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Zusammenfassung Grundkurssteuerrecht UstG - Wirtschaftsuniversität
Art: Zusammenfassungen
Zeitlich begrenztes Angebot
Hochgeladen am 01.09.2020
4.7
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Immer im Fall schauen wer Unternehmer sein könnte und dann schauen welche Tätigkeiten ausgeführt werden und wer sie ausführt ein Unternehmer kann auch mehrere Tätigkeiten ausführen dann aber für alle nur eine Steuererklärung! Zwischen den einzelnen Unternehmen erbrachte Leistungen Innenumsatz steuerfrei! §1(1) Der Umsatzsteuer unterliegen folgende Umsätze: Z1: Lieferungen u sonst. Leistungen, die Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines U ausführt (Schema 1) Z2: Eigenverbrauch (Schema 2) Z3: Einführumsatzsteuer Schema 1: §1(1) Z1:
1. Umsatz Steuerbar? =Ust zu zahlen Unternehmer? §2(1) UstG - Gewerbliche o. berufliche Tätigkeit §2(3)UstG: Körperschaft d öf Rechts (Gemeinden) Betrieb gewerblicher Art §2(5) Z2: Liebhaberei (LH-VO) keine gewerb/beruf. Tätigkeit §6 iVm §1(2) LH-VO iVm §2(1)(5) Bei Ust nur im Rahmen von §1(2) LH-VO möglich: - Verluste - Durch die in der Lebensführung begründete Neigung wenn gegeben dann kein Unternehmer und nicht steuerbar! Andere Verluste als 1(2) LH-VO schon steuerbar, da Ust nicht auf Gewinn sondern Umsatz gerichtet! - Selbstständig §2(2) UstG: nicht selbstständig ausgeübt - Z 1: nat Person weisungsgebunden - Z2: Organschaft Leistungen sind Innenumsatz, nicht steuerbar! - Jur Person - Untergeordnet - ohne eigenen Willen - Finanziell abhängig (ab 75%) - Organisatorisch abhängig (gleicher GF) - Wirtschaftlich abhängig (Einkauf/Produktion+Verkauf) Bloße Holding/Vermögensverwaltung keine gew. O. berufl Tätigkeit untergeordnete Unternehmen sind selbstständig und man prüft für sie die Ust! Sonst prüft man bei Organschaft Ust für übergeordnetes Unternehmen!
Unechter SE steuerbar, steuerbar (Geld für Vertragsrücktritt) Im Rahmen des Unternehmens Umsätze sind/sind nicht Steuerbar! Unechter SE steuerbar, steuerbar (Geld für Vertragsrücktritt) Im Rahmen des Unternehmens Umsätze sind/sind nicht Steuerbar!
2. Umsatz Steuerpflichtig? §6 Befreiung (§6(1) Z1-6 = echte Steuerbefreiung) §6(1)Z1 iVm §7 (1) Z1 Ausfuhrlieferungen sind befreit - §7(1) Z1: Ausfuhrlieferung wenn Ein Unternehmer versendet Gegenstand In Drittland - Oder §7(1) Z2: Ausländischer Abnehmer versendet/befördert Gegenstand Drittland §6(1)Z27 Kleinunternehmerregelung Optierungsmöglichkeit §6(3) In Fällen vorgekommen: §6(8) USt Kredit und Wertpapier unecht befreit! §12(3) Ausschluss VSt- Abzug?--> §12(4) wenn gleichzeitig unecht befreite und Umsätze wo kein Ausschluss, dann nach §12(1-3) aufzuteilen man kann aber auch gem §12(5) aufteilen, diese Aufteilung ist aber uU gem §12(6) ausgeschlossen §12(10) nachträgliche Änderung der Zuordnung §6(1)z16 TS 1 Vermietung steuerfrei, nicht aber Vermietung zu Wohnzwecken §6(2) man kann auf Befreiung verzichten wenn genutzt dann §10(1) 20%, und kein Ausschluss nach §12(3) §6(3): Verzicht auf Anwendung von §6(1) Z §6(1) Z13 Vermittlung unechte Steuerbefreiung da von §12(3) Abzug ausgeschlossen aber dann von letzter Satz lit a bis c doch nicht ausgeschlossen Leasingverträge keine Befreiung gem §6 aber uU §6(1)Z27 KeinU? wenn vorliegt befreit Verzichtsoption da sonst gem §12(3) vom VSt ausgeschlossen §6(1) Z27 Kleinunternehmern §6(3) Verzicht möglich Umsätze sind/sind nicht steuerpflichtig! 3. BMG § §4(8)
4. Steuersatz § §10(3)Z4 Künstler §11 Rechnungsausstellung - Z1: keine Pflicht bei nat.Person aber §131b und 132a BAO - Z2: Pflicht bei Unternehmer 5. Steuerschuld §19ff §19(1) leistender Unternehmer schuldet Ust Sonderfall Bau: §19(1a) §19(2) §17 §19(2) Z1 lit a Sollbesteuerung oder §19(2) Z1 lit b Istbesteuerung (siehe unten) - §19(2) Z1 oder Z2 (Z2 bei §3a(1a)) Steuerschuld - Tätigkeit iSd §22EStg §17(1) UstG Istbesteuerung §19(1) §19(2) Z1 lit a: grds Soll Aber §19(2)Z2lit b: Ist §21 ….Schema weiter - Tätigkeit iSd §23EStg §17(2) Z1 oder Z2 Istbesteuerung , Aufantrag Sollbesteuerung §19(1) usw §20 Veranlagungszeitraum §21 Voranmeldung - 21(6)Befreiung v KleinU für Steuererklärung wenn keine Steuer zu entrichten 6. VST-Abzug §12 (1) Z1 lit a - Beide Unternehmer - Rechnung gem § - Umsatz im Inland - für das Unternehmen Berichtigungen: §16(1)UstG Z1 oder Z §16(3) UstG Z1,2 oder 3 Verzugszinsen sind nicht Steuerbarer SE da Leistungsaustausch fehlt! Zuschuss: Echt nicht steuerbar = kein Entgelt, soll notleidende Betriebe unterstützen oder Verhalten vom Empfänger anregen das im öff Interesse liegt Unecht §§4(2)Z2 UstG Steuerbar =freiwilliges Entgelt mit unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang (Unternehmer erbringt und Abnehmer erhält Leistung)