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Der Verwaltungsakt. = rechtsverbindliche einseitige Anordnung, die unmittelbar auf Herbeifüh- rung einer Rechtsfolge gerichtet ist (final).
Art: Übungen
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Übung zu Vorlesungen im Verwaltungsrecht Sommersemester 2010 Christina Schmidt-Holtmann, Wiss. Mitarbeiterin
= rechtsverbindliche einseitige Anordnung, die unmittelbar auf Herbeifüh- rung einer Rechtsfolge gerichtet ist (final). ⇔ Realakte: auf einen tatsächlichen Erfolg gerichtet (Auskünfte, Mitteilungen, Warnungen, tatsächliche Verrichtung wie Benutzung von Sachen, Auszahlung von Geld); Ausnahme: dem Realakt ist eine konkludente Regelung vorgeschaltet.
= auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts: die Maßnahme ist dann hoheitlich, wenn sie in Vollzug öffentlich-rechtlicher Vorschriften ergeht; ⇔ fiskalische Tätigkeit: privatrechtlich; Die Grundsätze der Abgrenzung des öffentlichen Rechts vom Privatrecht sind anwendbar. ( Maßnahme = jedes Verhalten mit Erklärungsgehalt; Oberbegriff)
= jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (§ 1 IV VwVfG und § 2 LVwVfG). z.B. auch Beliehene, soweit sie in Ausübung der ihnen anvertrauten hoheitlichen Kompetenzen tätig werden;
= Regelung eines konkreten (oder abstrakten) Sachverhaltes, die sich an einen individuellen Adressatenkreis richtet ⇔ Rechtsnorm: abstrakt-generelle Regelung
Regelung
hoheitlich
einer Behörde
eines Einzel- falls
Übung zu Vorlesungen im Verwaltungsrecht Sommersemester 2010 Christina Schmidt-Holtmann, Wiss. Mitarbeiterin
= Maßnahme, die auf Herbeiführung von Rechtsfolgen gegenüber außer- halb der Verwaltung stehenden Personen gerichtet ist. ⇔ verwaltungsinterne Regelungen (innerdienstliche Weisungen, Verwaltungs- vorschriften)
Die Allgemeinverfügung, § 35 S. 2 VwVfG
= ein Verwaltungsakt, der einen weiter gefassten Adressatenkreis hat:
Beispiel: Auflösung einer Demonstration, Schild "Betreten verboten"
Beispiele: Widmung einer Straße, Stuhlaufschrift der Universität Trier
Beispiele: Schild am Schwimmbadbeckenrand, Schild mit Öffnungszeiten
Kontrollbeispiel: Verkehrszeichen
auf Rechtswirkung nach außen gerichtet