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Leitfäden und Tipps
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Buchhaltung Aufgaben, Übungen von Wirtschaftsmathematik

Dies dient zu Übungszwecken, nicht zur Kopie. Aufgaben und Antworten

Art: Übungen

2022/2023

Hochgeladen am 24.02.2024

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christiane-lowin 🇩🇪

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F. Einsendeaufgabe
Buchführungspflichten und Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung
Bitte reichen Sie Ihre Lösungen über die Online-Lernplattform ein oder schicken
Sie uns diese per Post. Geben Sie bitte immer den Code zum Studienheft an (siehe oben rechts).
den Aufgaben sind möglichst kurz und präzise zu beantworten.
1. Zu den folgenden Fällen (a-k) ist kurz und präzise Stellung zu beziehen. Eine Beurteilung, die
sich auf eine gesetzliche Regelung stützt, sollte die entsprechenden Paragrafen des HGB nennen.
a) Unter einem Jahresabschluss fehlen die Angaben zu § 251 HGB.
Die Angaben zu den Haftungsverhältnissen in den Jahresabschlüssen werden von § 251 HGB
geregelt. Sie sollen Gläubiger oder Anleger vor Risiken warnen, die möglicherweise nicht in der
Bilanz ausgewiesen werden. Diese Verpflichtungen dürfen nicht ausgewiesen werden, wenn
entweder die Verpflichtungen nicht mehr bestehen oder die Rückstellungen oder Verbindlichkeiten
bereits in voller Höhe der möglichen Verpflichtung ausgewiesen worden sind.
5 Pkt.
b) Der Jahresabschluss wird nicht um einen Lagebericht ergänzt.
264 Abs. 1 HGB schreibt vor, dass der gesetzliche Vertreter einer großen bis
mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Rahmen der Rechnungslegung einen zusätzlichen
Lagebericht als ergänzendes Berichtsinstrument aufzustellen hat.
Für eine kleine Kapitalgesellschaft muss dieser nicht erstellt werden.
5 Pkt.
c) Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung einer Kapitalgesellschaft beginnt mit dem Rohergebnis.
Gemäß § 276 HGB dürfen kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften ihre Erfolgsrechnung mit dem
Bruttogewinn beginnen.
6 Pkt.
c) Der Jahresabschluss einer deutschen Kapitalgesellschaft ist in der englischen Sprache verfasst. Der
Jahresabschluss ist gemäß § 244 HGB in deutscher Sprache anzufertigen.
5 Pkt.
d) Ein Einzelunternehmer verzichtet auf die Erstellung des Inventars.
Die Kaufmannseigenschaft ist vorgegeben durch die handelsrechtliche Buchführungspflicht, nach
§ 241 a HGB. Sie definiert Größenkriterien, bei deren Unterschreitung an den Stichtagen von zwei
aufeinander folgenden Geschäftsjahren ein Umsatz von höchstens 600.000 und ein
Jahresüberschuss von höchstens 60.000 € nicht zur Erstellung eines Inventars verpflichtet sind.
5 Pkt.
BUJA 1
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F. Einsendeaufgabe

Buchführungspflichten und Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Bitte reichen Sie Ihre Lösungen über die Online-Lernplattform ein oder schicken Sie uns diese per Post. Geben Sie bitte immer den Code zum Studienheft an (siehe oben rechts). den Aufgaben sind möglichst kurz und präzise zu beantworten.

  1. Zu den folgenden Fällen (a-k) ist kurz und präzise Stellung zu beziehen. Eine Beurteilung, die sich auf eine gesetzliche Regelung stützt, sollte die entsprechenden Paragrafen des HGB nennen. a) Unter einem Jahresabschluss fehlen die Angaben zu § 251 HGB. Die Angaben zu den Haftungsverhältnissen in den Jahresabschlüssen werden von § 251 HGB geregelt. Sie sollen Gläubiger oder Anleger vor Risiken warnen, die möglicherweise nicht in der Bilanz ausgewiesen werden. Diese Verpflichtungen dürfen nicht ausgewiesen werden, wenn entweder die Verpflichtungen nicht mehr bestehen oder die Rückstellungen oder Verbindlichkeiten bereits in voller Höhe der möglichen Verpflichtung ausgewiesen worden sind. 5 Pkt. b) Der Jahresabschluss wird nicht um einen Lagebericht ergänzt. 264 Abs. 1 HGB schreibt vor, dass der gesetzliche Vertreter einer großen bis mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Rahmen der Rechnungslegung einen zusätzlichen Lagebericht als ergänzendes Berichtsinstrument aufzustellen hat. Für eine kleine Kapitalgesellschaft muss dieser nicht erstellt werden. 5 Pkt. c) Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung einer Kapitalgesellschaft beginnt mit dem Rohergebnis. Gemäß § 276 HGB dürfen kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften ihre Erfolgsrechnung mit dem Bruttogewinn beginnen. 6 Pkt. c) Der Jahresabschluss einer deutschen Kapitalgesellschaft ist in der englischen Sprache verfasst. Der Jahresabschluss ist gemäß § 244 HGB in deutscher Sprache anzufertigen. 5 Pkt. d) Ein Einzelunternehmer verzichtet auf die Erstellung des Inventars. Die Kaufmannseigenschaft ist vorgegeben durch die handelsrechtliche Buchführungspflicht, nach § 241 a HGB. Sie definiert Größenkriterien, bei deren Unterschreitung an den Stichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren ein Umsatz von höchstens 600.000 € und ein Jahresüberschuss von höchstens 60.000 € nicht zur Erstellung eines Inventars verpflichtet sind. 5 Pkt. BUJA 1

f) Eine Personengesellschaft wurde am 1. Dezember des Jahres X1 gegründet. Da im Monat Dezember X1 nur geringe Umsätze angefallen waren, wurde der erste Jahresabschluss auf den 31.12.X2 unter Einbeziehung der Zahlen des Dezember X1 aufgestellt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses einer Personengesellschaft ist kein Zeitraum festgelegt. Es wird lediglich durch § 242 HGB bestimmt, dass ein Kaufmann zu Beginn und zum Ende eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen hat. Das Geschäftsjahr muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen, es muss dabei nur den Zeitraum von 12 Monaten entsprechen. Ein abweichendes Geschäftsjahr (01.12.X1-30.11.X2) müsste dennoch beantragt und von dem Finanzamt genehmigt werden, weil die Einbeziehung des Monats Dezember X1 im Jahresabschluss für X2 ist nicht zulässig ist. Im Jahr X1 gibt es ein Rumpfgeschäftsjahr, das kürzer als 12 Monate ist und zur Anpassung an das Haushaltsjahr dient. Für dieses Rumpfgeschäftsjahr ist der Jahresabschluss zum 31.12.X1 gesondert zu erstellen. 5 Pkt. g) Die Bilanz einer GmbH wird allein vom Steuerberater dieses Unternehmens unterzeichnet. Gemäß § 245 HGB hat der Geschäftsführer einer GmbH den Jahresabschluss zu unterzeichnen. Die Bilanz ist Teil des Jahresabschlusses. Mit der verbindlichen Unterschrift des Geschäftsführers muss der Jahresabschluss am Ende abgeschlossen werden. Die Unterzeichnung der einzelnen Teile des Jahresabschlusses, in unserem Fall der Bilanz, ist nur dann erforderlich, wenn die Teile des Jahresabschlusses nicht in einer Weise miteinander verbunden sind, die eine nachträgliche Trennung offensichtlich machen würde. 5 Pkt. h) Der Jahresabschluss einer KG wird ausschließlich von den Komplementären unterzeichnet. Dieser Fall ist zulässig da der Jahresabschluss gemäß § 245 HGB von allen persönlich haftenden Gesellschaftern zu unterzeichnen ist. Bei einer KG sind daher alle persönlich haftenden Komplementäre der KG zur Unterschrift verpflichtet. 5 Pkt****. i) Nur die Kommanditisten einer KG unterzeichnen den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss ist so nicht zulässig da die Kommanditisten einer KG nur haftend eingeschränkte Gesellschafter der KG sind. Die Unterschrift reicht nach § 245 HGB nicht aus. Somit ist der Jahresabschluss nicht zulässig. Es fehlt die Unterschriften der Vollhafter, sprich der Komplementäre. 5 Pkt. j) Den Jahresabschluss einer KG unterzeichnen sämtliche Voll- und Teilhafter. Solange die Komplementäre dieser KG unterschrieben haben, ist dieser Jahresabschluss gültig nach § 245 HGB. Die Unterschrift der Teilhafter ist unnötig. Somit ist der Jahresabschluss dennoch zulässig. 5 Pkt. k) Ein Kleingewerbetreibender ermittelt seinen Gewinn aus Gewerbebetrieb freiwillig durch eine Bilanz und eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Es kann jeder aus freiem Willen eine Bilanzierung und eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung erstellen. Es ist kein Vorbehalt für andere Unternehmensgruppen.

  1. Ein finanzamtlicher Betriebsprüfer stellt beim Beginn seiner Prüfung an einem 3. August im Büro des Steuerpflichtigen Folgendes fest: a) Das Kassenbuch liegt nicht vor; nach Aussagen des Steuerpflichtigen läge es beim Steuerberater. Der Betriebsprüfer unterbricht die Prüfung und kündigt die Fortsetzung für den 4. August an. b) Am 4. August ist das Kassenbuch vorhanden. Der Steuerpflichtige hatte das Kassenbuch ganz offensichtlich seit Ende Juli nicht täglich geführt und am Abend des 3. August „aktualisiert“. Dabei hatte er sich im Datum geirrt und die Eintragungen bis zum 8. August vorgenommen (Anmerkung: Ein Fall aus der beruflichen Praxis des Autors). Nehmen Sie eine kritische Würdigung dieses Falles vor. Gehen Sie dabei auch auf mögliche Konsequenzen ein. Nach §146 Abs.1 AO sollen Kasseneinnahmen täglich aufgezeichnet werden. Es muss die Möglichkeit gegeben sein zu jederzeit einen Kassensturz oder Kontrolle mit einem Soll-Ist-Abgleich durchzuführen. " Kassensturzfähigkeit" Somit kann man davon ausgehen das hier die Kassenbücher gefälscht worden sind bzw. nicht rechtmäßig geführt worden sind. Zumal zusätzlich hier die Geschäftsvorfälle, die Vorrausgebucht worden sind, hier nach dem 03 August nur erdacht worden sind. Dies ist ein schwerwiegender Mängel und kann zur Verwerfung der Buchführung bis hin zur Schätzung der Besteuerungsgrundlage nach § 162 AO mittels des finanzamtlichen Prüfers führen. 20 Pkt. insges. 100 Pkt. BUJA 1

Einsendeaufgabe F

Bewertungsschlüssel: BUJA 1