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Aufgaben des Wirtschaftprüfers
Art: Mitschriften
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Nach §1 der Wirtschaftsprüferordnung sind Wirtschaftsprüfer Personen, die als solches öffentlich bestellt worden sind. Dazu benötigt die Person eine persönliche und fachliche Eignung im Zulassungs- und Prüfungsverfahren. Der Beruf des Wirtschaftsprüfers gehört zu den freien Berufen, somit ist die Tätigkeit kein Gewerbe.^1 Wirtschaftsprüfer sind gekennzeichnet durch eine besondere fachliche Qualifikation und eine unabhängige und eigenverantwortliche Arbeitsweise. Zudem unterliegen Wirtschaftsprüfer umfassenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten. Das ist von Bedeutung, da Wirtschaftsprüfer eine wichtige Sicherungsfunktion für die Wirtschaft haben und Vertrauen bei Kapitalmarkt, Anteilseigner und der Öffentlichkeit schaffen.^2 Denn ihre Kernaufgabe ist eine betriebswirtschaftliche Abschlussprüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, zu prüfen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen^3 Unter Abschlussprüfung versteht man die Kontrolle der Ordnungs‐ und Rechtmäßigkeit der Buchführung und des Abschlusses eines Unternehmens hinsichtlich der einschlägigen Vorschriften z.B. HGB oder IFRS. Diese Aufgabe darf auf Grund des öffentlichen Interesses ausschließlich von einem Wirtschaftsprüfer abgenommen werden.^4 Zu dem Aufgabengebiet eines Wirtschaftsprüfers gehören zudem: