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Diese Zusammenfassung setzt sich hauptsächlich mit Strafe und den damit zusammenhängenden Theorien
Art: Zusammenfassungen
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Strafvollzug
Arten des Strafvollzuges:
Offener Vollzug Geschlossener Vollzug Hochsicherheitstrakt Keine/ verminderte Vorkehrungen Keine Fenstergitter Unverschlossene Türen Freigang Urlaub
Überwachung Fenstergitter Gesicherte Türen Kein Freigang
Überwachung Gitter aus gehärtetem Stahl Elektrische Türen
Zusätzlich gesichert Täter ohne Flucht- oder Missbrauchsgefahr
Täter bei denen Gefahr zur Flucht oder einer weiteren Straftat besteht
Terroristen, Mörder
Ziel des Strafvollzuges:
Tatsächlicher Strafvollzug:
Rechtsstaatprinzipien
Art. 3 GG Art. 97 GG Art. 103 GG Art. 103 GG Art. 103 GG Art. 104 GG Art. 04 GG
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Verhältnisse von Recht und Moral
Recht verhindert Moral: Das Recht kommt zu früh. Bevor sich ein Mensch bezüglich einer Handlung ein moralisches Urteil bilden kann, gibt es ein Gesetz dazu, sodass ich mich selbst nicht mehr moralisch anstrengen muss, sondern mich nur noch auf die Gerichte verlasse.
Das Recht ist gesellschaftlich sanktionierte Rache: Das Recht kommt zu spät. Der Gesellschaftsvertrag, der das Bestrafen von der einzelnen Person auf den Staat als Gewaltmonopol übertrug und moralische Normen „einfror“ – so festigte, wie sie gerade waren – kam zu spät. Zu diesem Zeitpunkt waren die moralischen Verhältnisse bereits ungerecht.
Das Recht ist geronnene Moral: Das Recht kommt genau richtig. Die moralischen Normen werden im Sinne des aktuellen Zeitgeistes zu Rechtsnormen und können somit auch wiederaufgehoben werden, wenn sich die Moral verändert (z.B. Homosexualität).
Straftheorien
Absolute Straftheorien: Die Strafe ist zweckfrei; Der Grund des Strafens liegt allein in der Straftat, die auszugleichen ist. Strafe ist Schuldausgleich, Vergeltung, Sühne des Täters
Relative Straftheorien: Sie Strafe dient dem Zweck eine Wiederholung der Straftat zu verhindern
durch Einwirken auf den Täter (Individual- oder Spezialprävention)
durch Einwirken auf Täter und Opfer mit dem Ziel eines Ausgleichs (Täter-Opfer- Ausgleich)
durch Einwirken auf die Allgemeinheit (Generalprävention)
Individuelle Abschreckung /“Denkzettel“ (negative Individual- prävention) Resozialisierung (positive Individual- prävention)
Sicherung des Täters auf Zeit (Freiheitsentziehung)
Abschreckung anderer (negative General- prävention)
Bestätigung des Rechtbewusstseins und Verarbeitung von Rachegelüsten (positive General- prävention)
Notwendigkeit eines Zwangsapparates
Nur durch die öffentliche Durchführung von Strafen entzieht man anderen den Grund für die Gedanken, niemand halte sich an Regeln. Dies ist also notwendig, damit sich alle an ebendiese halten. Die Durchführung von Strafen wird auch von einer breiten Allgemeinheit aufgrund deren Gerechtigkeitssinns verlangt.
Nachteile eines staatlich geführten Zwangsapparates sind die Kosten und die Gefahr des Falschurteils. Ein Zwangsapparat ist nur dann vernünftig, wenn diese Nachteile weniger schwere Auswirkung haben als der Freiheitsverlust durch Instabilität.
Wurde dies entschieden, so gilt die Regelung anzuwenden, die die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten der Nachteile so gering wie möglich macht (wenig kosten, wenige Falschurteile). Die Beste Regelung ist hierbei die, dass die Gesetze unparteiisch und regelmäßig nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit angewandt werden.
Kontraktualismus
Laut Thomas Hobbes möchte jeder Mensch für sich das Beste, aber andere hindern ihn daran, da diese ebenfalls nur für sich selbst das beste wollen, so muss sich jeder ständig gegen Jeden Verteidigen, um seine Interessen zu schützen und es kommt zu einem Krieg aller gegen alle. Um diese anstrengende Situation zu vermeiden, schließt der Mensch Verträge, die jedem ein gutes Leben ermöglichen. Da diese Verträge jedoch jederzeit gebrochen werden können benötigt es eine Gewalt, die jeden zum Einhalten dieser Verträge zwingt – den Staat. Dieser sollte unparteiisch sein, sodass er nicht zu seinem eigenen Gunsten entscheidet. Sollte dem Staat der Schutz des Bürgers nicht (mehr) gelingen, so muss sich der Bürger auch nicht mehr an die Verträge halten.
Kritisiert wird hierbei, dass der sogenannte Naturzustand – der Krieg aller gegen alle – heutzutage nicht mehr existiert und wir uns somit nicht entscheiden können, uns einem Vertrag zu unterwerfen. Ebenso übersieht die egoistische Ansichtsweise den Altruismus.
Moral der Herrschenden
Häufig werden die heutigen Gesetze nur dazu verwendet, um die Macht der Herrschenden zu sichern – ganz egal wie moralisch vertretbar das ist. So wird auch häufig eine Doppelmoral angewandt, die Herrschenden Dinge vergibt, die Normalen nicht vergeben wird. So wird vom Philosoph Machiavelli empfohlen, lieber ein gefürchteter Herrscher zu sein, als sich mit dem Volk anzufreunden. Auch Montesquieu wirft der Aristokratie vor, die Machthaber zu korrumpieren. Gewaltenteilung soll die Macht einschränken, dies ist aber nicht überall der Fall (z.B. Deutschland).