechen (z.B. Tötungsverbot), manche sind moralisch neutral (z.B. Rechtsfahrgebot im Straßenverkehr) und mache sind moralisch umstritten (z.B. Abtreibungsregelungen)

Rechtspositivismus

Das Recht hat selbst ohne moralische Vertretbarkeit noch einen Wert, wenn es konsequent geahndet wird und somit Rechtssicherheit schafft.

Grundthesen des Rechtspositivismus

  1. Der Begriff des Rechts ist inhaltlich Neutral zu definieren, das heißt: Moral und Recht sind als getrennt zu betrachten (Neutralitäts- oder Trennungsthese)
  2. Der Begriff des Rechts ist so zu definieren, dass nur vom Gesetzgeber erlassene Gesetze unter ihn fallen. (Gesetzesthese)
  3. Die Anwendung des Rechts erfolgt im Wege wertungsfreier Subsumtion (= rechtliche Prüfung). (Subsumtionsthese)
  4. Die Maßstäbe richtigen Rechts sind subjektiver Natur, es gibt keine objektive Erkenntnis der Kriterien des richtigen Rechts. (Subjektivismusthese)
  5. Die Normen des Rechts sind in jedem Fall zu befolgen (Befolgungsthese)

Kritik am Rechtspositivismus

  1. Trennungsthese ist naturrechtlich fraglich.
  2. Gesetzesthese trifft nicht ganz zu, da es auch „Gewohnheitsrecht“ geben kann, also Gewohnheiten, die so normal sind, dass sie behandelt werden als wären es Rechtsnormen.
  3. Subsumtionsthese nicht erfüllbar, da das Recht zum einen sehr schwammig formuliert ist und daher mehrere Lösungen möglich sind und zum anderen, da Richter normale Menschen sind, können sie nicht „wertungsfrei“ urteilen.
  4. Die Subjektivismusthese bestreitet ein Naturrecht, ein intersubjektiver Rechtsanspruch wird jedoch nicht geleugnet.
  5. Die Befolgungsthese ist insofern hinfällig, da ein moralisch verwerfliches Gesetz meist trotzdem nicht befolgt wird.

Konflikt von positivem Recht und Naturrecht

Manche Sicherheitsmaßnahmen (z.B. zur Terrorbekämpfung) erlauben die Einschränkung des Naturrechts. So dürfen in konkreten Fällen z.B. das Briefgeheimnis und die Unverletzbarkeit der Wohnung eingeschränkt werden. Folter hingegen ist in einem Rechtsstaat grundsätzlich unzulässig.

Berechtigung beider Denkrichtungen

Gustav Radbruch besagt, dass das Recht einen naturrechtlichen Einfluss benötigt, da ansonsten „böse“ Gesetze erlassen werden können, da sie nicht moralisch vertretbar sein müssen und somit ein „Unrechtsstaat“ entstehen kann. Norbert Hoerster ist entgegengesetzter Meinung. Wenn die Moralvorstellungen einer Gesellschaft falsch sind (z.B. Nationalsozialismus), dann sind die „moralischen“ Gesetze ebenfalls falsch, was zu einem „Unrechtsstaat“ führt.

Abgrenzung von Recht und Moral

  • Recht wird durch den Gesetzgeber in einem formalen, demokratischen Akt, dem Gesetzgebungsprozess, festgelegt – Moral nicht
  • Recht gilt ab einem genau bestimmbaren Zeitpunkt: Wenn das Gesetz in Kraft tritt – Moral nicht
  • Recht braucht zu seiner Gültigkeit, anders als Moral, keine Gesinnung, denn es ist strafbewehrt. Auch wer nicht einsieht, dass er im Unrecht ist, wird bestraft – wer unmoralisch handelt, ohne es zu wissen bleibt ohne Schuld.
  • Recht ist klar aufgebaut und gegliedert: Bundesrecht bricht Landesrecht, Mord wird härter bestraft als Diebstahl – Auch diese klaren Abstufungen gelten für die Moral nicht.
  • Recht kennt kein Dilemma, entweder ist eine Handlung erlaubt oder verboten – auch hier hat die Moral es schwerer: Im Konfliktfall muss ich selbst abwägen, was moralischer ist.

Beispiele für Naturrechtliche und Rechtspositivistische Zeiten

Antike Was nicht rechtens war, war nicht moralisch → Recht und Moral sind eine Einheit

1920er „Gesetz ist Gesetz“ → der Richter ist nicht „Diener der Gerechtigkeit“ sondern „Diener der Rechtssicherheit“

Heute fallen Recht und Moral auseinander, es gibt Gesetze, die Legal sind, aber nicht legitim (z.B. ehemaliges „Luftsicherheitsgesetz“, das es erlaubt ein Passagierflugzeug in Händen von Terroristen abzuschießen) und es gibt Taten, die illegal, aber legitim sind (z.B. gewaltloser Widerstand oder ziviler Ungehorsam und Widerstand gegen Diktaturen)