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Leitfäden und Tipps
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Sicherheitsübereignung, Grafiken und Mindmaps von Sachenrecht

Übersicht zu den grundsätzen der sicherheits übereignung

Art: Grafiken und Mindmaps

2020/2021

Hochgeladen am 14.09.2023

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hina-khan-13 🇩🇪

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Jura-Ass Zivilrecht Mobiliarsachenrecht Ubersichten Ubersicht Die Sicherungsiibereignung |. Grundlagen Problem: Das Sicherungseigentum kénnte dem Typenzwang widersprechen. Das BGB kennt kein besitzloses Pfandrecht. Das Sicherungseigentum ist in der Sache jedoch nichts anderes als ein derartiges Pfandrecht. Das Sicherungseigentum gab es jedoch schon vor der Schaffung des BGB und ist durch das RG anerkannt worden (RGZ 2, 168; 13, 200; 26, 180). Hatte der Gesetzge- ber das SE verbieten wollen, hatte er es ausdriicklich getan. Zudem ist es wirtschaft- lich sinnvoll, da gerade mittelstandische Betriebe auf den Besitz z.B. von Maschinen, mit denen sie arbeiten, angewiesen sind, andere Sicherheiten hingegen nicht zur Ver- fiigung stehen. Il. Entstehungstatbestand: Das Sicherungseigentum wird in der gleichen Art und Weise Ubertragen wie das Eigen- tum, welches keiner treuhanderischen Bindung unterliegt. 1. Ubereignung a) Einigung mit dem Berechtigten b) Ubergabe S Fi oni : Bestimmtheitsgrundsatz: Konkretes Rechtsvert is, welches den Die dingliche Einigung muss sich auf be-|Sicherungsgeber auf Zeit zum Besitz ge- stimmte Sachen erstrecken geniiber dem Sicherungsnehmer berech- =>Es muss jederzeit feststellbar sein, wel- | tigt. che individuell bestimmten Sachen ihren Eigentimer wechseln. Hinreichende Bestimmtheit, wenn es in-|Vgl. hierzu das Problemblatt in Kapitel 2: folge der Wahl einfacher auRerer Ab-|Anforderungen an das Besitzmittlungsver- grenzungskriterien fiir jeden, der die Par-| haltnis bei der Sicherungstibereignung teiabreden in dem fiir den Eigentums- Ubergang vereinbarten Zeitpunkt kennt, ohne weiteres ersichtlich ist, welche indi- viduell bestimmten Sachen Ubereignet werden. 2. Die Sicherungsabrede Ersatzakzessorietat durch schuldrechtliche Vereinbarung lll. Verwertung Verwertungsregelung im Sicherungsver-|Gesetzliche Verwertungsregelung, wenn trag: zumeist durch freihandigen Verkauf |eine entsprechende Vereinbarung im Ver- trag fehit: durch 6ffentliche Versteigerung (str.)