Kausalität im Strafrecht: Eine Einführung, Grafiken und Mindmaps von Strafrecht

Lehre von der gesetzmässigen Bedingung. ➢ auch: natürliche Kausalität. ➢ ursächlich ist eine Bedingung dann, wenn sie.

Art: Grafiken und Mindmaps

2021/2022

Hochgeladen am 09.08.2022

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Rechtswissenschaftliches Institut
15.09.2016 Strafrecht Allgemeiner Teil, Lehrstuhl Prof. Dr. iur. Frank Meyer Seite 1
Kausalität
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Kausalität

Tatbestand beim vorsätzlichen vollendeten Begehungserfolgsdelikt

  1. Objektiver Tatbestand a) Taterfolg b) Tathandlung c) Kausalität zwischen Handlung und Erfolg d) Objektive Zurechnung des Erfolges
  2. Subjektiver Tatbestand a) Vorsatz: Wissen + Willen bzgl. aller objektiven Tatbestandselemente b) evtl. weitere Merkmale: Absichten, Beweggründe, Gesinnungsmerkmale

Kausalitätstheorien

 Bedingungs- oder Äquivalenztheorie

 Lehre von der gesetzmässigen Bedingung

 Adäquanztheorie

Bedingungs- oder Äquivalenztheorie

 bei aktivem Tun:

  • kausal ist jede Bedingung, die «nicht weggedacht werden kann, ohne dass auch der eingetretene Erfolg entfiele» (sog. conditio sine qua non-Formel)
  • alle kausalen Bedingungen gelten als gleichwertig

 Kritik:

  • setzt bereits nachgewiesenen Kausalzusammenhang voraus
  • extrem weitgehend; kein Filter für (bzgl. d. konkreten Erfolgs) unwesentliche, sozialadäquate oder rechtlich zulässige Bedingungen
  • Reduzierung auf natürlich-äussere Kausalketten

Lehre von der gesetzmässigen Bedingung

 auch: natürliche Kausalität

 ursächlich ist eine Bedingung dann, wenn sie aufgrund einer naturgesetzlichen Beziehung im konkreten Erfolg tatsächlich wirksam geworden ist.

 enger als Bedingungstheorie

 setzt Bestehen bekannter Naturgesetze voraus

 teilweise zusätzlich gefordert, dass mit Eintritt des Erfolgs nach allgemeiner Lebenserfahrung gerech- net werden konnte

Lehre von der gesetzmässigen Bedingung

 Kritik:

  • ermöglicht keine Identifizierung der Bedingungen mit erhöhtem rechtlichem Risiko der Erfolgs- herbeiführung
  • schafft neues Problem der Identifizierung und Prüfung naturgesetzlicher Zusammenhänge

Adäquanztheorie

 Anwendungsprobleme:

  • ex post-Bewertung der ex ante-Perspektive des Handelnden
  • Unschärfe des Adäquanzmassstabs

Vorgehen des Bundesgerichts

 Bundesgericht verknüpft Kausalitätstheorien

 bezieht sich bei Kausalitätsprüfung allgemein auf conditio-sine-qua-non-Formel (vgl. BGE 115 IV 206)

 bestimmt den Ursachenzusammenhang zwischen Handlung und Erfolg aber nach der natürlichen Kausalität

 natürliche Kausalität wird dann noch im Rahmen der Kausalitätsprüfung mit der Adäquanztheorie auf rechtserhebliche Ursachen begrenzt

Besondere Konstellationen

 Ersatzursachen (hypothetische Kausalverläufe):

  • ohne Einfluss auf die Kausalität

 Überholende Kausalität (abgebrochene Kausalität):

  • späteres Ereignis beseitigt die Fortwirkung einer früheren Ursachenkette und führt allein den Erfolg herbei; nur späteres Ereignis kausal

Beispiele

Fall 1: A und T spielen Tennis vor ihrem Haus. Vor lauter Enthusiasmus schlägt Tommi so fest zu, dass der Ball fälschlicherweise im Wohnzimmerfester landet und dadurch die Fensterscheibe zerbricht. Ist der harte Schlag auf den Tennisball kausal dafür, dass die Fensterscheibe zerbrochen ist?

Fall 2: Bei einem abgelegenen Bauernhaus steht ein Misthaufen in Flammen, als der Jogger J daran vorbeiläuft. Da J jedoch keine Lust hat, die Feuerwehr zu alarmieren und lieber joggen möchte, verzichtet er darauf, die Feuerwehr anzurufen. Infolgedessen greifen die Flammen auf das Bauernhaus über, weshalb das ganze Haus herunterbrennt. Ist das Nichthandeln des J hierfür kausal?

Beispiele

Fall 5: Da L endlich die Führung in der Familienunternehmung, die zurzeit noch sein Onkel O führt, übernehmen möchte, hat er sich etwas ausgedacht. Bei der allwöchentlichen Einladung zum Nachmittagstee giesst er unbemerkt einige Tropfen eines tödlich wirkenden Gifts in den Tee des O. Seiner Meinung nach sollte diese Menge zum sofortigen Tod führen. Unabhängig von L schüttet seine Cousine C ebenfalls ein tödlich wirkendes Gift in den Tee des O, während sie ihn in der Küche vorbereitet. Da jedoch beide Mengen nicht richtig dosiert sind, können sie objektiv nur zusammengerechnet zum Tod von O führen. Dieser stirbt wenige Minuten nach dem Nachmittagstee. Wie ist die Kausalität zu beurteilen?

Zur Nachbereitung

 STRATENWERTH , Allgemeiner Teil I: Die Straftat,

  1. Auflage 2011, § 9, S. 162-