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Alles über die Kindergrundsicherung
Art: Abiturprüfungen
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Folgen von Kinderarmut
Säule I - Neues Kindergeld: Ersetzt bestehendes Kindergeld, Kinderzuschlag, Kindersätze der Grundsicherung und Teile des Bildungs- und Teilhabepakets. Berechnung gestaffelt nach Einkommen der Eltern und Alter der Kinder. Sockelbetrag: 250 Euro pro Kind und Monat. Höchstbeträge für Familien mit geringem Einkommen: Bis 6 Jahre: bis zu 400 Euro. 6 bis 13 Jahre: bis zu 458 Euro. Ab 14 Jahren: bis zu 478 Euro. Höchstbetrag sinkt um 35 Euro pro 100 Euro zusätzliches Einkommen der Eltern + Unkomplizierte Online-Antragstellung vorgesehen Säule II – Teilhabekonto: Monatlich 30 Euro fließen auf ein Teilhabekonto in Form einer Kinderkarte. Verwendung für gebührenpflichtige Angebote wie Sportvereine, Schwimmbäder oder Musikschulen.