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Art: Zusammenfassungen
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(1) Angebot (§145) Definition Angebot: Ein Angebot ist eine empfangsbed u ̈rftige Willenserklärung, durch die einem anderen ein Vertragsschluss so angetragen wird, dass dieser durch ein bloßes „Ja“ den Vertrag zustande bringen kann. Das setzt voraus, dass wenigstens die wesentlichen Vertragsbestandteile (essentiale negotii), hier Kaufsache und Kaufpreis, aus der Erklärung zu entnehmen sind.
I. Abgabe einer Erklärung mit Rechtsbindungswillen (kein invitatio ad offerendum) II. Zugang (§130 I 1) III. Kein Wiederruf (130 I 2) IV. Hinreichend bestimmt bzgl. Inhalt, Vertragspartner
(2) Annahme (§147 BGB) Definition Annahme: Die Annahme ist eine empfangsbed u ̈ rftige Willenserklärung, durch die der Erklärende zu erkennen gibt, dass er mit dem Angebot einverstanden ist.
I. Willenserklärung II. Zugang (§130 I 1), wenn Zugang nicht erheblich (§ 151 S.1) III. Kein Wiederruf (§ 130 I 2) IV. In Bezug auf das Angebot V. Inhalt: Ja (Übereinstimmung mit Angebot, sonst § 150 II) VI. Rechtzeitigkeit (§§ 146-149, sonst § 150 I)
(1) Grundsätzlich: Geschäftsfähigkeit ist gegeben
(2) Ausnahme: Geschäftsunfähigkeit § 104 BGB
I. Voraussetzung
(3) Beschrankte Geschäftsfähigkeit, § 106 BGB I. Voraussetzung: Minderjährige 7+ II. Folge: Regelungen der §§ 107 – 113 BGB werden angewendet
(1) Wirksamkeit der Rechtsgeschäfte des Minderjährigen nur, wenn…
I. Lediglich ein rechtlicher Vorteil für den Minderjährigen (§ 107)
Kausalität II. Arglistige Täuschung (§ 123 I Var.1 BGB)
(2) Anfechtungserklärung (§ 143 BGB)
I. Willenserklärung II. Durch den Anfechtungsberechtigten III. Gegenüber dem richtigen Anfechtungsgegner
(3) Anfechtungsfrisst (§ 121 oder § 124 BGB)
(4) Kein Ausschluss der Anfechtung
(5) Rechtsfolge: Die Willenserklärung ist ex tunc nichtig
(1) Anwendbarkeit
I. Auf Willenserklärungen II. Nicht bei höchstpersönlichen Rechtsgeschäften (zB Testament, Eheschließung, Erbvertrage)
(2) Eigene Willenserklärung
I. Der Stellvertreter gibt eine eigene Willenserklärung ab
(3) Im fremden Namen
I. Offenkundigkeit der Stellvertretung
(4) Mit Vertretungsmacht
I. Rechtsgeschäft: Vollmacht, § 167 BGB II. Gesetz: zu Eltern (§§ 1626, 1629 BGB); Vereinsvorstand (§ 26 II BGB); Prokurist (§ 48 HGB); Handlungsvollmacht (§ 54 HGB); Geschäftsführer einer GmbH (§ 35 GmbHG) III. Rechtsschein: Duldungs- und Anscheinsvollmacht, §§ 170 ff. BGB, § 56 HGB
A. Anspruch I. Anspruchssteller ist Eigentümer
Rechtsfolge: Herausgabe der Sache
Definition: Jeder vermögenswerte Vorteil
Ohne Rechtsgrund
Rechtsgrund kann z.B. ein Schuldverhä ltnis sein (z.B. § 433 BGB)
Rechtsfolge: Herausgabe des Erlangten