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Zusammenfassung Abitur Ethik - Straftheorien, Zusammenfassungen von Ethik

Diese Zusammenfassung setzt sich hauptsächlich mit Strafe und den damit zusammenhängenden Theorien

Art: Zusammenfassungen

2019/2020

Hochgeladen am 01.07.2020

Theresa_Schanze
Theresa_Schanze 🇩🇪

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Ethik
Straftheorien
Strafvollzug
Arten des Strafvollzuges:
Offener Vollzug Geschlossener Vollzug Hochsicherheitstrakt
Keine/ verminderte Vorkehrungen
Keine Fenstergitter
Unverschlossene Türen
Freigang
Urlaub
Überwachung
Fenstergitter
Gesicherte Türen
Kein Freigang
Überwachung
Gitter aus gehärtetem Stahl
Elektrische Türen
Zusätzlich gesichert
Täter ohne Flucht- oder
Missbrauchsgefahr
Täter bei denen Gefahr
zur Flucht oder einer
weiteren Straftat
besteht
Terroristen, Mörder
Ziel des Strafvollzuges:
Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten
Täter soll Leben ohne Straftaten beigebracht werden
Leben in Gefängnis möglichst ähnlich zu normalem Leben
Nach Beendigung der Freiheitsstrafe: Resozialisierung des Täters
Tatsächlicher Strafvollzug:
Täter werden oft erneut straftätig
Leben in Gefängnis „menschenunwürdig“ (Unterdrückung, Hierarchien, Platzmangel etc.)
Resozialisierung erfolgt meist nicht
Rechtsstaatprinzipien
Gleichheit vor dem Gesetz
Unabhängigkeit des Richters
Anspruch auf rechtliches Gehör
Keine Strafe ohne Gesetz
Verbot von Mehrfachbestrafung
Keine erzwungenen Geständnisse
Kein Festhalten eines Verdächtigen ohne richterlichen Beschluss (>24h)
Beweislast liegt bei der Anklage
Verbot von Kollektivstrafen
Keine Einschränkungen der Verteidigung
Einspruch gegen Urteil möglich
Art. 3 GG
Art. 97 GG
Art. 103 GG
Art. 103 GG
Art. 103 GG
Art. 104 GG
Art. 04 GG
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Ethik

Straftheorien

Strafvollzug

Arten des Strafvollzuges:

Offener Vollzug Geschlossener Vollzug Hochsicherheitstrakt Keine/ verminderte Vorkehrungen Keine Fenstergitter Unverschlossene Türen Freigang Urlaub

Überwachung Fenstergitter Gesicherte Türen Kein Freigang

Überwachung Gitter aus gehärtetem Stahl Elektrische Türen

Zusätzlich gesichert Täter ohne Flucht- oder Missbrauchsgefahr

Täter bei denen Gefahr zur Flucht oder einer weiteren Straftat besteht

Terroristen, Mörder

Ziel des Strafvollzuges:

  • Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten
  • Täter soll Leben ohne Straftaten beigebracht werden
  • Leben in Gefängnis möglichst ähnlich zu normalem Leben
  • Nach Beendigung der Freiheitsstrafe: Resozialisierung des Täters

Tatsächlicher Strafvollzug:

  • Täter werden oft erneut straftätig
  • Leben in Gefängnis „menschenunwürdig“ (Unterdrückung, Hierarchien, Platzmangel etc.)
  • Resozialisierung erfolgt meist nicht

Rechtsstaatprinzipien

  • Gleichheit vor dem Gesetz
  • Unabhängigkeit des Richters
  • Anspruch auf rechtliches Gehör
  • Keine Strafe ohne Gesetz
  • Verbot von Mehrfachbestrafung
  • Keine erzwungenen Geständnisse
  • Kein Festhalten eines Verdächtigen ohne richterlichen Beschluss (>24h)
  • Beweislast liegt bei der Anklage
  • Verbot von Kollektivstrafen
  • Keine Einschränkungen der Verteidigung
  • Einspruch gegen Urteil möglich

Art. 3 GG Art. 97 GG Art. 103 GG Art. 103 GG Art. 103 GG Art. 104 GG Art. 04 GG

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Verhältnisse von Recht und Moral

Recht verhindert Moral: Das Recht kommt zu früh. Bevor sich ein Mensch bezüglich einer Handlung ein moralisches Urteil bilden kann, gibt es ein Gesetz dazu, sodass ich mich selbst nicht mehr moralisch anstrengen muss, sondern mich nur noch auf die Gerichte verlasse.

Das Recht ist gesellschaftlich sanktionierte Rache: Das Recht kommt zu spät. Der Gesellschaftsvertrag, der das Bestrafen von der einzelnen Person auf den Staat als Gewaltmonopol übertrug und moralische Normen „einfror“ – so festigte, wie sie gerade waren – kam zu spät. Zu diesem Zeitpunkt waren die moralischen Verhältnisse bereits ungerecht.

Das Recht ist geronnene Moral: Das Recht kommt genau richtig. Die moralischen Normen werden im Sinne des aktuellen Zeitgeistes zu Rechtsnormen und können somit auch wiederaufgehoben werden, wenn sich die Moral verändert (z.B. Homosexualität).

Straftheorien

Straftheorien

Absolute Straftheorien: Die Strafe ist zweckfrei; Der Grund des Strafens liegt allein in der Straftat, die auszugleichen ist. Strafe ist Schuldausgleich, Vergeltung, Sühne des Täters

Relative Straftheorien: Sie Strafe dient dem Zweck eine Wiederholung der Straftat zu verhindern

durch Einwirken auf den Täter (Individual- oder Spezialprävention)

durch Einwirken auf Täter und Opfer mit dem Ziel eines Ausgleichs (Täter-Opfer- Ausgleich)

durch Einwirken auf die Allgemeinheit (Generalprävention)

Individuelle Abschreckung /“Denkzettel“ (negative Individual- prävention) Resozialisierung (positive Individual- prävention)

Sicherung des Täters auf Zeit (Freiheitsentziehung)

Abschreckung anderer (negative General- prävention)

Bestätigung des Rechtbewusstseins und Verarbeitung von Rachegelüsten (positive General- prävention)

Notwendigkeit eines Zwangsapparates

Nur durch die öffentliche Durchführung von Strafen entzieht man anderen den Grund für die Gedanken, niemand halte sich an Regeln. Dies ist also notwendig, damit sich alle an ebendiese halten. Die Durchführung von Strafen wird auch von einer breiten Allgemeinheit aufgrund deren Gerechtigkeitssinns verlangt.

Nachteile eines staatlich geführten Zwangsapparates sind die Kosten und die Gefahr des Falschurteils. Ein Zwangsapparat ist nur dann vernünftig, wenn diese Nachteile weniger schwere Auswirkung haben als der Freiheitsverlust durch Instabilität.

Wurde dies entschieden, so gilt die Regelung anzuwenden, die die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten der Nachteile so gering wie möglich macht (wenig kosten, wenige Falschurteile). Die Beste Regelung ist hierbei die, dass die Gesetze unparteiisch und regelmäßig nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit angewandt werden.

Macht und Recht im Staat

Kontraktualismus

Laut Thomas Hobbes möchte jeder Mensch für sich das Beste, aber andere hindern ihn daran, da diese ebenfalls nur für sich selbst das beste wollen, so muss sich jeder ständig gegen Jeden Verteidigen, um seine Interessen zu schützen und es kommt zu einem Krieg aller gegen alle. Um diese anstrengende Situation zu vermeiden, schließt der Mensch Verträge, die jedem ein gutes Leben ermöglichen. Da diese Verträge jedoch jederzeit gebrochen werden können benötigt es eine Gewalt, die jeden zum Einhalten dieser Verträge zwingt – den Staat. Dieser sollte unparteiisch sein, sodass er nicht zu seinem eigenen Gunsten entscheidet. Sollte dem Staat der Schutz des Bürgers nicht (mehr) gelingen, so muss sich der Bürger auch nicht mehr an die Verträge halten.

Kritisiert wird hierbei, dass der sogenannte Naturzustand – der Krieg aller gegen alle – heutzutage nicht mehr existiert und wir uns somit nicht entscheiden können, uns einem Vertrag zu unterwerfen. Ebenso übersieht die egoistische Ansichtsweise den Altruismus.

Moral der Herrschenden

Häufig werden die heutigen Gesetze nur dazu verwendet, um die Macht der Herrschenden zu sichern – ganz egal wie moralisch vertretbar das ist. So wird auch häufig eine Doppelmoral angewandt, die Herrschenden Dinge vergibt, die Normalen nicht vergeben wird. So wird vom Philosoph Machiavelli empfohlen, lieber ein gefürchteter Herrscher zu sein, als sich mit dem Volk anzufreunden. Auch Montesquieu wirft der Aristokratie vor, die Machthaber zu korrumpieren. Gewaltenteilung soll die Macht einschränken, dies ist aber nicht überall der Fall (z.B. Deutschland).